Ein Sexualstraftäter hat nach seiner Haftentlassung offenbar die Nähe zu Kindern gesucht, obwohl ihm dies verboten war. Seine Begründung wirft Fragen auf.
Im September 2018 ist ein Mann aus Barnstorf (Landkreis Diepholz) wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer dreijährigen Haftstrafe rechtskräftig verurteilt worden. Im Oktober 2021 wurde der Rentner entlassen – doch nun geht es wieder vor Gericht.
ZitatDem Mann wird vorgeworfen, in zwei Fällen gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen zu haben. Der Angeklagte war wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden und stand seit seiner Haftentlassung unter Führungsaufsicht. Er sei unter anderem angewiesen worden, sich nicht an Plätzen aufzuhalten, an denen sich üblicherweise Kinder aufhalten, wie zum Beispiel Sportstätten. "Der Mann soll sich entgegen der Weisung an zwei Tagen an einer Tennisanlage aufgehalten haben, während dort Kinder Tennis spielten", teilt das Amtsgericht Diepholz auf Anfrage von t-online mit. Zuerst hatte die "Kreiszeitung" berichtet. Als präventive Maßnahmen während der Führungsaufsicht wurde dem Mann zudem ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt sowie eine Sexualtherapie ermöglicht. Eltern berichten von Mann in Nähe der Tennisanlage
ZitatEin Urteil fällte das Amtsgericht Diepholz in der Hauptverhandlung noch nicht, da neben dem Bewährungshelfer, der befragt worden ist, auch der Psychotherapeut des Angeklagten angehört werden soll. "Es ist ein weiterer Fortsetzungstermin angesetzt", so das Amtsgericht Diepholz.
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