„Möglicherweise war er durch den Alkohol angepiekst“, sagt der Verteidiger vor dem Amtsgericht Osnabrück am Freitag. Ein 30-jähriger Syrer soll im Juli 2022 in einem Innenhof in der Osnabrücker City ein ihm unbekanntes Mädchen vergewaltigt haben - unter Alkoholeinfluss.
Zitat„Es war das erste Mal, dass ich Alkohol getrunken habe“, so der Angeklagte. Das Amtsgericht verurteilte den syrischen Flüchtling diese Woche „nur“ zu einer Bewährungsstrafe. Begründung: Es spreche für den Angeklagten, dass der 30-Jährige, der 2015 aus Syrien nach Deutschland geflüchtet war, eine Wohnung und demnächst auch einen Job habe. „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“, so der Richter. Für den Angeklagten spreche ebenfalls, dass er alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert vorbestraft sei. Der Angeklagte sei noch nie wegen eines sexuellen Übergriffs auffällig geworden. Die Intensität der Vergewaltigung sei zudem aus rein rechtlicher Sicht „am unteren Rand“ gewesen.
ZitatDer Angeklagte wurde auch wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige verurteilt, weil er der 15-Jährigen ein Tütchen mit Cannabis übergeben haben soll. Der Syrer darf sich ab sofort seinem Opfer nicht mehr als 50 Meter nähern und muss ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zahlen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Das ist mal wieder ein Urteil - da möchte man Wände hochklettern. Die Begründung alleine
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ZitatUnter Einsatz von Gewalt vergewaltigte er das Mädchen schließlich.
ZitatDie Intensität der Vergewaltigung sei zudem aus rein rechtlicher Sicht zudem „am unteren Rand“ gewesen.
ZitatZudem muss er 3000 Euro Schmerzensgeld an die 15-Jährige zahlen.
Auch das sei laut Richter positiv für das Opfer zu sehen. Damit habe die 15-Jährige von der Bewährungsstrafe schließlich auch mehr, als sie von einem Gefängnisaufenthalt hätte. „So können Sie nämlich wenigstens arbeiten und ihr das Schmerzensgeld zahlen, das sie sonst mit Sicherheit nie bekäme.“
Frage: War der Richter besoffen?
ZitatProzess kam zudem heraus, dass der Syrer der 15-Jährigen ein Tütchen mit einem halben Gramm Cannabis gegeben hatte.
Zitat„Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden.“