Er war es doch! Mann (45) tötete Ehefrau (37) Jessica H. (37) wurde tot aufgefunden – laut Polizei starb sie in der Wohnung ihres Ex-Partners
31.08.2023 - 16:49 Uhr
Plauen (Sachsen) – Vier Wochen nach einem Tötungsdelikt in Plauen konnte jetzt der mutmaßliche Täter (45) verhaftet werden. Und das obwohl, er noch am Tag der Tat schon mal festgenommen und einen Tag später wieder auf freien Fuß gesetzt worden war. Er steht im dringenden Tatverdacht, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau getötet zu haben.
Zitat „Die Ermittler waren bereits kurz nach der Tat auf den 45-jährigen Ehemann aufmerksam geworden, jedoch erhärtete sich der Verdacht damals nicht. Im Laufe der Ermittlungen ergaben sich neue Erkenntnisse, welche die Beamten erneut zu dem 45-Jährigen führten“, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch. Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse hat der zuständige Ermittlungsrichter nun am Amtsgericht Zwickau einen Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Der Beschuldigte wurde in die Justizvollzugsanstalt Zwickau verbracht.
Zitat Rettungssanitäterin Jessica H. (37) wurde am 29. August nachmittags tot in der Plauener Wohnung ihres Ex-Partners Mike H. gefunden. Noch am selben Abend vermeldete die zuständige Zwickauer Polizei: „Beim Eintreffen der Beamten befand sich ein Mann vor dem Wohnhaus, der als ihr Ehemann identifiziert wurde. Da nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen ein Tötungsdelikt nicht ausgeschlossen werden kann, wurde der 45-jährige Deutsche vorläufig festgenommen.“
ZitatAm nächsten Morgen hieß es dann: „Die vorläufige Festnahme wurde wieder aufgehoben, da sich nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen kein Straftatverdacht erhärtete. Die Kriminalpolizei Zwickau hat die Ermittlungen zu den genauen Todesumständen aufgenommen“, so die Polizeisprecherin weiter. Der Mann musste wieder freigelassen werden, weil sich der Straftatverdacht vor vier Wochen nicht erhärtet habe. Plötzlich hielt man auch Selbsttötung für möglich.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Bizarrer Sadomaso-Fall in Sachsen Sex-Sklavin (37) erstochen, Ex-Mann unter Mordverdacht 31.08.2023 - 19:43 Uhr
ZitatÜber ein in der Sadomaso-Szene beliebtes Internetportal lernten sie sich kennen, heirateten 2021 und schlossen 2022 einen „Sklavenvertrag“. Doch als sie sich von ihm trennte, soll der „Herr“ seine „Sklavin“ ermordet haben!
Der mysteriöse Tod von Jessica H. (†37) aus Plauen: Offenbar musste sich die Rettungssanitäterin bizarren Sex-Regeln unterwerfen. Starb sie, weil sie sich denen widersetzte?
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UPDATE SACHSEN 17.05.2024 , 15:40 Sadomaso-Beziehung in Plauen endet mit brutalem Mord Im Sommer 2023 wird eine 37-jährige Frau in Plauen gewaltsam getötet. Nun startet der Prozess gegen ihren Ex. Er soll ihr mit einer Armbrust in den Mund geschossen haben.
Von Ulrich Wolf 2 Min. Teilen Folgen NEU! Zwickau. Nach dem gewaltsamen Tod einer 37-Jährigen im vorigen Sommer in Plauen hat am Freitag in Zwickau der Prozess gegen ihren Ehemann begonnen. Er ist am Landgericht wegen Mordes angeklagt.
Laut Anklage hatte sich die Frau von dem 46-Jährigen getrennt und einen neuen Partner. Ihre Beziehung zum mutmaßlichen Täter sei von sexuellen Vorlieben für Dominanz, Unterwerfung und Sadomasochismus geprägt gewesen. Der Angeklagte habe seine Ehefrau als sein Eigentum angesehen und die Trennung nicht akzeptieren wollen, hieß es. "Sie sollte für das Abnehmen ihres Halsreifs als Symbol ihrer Stellung als Sklavin und Dienerin und ihrem Wunsch, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, bestraft werden."
Den Ermittlungen zufolge war die Frau am 29. Juli 2023 gegen elf Uhr in die vormals gemeinsame Wohnung im Plauener Stadtteil Chrieschwitz zurückgekehrt, um Katzen zu füttern. Dort soll der Mann ihr aufgelauert und die "bestehende Arg- und Wehrlosigkeit" seiner Ex ausgenutzt haben. Er schoss zunächst mit einem Bolzen aus einer Armbrust auf sie, der Bolzen traf sie in den Mund. Als die Frau stürzte, soll er ihr mit einem Messer mehrmals in den Hals gestochen haben.
Landgerichtssprecherin Cornelia Heiner teilte zu den Beweggründen mit, sie stünden "nach allgemeiner sittlicher Würdigung auf niederster Stufe" und seien "daher besonders verwerflich". Nach Zeugenaussagen von Polizisten lag der Leichnam in einer Blutlache, das Messer steckte noch im Hals. Die 37-Jährige verblutete, für sie kam jede Hilfe zu spät.
Zum Prozessauftakt äußerte er sich ebenfalls nicht zu den Vorwürfen. Für das Verfahren sind zunächst zehn Verhandlungstage bis in den August hinein geplant. Sprecherin Heiner zufolge droht dem Angeklagten "im Falle des Tatnachweises eine lebenslange Freiheitsstrafe". (mit dpa)
Ermordet, weil sie nicht mehr seine Sklavin sein wollte: Lebenslänglich für Sadomaso-Killer, der seine Ex erstach
23.08.2024 - 15:25 Uhr
Zwickau (Sachsen) – Als sie nicht mehr seine Sklavin sein wollte, ermordete er sie kaltblütig. Dafür wurde der Sadomaso-Killer aus dem Vogtland jetzt vom Landgericht Zwickau zu lebenslänglicher Haft verurteilt.
