Täter festgenommen Mann (47) erschießt Ex-Frau (44) in Geschäft Schwer bewaffnete Polizisten am Tatort 21.01.2023 - 17:03 Uhr
Markdorf - In einem Schnäppchenmarkt in Markdorf in der Nähe des Bodensees ist am Samstag eine Frau (44) erschossen worden.
Ein Mann sei als Tatverdächtiger festgenommen worden, teilte ein Polizeisprecher mit. Es bestehe keine Gefahr mehr für Anwohner und Kunden. Das Tötungsdelikt hat sich gegen 13 Uhr in der Hauptstraße ereignet. Nach BILD-Informationen geschah die Tat in einem Art Schnäppchenmarkt.
ZitatDie 44-Jährige verstarb nach vergeblichen Reanimationsmaßnahmen noch in dem Geschäft. Tatverdächtig ist der von ihr getrennt lebende Ehemann, der nach bisherigen Erkenntnissen im betrunkenen Zustand die Frau an ihrer Arbeitsstelle aufsuchte und sie dort mit einer Schusswaffe tötete.
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Angeklagter gesteht tödliche Schüsse auf Ehefrau in Markdorf STAND 6.7.2023, 11:44 UHR STEFANIE BAUMANN THERESIA BLÖMER Vor dem Landgericht Konstanz hat am Donnerstag ein 48-jähriger Mann gestanden, im Januar seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in einem Ladengeschäft in Markdorf erschossen zu haben.
In einem Mordprozess am Donnerstagvormittag vor dem Landgericht Konstanz hat der 48-jährige Angeklagte zugegeben, seine damals von ihm getrennt lebende Ehefrau in Markdorf (Bodenseekreis) erschossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Mordes angeklagt. Der Mann bestreitet, die Tat geplant zu haben.
Angeklagter lässt Erklärung verlesen Der Angeklagte ließ vor Gericht nur eine schriftliche Erklärung durch seinen Anwalt vorlesen. Darin gestand er, seine 44-jährige Ehefrau mit mehreren Pistolenschüssen getötet zu haben. Er habe an dem Tag schon morgens Schnaps getrunken, sei auf Kokainentzug gewesen und habe in dem Geschäft eigentlich nur mit seiner Frau sprechen wollen, weil diese ihm den Umgang mit seinem elfjährigen Sohn verweigert habe.
Dann sei er durchgedreht und habe geschossen. Die Waffe, so behauptete der Angeklagte am Donnerstag in seiner Erklärung, habe er schon länger besessen - nicht um seine Frau zu töten, sondern weil er in seiner Heimat Albanien in eine Familienfehde verwickelt sei und man ihm Blutrache angedroht habe.
Mann soll Trennung nicht akzeptiert haben Die Frau lebte seit der Trennung von ihrem Mann mit ihrem elfjährigen Sohn in Markdorf und arbeitete in einem Geschäft für Haushalts- und Schreibwaren. Nach den Schüssen auf seine Frau soll der Angeklagte gegenüber einer Zeugin gesagt haben: "Jetzt hat sie das, was sie verdient hat." Laut Staatsanwalt habe der Mann die Frau als seinen Besitz angesehen. Die Trennung habe ihn in seinem Selbstverständnis gekränkt. Aus Sicht des Staatsanwalts ist das ein klassischer Fall von Femizid. Er geht von einem geplanten Mord aus.
Frau hatte Ehemann schon vorher angezeigt Nach der Tat soll der Mann in ein Taxi gestiegen sein und sich zum Polizeiposten Pfullendorf habe fahren lassen. Dort wurde er festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er soll bereits vor der Tat gewalttätig gegen seine Frau gewesen sein. Sie hatte ihn mehrfach angezeigt, es gab einen Platzverweis gegen ihn.
Der Prozess ist auf fünf Tage angesetzt, es werden zwei Dutzend Zeugen gehört.
Prozesse - Konstanz: Urteil im Prozess um Mord an Ehefrau erwartet 3. August 2023, 19:48 Uhr
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Konstanz (dpa) - Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf eine 44-Jährige in einem Geschäft in Markdorf (Bodenseekreis) wird ein Urteil erwartet. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten am Donnerstag plädiert. Das Plädoyer der Verteidigung beginnt am Freitagmorgen (9.00 Uhr). Danach wird eine Entscheidung des Landgerichts Konstanz in dem Fall erwartet.
