Senioren geschlagen, missbraucht und beklaut Mieser Altenpfleger wollte Strafe nicht akzeptieren 24.01.2023 - 12:37 Uhr
Düsseldorf – Er missbrauchte, misshandelte und bestahl Senioren, filmte dabei auch noch seine Opfer. Dafür wurde Ex-Altenpfleger Justin B. (29) zu zwei Jahren und drei Monaten Knast sowie fünf Jahren Berufsverbot verurteilt. Aber er fand die Strafe nicht gerecht …
ZitatDenn am Dienstag beschäftigte der Düsseldorfer wieder das Landgericht – Berufung! „Meine Taten sind nicht zu entschuldigen, aber meine Einsicht kam zu spät“, so der Verurteilte. Er sei im Tatzeitraum (Januar 2020 bis März 2021) psychisch angeschlagen gewesen, hätte sich nach dem Urteil im Mai 2022 in Behandlung begeben, sogar einen neuen Job gefunden. „Ich möchte ein ehrliches Leben führen, ohne Kriminalität“, so B. zum Richter.Zahlreiche Gewalt- und Ekeltaten Dabei ist seine Liste an abscheulichen Straf- und Gewalttaten lang: Als Pfleger in einem Düsseldorfer Heim schlug und boxte er mehrfach Senioren ins Gesicht, knetete die Brust einer alten Dame und versuchte, ihre Hand an seinen Penis zu führen. Auch sie schlug er mehrfach – teils vor Zeugen und während sein Handy filmte. Auch Geld klaute er in mehreren Fällen: fast 10 000 Euro kamen so zusammen.
ausführlich bei BILD besonders die letzte beiden Absätze
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Irgendwann sind ja auch die fünf Jahre `rum ; ausgebildetes Pflegepersonal ist bekanntlich Mangelware. Zeit für eine staatlich betreute Umschulung hat er nun ja sich redlich erarbeitet. Das sind doch nur die bekannt gewordenen Fälle : wer weiß, was da sonst noch alles abging ?
ZitatEr empfände es als „krass“, wie lange B. überhaupt als Pfleger arbeiten durfte – zumal es laut Sicht des Richters zuvor schon in anderen Einrichtungen zu vergleichbaren Vorfällen gekommen sein könnte. Nur sei aus Datenschutzgründen der Zugang zu Unterlagen verwehrt gewesen.
Wenn selbst ein Richter nicht in Akten schauen darf......
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