MORD AN BLUMENHÄNDLERIN Hat der Angeklagte seinen Angelschein mit der Beute bezahlt? BLUTTAT IN LICHTENFELS TEILEN vor 3 Stunden Bastian Sünkel von Bastian Sünkel Bayerische Rundschau Lichtenfels – Der 18-jährige Angeklagte hat gestanden, am Tod der Floristin Beatrix G. (50) schuld zu sein. Das Gericht vernimmt nun Zeugen um die Frage zu klären: Raubmord oder Toschlag? Etwas mehr als zehn Monate nach der Bluttat in der Lichtenfelser Innenstadt steht ein junger Mann vor Gericht. Ein 18-jähriger Schüler, ebenfalls aus der oberfränkischen Kreisstadt, ist wegen Mordes angeklagt.
Er soll aus Habgier am 10. März 2023 die Blumenhändlerin Beatrix G. mit mehreren Messerstichen getötet haben. Alle Infos aus dem Prozess vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Coburg finden Sie hier.
Dritter Verhandlungstag, 23.01.2024, 13 Uhr Inwieweit deckt sich das Teilgeständnis des 18-jährigen Angeklagten mit den Aussagen der Zeugen? Der Frage geht nun die Große Jugendkammer des Landgerichts Coburg bis zur sogenannten "Würdigung" nach, also der Bewertung des Zeugenaussagen, die dann für die Vorsitzende Richterin Jana Huber, die beiden Beisitzerinnen und die Schöffen zu einem Urteil führen soll.
Auch aus diesem Grund bittet der Pressesprecher des Landgerichts, Timm Hain, um Verständnis. Details zu den Zeugenaussagen aus dem nicht-öffentlichen Prozess werden nicht in den Pressemitteilungen bekannt gegeben. Allerdings lässt sich dennoch rekonstruieren, wer die entscheidenden Zeugen nach dem Teilgeständnis des Angeklagten sind.
Am ersten Verhandlungstag hat der angeklagte Lichtenfelser eingeräumt, am Tod der Floristin schuld zu sein.
MORD AN BLUMENHÄNDLERIN Auftakt Mordprozess zum Tod der Blumenhändlerin in Lichtenfels Warum hat er Beatrix G. getötet? Angeklagter nennt Details Der Angeklagte gesteht, die Blumenhändlerin Beatrix G. (50) in Lichtenfels erstochen zu haben. Nach einem Diebstahl in der Familie sei er durchgedreht, sagt er vor dem Landgericht Coburg. Am dritten Verhandlungstag, berichtet Timm Hain, habe sich unter anderem der Leiter des Angellehrgangs geäußert. Er habe das Geld des Angeklagten erhalten, bestätigt er. Vermutlich noch am gleichen Tag oder einen Tag, nachdem er Beatrix G. getötet hat.
Ob es sich tatsächlich um das Geld aus der Kasse des Blumenladens in der Lichtenfelser Innenstadt gehandelt hat, kann der Zeuge nicht bestätigen.
Ehemann berichtet über die gravierenden Folgen für die Familie Ob es sich tatsächlich um das Geld aus der Kasse handelt, konnte der Zeuge nicht wissen, bestätigt das Landgericht Coburg.
Außerdem sind am Dienstag weitere Zeugen zu Wort gekommen: der Ehemann des Opfers Beatrix G., der "über die gravierenden Folgen, den der Verlust seiner Frau für die Familie hatte", berichtet hat, heißt es in der Pressemitteilung.
Zeugen: Das Gericht macht sich ein Bild vom Angeklagten Außerdem habe das Gericht "mehrere Freunde und Bekannte aus dem Umfeld des Angeklagten" vernommen, "um sich ein Bild von dessen persönlichen Verhältnissen und von dessen Verhalten vor und nach der Tat zu machen."
Zweiter Verhandlungstag, 17.01.2024, 17:15 Uhr Es sind nicht viele Neuigkeiten, die am zweiten Verhandlungstag aus dem Sitzungssaal H des Landgerichts Coburg nach außen dringen. Die Öffentlichkeit ist vom Prozess ausgeschlossen, Informationen liefert nach der Verhandlung Pressesprecher Timm Hain via Mail.
Am Mittwoch wurden vor der Großen Jugendkammer mehrere Polizisten, die Spurensicherung und ein Fallanalytiker des Polizeipräsidiums München vernommen. "Dabei ging es um die Aufklärung des Auffindesituation des Tatorts bei Eintreffen der ersten Polizeibeamten", heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts.
Polizisten und Rechtsmediziner sprechen über Tatort und Todesursache Das bedeutet, dass die beiden Passanten, die den leblosen Körper von Beatrix G. entdeckt haben, die Polizei alarmiert haben, die daraufhin den Tatort gesichert hat. Außerdem sei ein Sachverständiger für Rechtsmedizin vernommen worden, der über die Todesursache und das Verletzungsbild der getöteten Frau berichtet hat.
Weitere Details wird das Landgericht Coburg zur Zeit nicht nennen.
Der Prozess wird am Dienstag, 23.01.2024, fortgesetzt. Dann werden vor allem Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten, des Opfers, aber auch des Angelvereins vernommen. Laut eigener Aussage hat der Angeklagte das Geld aus der Kasse des Blumenladens gestohlen, um damit seinen Angelschein zu bezahlen.
Erster Verhandlungstag, 16 Uhr Der Angeklagte hat vor dem Landgericht Coburg erklärt, warum er Beatrix G. getötet hat. Damit hat er die Tat eingeräumt, allerdings verweist er in der Stellungnahme, die sein Anwalt verliest, auf die prekären familiären Umstände und vor allem auf einen Diebstahl in der eigenen Familie, der den Tod der Blumenverkäuferin zur Folge hatte.
Der Angeklagte gesteht, die Blumenhändlerin Beatrix G. (50) in Lichtenfels erstochen zu haben. Nach einem Diebstahl in der Familie sei er durchgedreht, sagt er vor dem Landgericht Coburg. Erster Verhandlungstag, 16. Januar 2024, 9 Uhr Selten hat ein Verbrechen Lichtenfels und die gesamte Region so fassungslos zurückgelassen wie der mutmaßliche Mord an der Floristin Beatrix G. (50) während der Arbeit in einem Blumenladen in der Lichtenfelser Innenstadt.
Die als lebensfroh beschriebene Floristin stammt aus Untersteinach im Landkreis Kulmbach. Auch dort herrscht seitdem tiefe Trauer. Nun hat der Prozess begonnen – und die Öffentlichkeit bekommt nur wenig davon mit.
Jugendstrafrecht schützt auch vor Öffentlichkeit Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt. Für ihn gilt das Jugendstrafrecht und damit auch der Schutz vor einer zu großen Öffentlichkeit.
Zur Eröffnung im Saal H des Landgerichts Coburg kam die Große Jugendkammer zusammen: Richterin Jana Huber, zwei Beisitzer, zwei Schöffen, Staatsanwalt Dr. Christopher Rosenbusch als Ankläger, Rechtsanwalt Christian Barthelmes als Verteidiger und drei Nebenklage-Anwälte.
Der 18-jährige Angeklagte wurde dem Gericht in Begleitung der Polizei erst vorgeführt, als der Prozess bereits begonnen hatte und die Journalisten den Saal wieder verlassen hatten.
Doch was am ersten Tag passiert, geht zumindest in Teilen aus einer Pressemitteilung des Landgerichts Coburg hervor, die bereits acht Tage vor Prozessbeginn verschickt wurde.
Tatverdacht: Mord aus Habgier Die Anklageschrift des Staatsanwalts beinhaltet unter anderem den Tatverdacht des Mordes an der Blumenhändlerin aus Habgier. Der mittlerweile 18-Jährige wird angeklagt, die 50-jährige Floristin mit mehreren Messerstichen getötet zu haben und anschließend die Tageseinnahmen von mehreren Hundert Euro aus der Kasse gestohlen zu haben.
Am ersten Prozesstag werden neben der Verlesung der Anklageschrift voraussichtlich auch erste Zeugen vernommen.
Angeklagter legt Teilgeständnis ab Im Vorfeld hat der Verteidiger des Angeklagten, der Bamberger Rechtsanwalt Christian Barthelmes, bereits erklärt, dass sich sein Mandant auf die Anklage einlassen will. Er werde sich zu den Vorwürfen äußern und einräumen, am Tod der Angeklagten schuld zu sein.
Ob er schließlich des Mordes oder des Totschlags schuldig gesprochen wird, soll sich am 31. Januar 2024 zeigen.
Dann wird laut Prozessplan das Urteil verlesen.
TOD DER BLUMENVERKÄUFERIN Tod der Blumenverkäuferin: Angeklagter wird gestehen Exklusiv: 18-jähriger Angeklagter wird im Prozess gestehen Große Überraschung wenige Tage vor Prozessbeginn: Der Verteidiger des 18-Jährigen kündigt an, dass sich sein Mandant auf die Anklage einlassen wird. So geht es nun weiter mit dem Verfahren.
Warum ist die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen? Verkäuferin Beatrix G. wurde am 10. März 2023 in Lichtenfels erstochen. Am Landgericht Coburg wird am Dienstag ein 18-jähriger des Mordes angeklagt - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Warum die Verhandlung nicht öffentlich ist, erklärt Richter Timm Hain.
Coburg Höchststrafe für Mord an Blumenverkäuferin verlangt Aktualisiert am 24.01.2024, 18:40 Uhr
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Von dpa Dieser Beitrag wurde automatisch veröffentlicht und nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Coburg - Im Prozess um das Gewaltverbrechen an einer Blumenverkäuferin aus dem oberfränkischen Lichtenfels hat die Staatsanwaltschaft die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren für den 18-jährigen Angeklagten wegen Mordes verlangt.