ZitatSie nannte sich „Sklavin Dimentica“, stammte aus NRW. Er hieß „Herr Dantalion“, wohnte in Sachsen. Sie lernten sich kennen, Jessica H. (37) zog zu Mike H. (46) nach Plauen. Sie heirateten – und schlossen einen bizarren „Sklavenvertrag“, in dem es u. a. hieß: „Die Sklavin tritt alle Rechte an ihrem Körper an den Herrn ab.“ Doch dann trennte sie sich von ihm …
ZitatEr habe sie als Objekt betrachtet und getötet, weil er sie nicht zurückgewinnen konnte, so der Vorsitzende Richter Dr. Jörg Burmeister (51). Weite Teile des drei Monate andauernden Prozesses fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Erst mit der Urteilsverkündung wurden nun die Details der brutalen Tat bekannt.
ZitatMit einer Armbrust schoss er der Rettungssanitäterin in der Küche ins Gesicht. Der Bolzen bohrte sich durch Wange und Zunge, blieb im Gaumen stecken. Laut Gericht torkelte sie ins Wohnzimmer, wo er sie mit drei gezielten Halsstichen ermordete. Dem Gericht tischte der Killer laut Richter eine Lügengeschichte auf. Demnach habe er die Armbrust aus dem Keller geholt, um diese über eine Kleinanzeige zu verkaufen. Der Schuss habe sich dann angeblich im Gerangel gelöst. Zu den tödlichen Messerstichen sei es gekommen, weil sie ihn angeblich mit einem Messer angegriffen habe ...
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ZitatMike H. hatte laut Richter sogar noch veranlasst, dass sie auf ihrem Grabstein mit einem Sklaven-Halsreif abgebildet wird.
So krank der Typ.
Mir tut die Tochter leid. GsD ist er nicht der Vater.
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Plauen/Zwickau Frau mit Armbrust getötet - Urteil gegen Mann rechtskräftig Aktualisiert am 02.05.2025, 13:23 Uhr Urteil ist rechtskräftig
Von Deutsche Presse-Agentur Dieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Plauen/Zwickau - Nach einem tödlichen Angriff mit Armbrust und Messer auf eine Frau in Plauen ist die Verurteilung ihres Ehemanns wegen Mordes rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Mannes.
Das Landgericht Zwickau hatte den damals 46-Jährigen im vorigen August zu lebenslanger Haft verurteilt. Er habe die 37-Jährige ermordet, weil er sie nach einer Trennung nicht zurückgewinnen konnte und sie daraufhin vernichten wollte, entschied das Gericht. Der BGH bestätigte das Urteil als rechtsfehlerfrei.
Beziehung von Unterwerfung und Dominanz geprägt Die Tat hatte sich Ende Juli 2023 ereignet. Das Paar soll eine von BDSM geprägte Beziehung geführt haben - ein Sammelbegriff sexueller Präferenzen von Dominanz, Unterwerfung und Sadomasochismus. Es schloss laut BGH einen "Sklavenvertrag", in dem die Frau die Rechte an ihrem Körper an ihren "Herrn" abtrat. Doch dann trennte sie sich von dem Mann und ging eine neue Beziehung ein.
Mit Armbrust aufgelauert Als sie noch einmal in die ehemals gemeinsame Wohnung in Plauen kam, um Katzen zu füttern, lauerte ihr der Mann auf und schoss ihr mit der Armbrust ins Gesicht. Anschließend stach er ihr mit einem Küchenmesser noch mehrmals in den Hals.
Verurteilung durch das Landgericht Zwickau wegen Mordes an Ehefrau mittels Armbrust und Messerstichen rechtskräftig
Beschluss vom 22. April 2025 – 5 StR 24/25
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Zwickau verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten am 23. August 2024 wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des Landgerichts schlossen die Eheleute, die eine Neigung zu sexuell-sadistischen Praktiken verband, einen "Sklavenvertrag", mit welchem die Ehefrau alle Rechte an ihrem Körper an den Angeklagten als "Herrn" abtrat. Nachdem die Ehefrau eine neue Beziehung eingegangen war und sich vom Angeklagten getrennt hatte, lauerte dieser ihr in der früher gemeinsam genutzten Wohnung auf, die sie wegen ihrer dort verbliebenen Katzen täglich kurz aufsuchte. Er trat ihr mit einer Armbrust entgegen und schoss ihr damit ins Gesicht. Anschließend fügte er ihr mittels eines Küchenmessers mehrere Stiche in den Hals zu. Die Geschädigte verstarb im unmittelbaren Anschluss an innerer und äußerer Verblutung.
Das Landgericht hat die Tat als Mord (§ 211 StGB) bewertet. Dazu hat es das Mordmerkmal der Heimtücke bejaht, da die Geschädigte im Moment des Angriffs keine Möglichkeit mehr gehabt habe, diesem erfolgreich zu begegnen oder ihn zu erschweren. Zudem ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Angeklagte die Tötung aus niedrigen Beweggründen vorgenommen habe. Er habe seine Ehefrau als "ihm zustehendes Eigentum" betrachtet; nach seinem Willen habe sie keinesfalls mit einem anderen Mann in einer glücklichen Beziehung leben sollen.
Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.
Vorinstanz:
LG Zwickau - Urteil vom 23. August 2024 - 1 Ks 353 Js 16301/23
Die maßgebliche Vorschrift des Strafgesetzbuchs lautet:
§ 211 Mord
(1)Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2)Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Karlsruhe, den 2. Mai 2025
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle