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Klingenberg (Sachsen): Weil er geklaut haben soll - Eltern setzten Jungen (8) vor Heim aus | Anzeige gegen Unbekannt
Weil er geklaut haben soll Eltern setzten Jungen (8) vor Heim aus
22.08.2023 - 19:56 Uhr
Klingenberg (Sachsen) – Völlige Überforderung oder zweifelhafte Erziehungsmaßnahme? Weil er geklaut hatte, sollen Eltern in der Sächsischen Schweiz ihren Sohn (8) vor einem Kinderheim abgesetzt haben.
Am 10. August hatten Mitarbeiter vor dem DRK-Kinderheim Dorfhain einen schluchzenden Jungen entdeckt. Sie sahen nur noch einen weißen Transporter davonfahren, danach kümmerten sie sich um das Kind.
Zitat Der weinende Junge erzählte, dass er gestohlen hätte und seine Eltern ihm gesagt hätten, er müsse jetzt im Heim bleiben. Bei einem gemeinsamen Einkauf soll er Sammelkarten gemaust haben. Wie BILD erfuhr, soll die Familie aus der Gemeinde Klingenberg (6752 Einwohner) stammen. Seine Mutter hätte ihn kurz danach wieder abgeholt, allerdings wurde ihr Name und ihre Adresse nicht notiert.
„Wir können bestätigen, dass sich der Vorfall so zugetragen hat. Der Junge war 15 Minuten auf dem Gelände des Kinderheims Dorfhain. Diesen Montag wurde Anzeige bei der Polizei erstattet“, so DRK-Sprecher Kai Kranich (41). Zuerst hatte die Sächsische Zeitung berichtet. Anzeige erstattet
ZitatDerzeit wird gegen Unbekannt ermittelt, da bisher keine Information zu den Eltern vorliegen“, so Polizeisprecher Lukas Reumund (47). Und weiter: „Nach ersten Ermittlungen soll es sich um eine Erziehungsmaßnahme der Eltern gehandelt haben, weil der Junge etwas gestohlen haben soll.“
Rechtsanwalt Jan Siebenhüner (40) findet deutliche Worte: „Das ist ein besonders krasser Fall von Überforderung und klingt nach einer schlechten Nachahmung von Hänsel und Gretel. Ich gehe davon aus, dass es strafrechtliche Konsequenzen für die Eltern geben wird.“
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
In dem Heim hat man den Jungen einfach so wieder mitgegeben`- ohne nach dem Namen zu fragen und sich den Perso zeigen zu lassen?
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Zitat von Tumbleweed im Beitrag #2In dem Heim hat man den Jungen einfach so wieder mitgegeben`- ohne nach dem Namen zu fragen und sich den Perso zeigen zu lassen?
Dies scheint auch an Überforderung der Mitarbeiter zu liegen? Aber so, wie es sich liest, stand der Junge nur für einen Moment vor dem Tor des Heims. Vermutlich zu kurz, um die Mutter nach Personalien zu fragen.
Momentan kann ich daher nicht verstehen, warum man nun so ein Aufheben macht. Die Eltern sind kurz darauf wiedergekommen. Einen Schreck wird der Junge bekommen haben und wohl in Zukunft keine diebische Elster mehr sein.
Zitat"Ich habe was geklaut, meine Eltern haben gesagt, dass ich jetzt im Kinderheim bleiben muss", soll der Achtjährige zu der Erzieherin schluchzend gesagt haben. Angeblich habe der Junge einige Sammelkarten stibitzt. Kurz darauf sei eine unbekannte Frau auf das Kind zugelaufen, offenbar seine Mutter, erinnert sich der technische Leiter der Einrichtung, Tilo Wolf. Er beobachtete die Szene.
"Da siehst du, wo du landest, wenn du klaust", habe sie dem Kind zugerufen. Dann seien beide mit dem Auto verschwunden. Auf das Heimpersonal hätten weder der Junge noch die Mutter einen verwahrlosten Eindruck gemacht. Die Frau soll etwa 30 Jahre alt gewesen sein.
So etwas hätten die Mitarbeiter des Kinderheims noch nie erlebt, sagt Leiterin Liane Wolf. "Wir sind keine Strafanstalt, sondern ein Schutzraum für Kinder", ärgert sie sich über die Strafandrohung der Mutter. Wolf findet es schade, dass manche Menschen offenbar immer noch ein negatives Bild von Kinderheimen haben. Man tue alles, damit es den Jugendlichen dort gut gehe.
Nach dem Vorfall am Tor mit dem Jungen habe die Heimleitung Anzeige gegen Unbekannt wegen Kindeswohlgefährdung erstattet. So eine Drohung könne Kinder sogar traumatisieren, sagt der hauptamtliche Vorstand Ralf Schindler. Jetzt beschäftigt sich die Polizei Dresden mit dem Fall.
Für das negative Bild sorgen diese Einrichtungen selbst, wenn man liest, wie viele der Kinder und Jugendlichen von dort abhauen. Das würden sie nicht tun, wenn das Personal alles im Griff hätte.
Abgesehen davon, dass die Aktion von der Mutter wirklich asozial war. Aber dass man sich im Kinderheim in einer geschützten Komfortzone befindet, können zumindest die Angehörigen von Lena aus Wunsiedel nicht bestätigen. Und dann findet die Heim-Tante es schade, dass Menschen von Kinderheimen ein negatives Bild haben?
ZitatAm 10. August hatten Mitarbeiter vor dem DRK-Kinderheim Dorfhain einen schluchzenden Jungen entdeckt. Sie sahen nur noch einen weißen Transporter davonfahren, danach kümmerten sie sich um das Kind.
Grund genug, dass Kind nicht einfach wieder an die vermeintliche Mutter herauszugegeben. Fürsorge und Schutz? Das Heimpersonal sollte sensibilisiert sein. Egal wie lange die Rückholaktion der Mutter dauerte.
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ZitatAuch die Polizeidirektion Dresden ist jetzt mit dem Fall beschäftigt. „Uns liegt eine Online-Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung vor. Derzeit wird gegen Unbekannt ermittelt, da bisher keine Information zu den Eltern vorliegen“, so Polizeisprecher Lukas Reumund (47).
ZitatAllerdings sei laut Siebenhüner fraglich, ob der Junge durch die Eltern einer Gefahr ausgesetzt war. Sollten sie z. B. die Heimleiterin noch am Fenster gesehen und sichergestellt haben, dass er gefunden wird, könnten sie sogar straffrei bleiben. Wie bei einer Babyklappe. Der Anwalt betont aber auch: „Es gibt immer einen Weg, sich Hilfe zu suchen, z. B. über die Familienhilfe. Das Jugendamt muss in jedem Fall eingeschaltet werden.“
Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt (48): „Es hängt natürlich von den Umständen des Einzelfalls ab, aber Paragraf 171 Strafgesetzbuch, die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, könnte einschlägig sein. Dieser sieht Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor.“ Zumindest laut Landkreis müssten die Eltern allerdings nicht mit einem Bußgeld rechnen.
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