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Wie das Landgericht Coburg mitteilte, beantragte der Verteidiger am Mittwoch eine geringere Strafe. Der Anwalt wertete die Tat im Unterschied zur Staatsanwaltschaft lediglich als Totschlag.
Der zur Tatzeit 17 Jahre alte Angeklagte hatte in dem Verfahren ein Geständnis abgelegt. Wegen des Alters des Beschuldigten findet der Prozess ohne Öffentlichkeit statt. Am 30. Januar will die Jugendkammer des Landgerichts das Urteil verkünden.
Der angeklagte Jugendliche hatte eingeräumt, dass er im März 2023 in den Blumenladen gegangen war, um die Tageseinnahmen zu rauben. Die Mitarbeiterin habe er dabei mit einem Messer bedroht. Schließlich habe er nach einem Handgemenge aus Panik auf die Frau eingestochen. Die 50-Jährige starb an ihren schweren Verletzungen.
Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe die Verkäuferin nicht töten wollen. Er sei daher nur wegen Totschlags und Raub mit Todesfolge zu verurteilen. Der 18-Jährige selbst entschuldigte sich nach den Plädoyers nochmals für seine Tat. Er hatte vorher in dem Prozess erklärt, dass er durch den Überfall an Geld für einen Angelkurs kommen wollte.
Der Staatsanwalt geht hingegen weiter davon aus, dass der junge Deutsche die Frau zielgerichtet umgebracht habe, um an die Einnahmen des Geschäfts zu kommen. Die Anwältin der Familie des Opfers, die in dem Verfahren Nebenklägerin ist, beantragte ebenfalls eine Verurteilung wegen Mordes und Raub mit Todesfolge. Auch sie sprach sich für zehn Jahre Jugendstrafe aus.
30.01.2024, 13:01 Uhr Videobeitrag > Mord an Blumenverkäuferin: 18-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt Mord an Blumenverkäuferin: 18-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt Ein 18-Jähriger ist vor dem Landgericht Coburg verurteilt worden, weil er im März 2023 in Lichtenfels eine Blumenverkäuferin mit mehreren Messerstichen getötet hat. Das Gericht verhängte fast die Höchststrafe.
Von Andi Ebert Andi Ebert BR24 Redaktion BR24 Redaktion Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am 30.01.2024 um 17:30 Uhr.
Weil er eine Blumenverkäuferin ermordet hat, muss ein 18-Jähriger für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Coburg sah es als erwiesen an, dass der damals 17-Jährige die Verkäuferin im März vergangenen Jahres in einem Blumenladen in der Lichtenfelser Innenstadt ermordet hat. Er wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Das Gericht hat nun die Gründe für das Urteil genannt.
Zum Artikel: Getötete Blumenverkäuferin: Mord wegen ein paar hundert Euro? Blumenverkäuferin mit Messerstichen getötet Wie es in der Mitteilung des Gerichts heißt, geht die Jugendkammer des Landgerichts davon aus, dass der damals 17-Jährige mit Tötungsabsicht gehandelt hat. Er habe sich zur staatlichen Fischereiprüfung angemeldet und die Kursgebühr von rund 300 Euro nicht zahlen können. Daraufhin habe er den Plan entwickelt, ein Ladengeschäft in der Innenstadt zu überfallen, so die Kammer. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte in dem Blumenladen zunächst als Kunde ausgab und später den Entschluss fasste, auf die Frau einzustechen, um an die Tageseinnahmen zu kommen. Er habe dem Tatopfer mehrere Stiche in Hals und Nacken versetzt, an denen diese verstarb, heißt es in der Mitteilung. Anschließend habe er Geld aus der Kasse genommen und sei geflüchtet.
Der Angeklagte hatte während des Prozesses zwar die Tötung der Frau eingeräumt, allerdings angegeben, er habe die Tat so nicht geplant und keine Absicht gehabt, einen Menschen zu töten.
Urteil noch nicht rechtskräftig Das Gericht kommt zu einem anderen Ergebnis. "Wegen der Spurenlage am Tatort ist ausgeschlossen, dass der Angeklagte gemäß seiner Einlassung auf das Tatopfer erst nach der Wegnahme des Geldes aus der Ladenkasse einstach, weil dieses sich schreiend in den Weg gestellt habe", so das Gericht. Gegen ein panikartiges Verlassen des Geschäftes spreche auch, dass der Täter Licht und Radio ausschaltete. Das Gericht bleibt mit der verhängten Haftstrafe am oberen Rand des Strafrahmens, den das Jugendstrafrecht vorsieht. Der Gesetzgeber sieht eine maximale Freiheitsstrafe von zehn Jahren vor, da der Angeklagte bei der Tat minderjährig war. Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht ein Teilgeständnis und dass der junge Mann vor der Tat nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Höchststrafe von zehn Jahren nach Jugendstrafrecht gefordert. Der Prozess hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.