Der 48 Jahre alte Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegt. Geplant habe er die Tat aber nicht, ließ er über seinen Verteidiger wissen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord, Verstoß gegen das Waffengesetz und gefährliche Körperverletzung vor.
Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der albanische Staatsangehörige die Frau als seinen Besitz ansah und ihr deswegen das Lebensrecht absprach. Das Motiv sei, dass er die Trennung der Frau von ihm nicht habe akzeptieren wollen. Das Paar hat drei Kinder.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe zu verurteilen und die Schwere der Schuld festzustellen. Die beiden Vertreterinnen der Nebenklage haben sich jeweils dem Antrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen.
Tödliche Schüsse in Markdorf: Täter muss lebenslang in Haft STAND 4.8.2023, 16:24 UHR JULIA KRETSCHMER Im Mordprozess um tödliche Schüsse in Markdorf ist am Freitag das Urteil gesprochen worden. Der Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Im Prozess um die tödlichen Schüsse in Markdorf (Bodenseekreis) hat das Gericht den Angeklagten wegen Mordes, Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Januar seine 44-jährige Ehefrau in einem Geschäft, wie es hieß, "kaltblütig" erschossen hat. Der 48-Jährige hatte die Tat schon zu Beginn des Prozesses gestanden.
Mann muss wegen Mordes an Ehefrau lebenslang in Haft Mann muss wegen Mordes an Ehefrau lebenslang in Haft 3 Min Video herunterladen (72,2 MB | MP4)
Mit dem Urteil blieb der Vorsitzende Richter am Landgericht Konstanz zwar unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die zusätzlich noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert hatte, aber deutlich über dem Antrag der Verteidigung, die eine Verurteilung wegen Totschlages beantragt hatte.
Der Angeklagte habe in voller Absicht kaltblütig gehandelt, so der Vorsitzende Richter Arno Hornstein. Das Motiv: Der albanische Staatsbürger habe sich nach albanischem Gewohnheitsrecht in seiner Ehre gekränkt gefühlt, weil seine Ehefrau ihn verlassen habe. Damit nahm der Richter Bezug auf das Plädoyer des Verteidigers. Dieser hatte angeführt, sein Mandant sei "gefangen in den elendigen patriarchalen Strukturen". Hierzulande gelten aber deutsche Gesetze und kein albanisches Gewohnheitsrecht, machte der Richter klar. Von einer Affekthandlung könne keine Rede sein: "Da gab es kein Zögern und kein gar nichts", so der Richter. Der Angeklagte selbst, der in Fußfesseln und Handschellen in den Gerichtsaal geführt worden war, nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Urteil im Markdorfer Mordprozess Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld gefordert Die Staatsanwaltschaft hatte am vierten Prozesstag am Donnerstag beantragt, den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dem kam das Gericht in seinem Urteil nicht nach. Wird eine solche festgestellt, kann der Täter nur in Ausnahmefällen nach 15 Jahren freikommen.
Der Mord sei geplant gewesen, auch weil der Angeklagte das Taxi zum Tatort bereits am Vorabend bestellt habe, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Echte Reue habe der Angeklagte nie gezeigt. Die verletzte Ehre des Täters nach der Trennung seiner Frau ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft das Tatmotiv.
Verteidiger: Angeklagter war bei Tat betrunken Neben Mord standen auch gefährliche Körperverletzung und der Verstoß gegen das Waffengesetz in der Anklageschrift. Der Strafverteidiger des Angeklagten hielt sein Plädoyer am Freitagvormittag. Er forderte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten wegen Totschlags, fahrlässiger Körperverletzung und einem Verstoß gegen das Waffengesetz. Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat unter Alkoholeinfluss gestanden hatte und mutmaßlich unter Entzugserscheinungen von Kokainkonsum stand, sei seine Schuldfähigkeit vermindert gewesen.
Zusätzlich hatte der Strafverteidiger eine Unterbringung in einer forensischen Klinik für die ersten drei Jahre der Haftzeit gefordert, damit der Angeklagte eine Therapie für seine Drogen- und Alkoholabhängigkeit machen könne.
Angeklagter hatte die Tat gestanden Der Angeklagte ließ Anfang Juli vor Gericht eine schriftliche Erklärung durch seinen Anwalt vorlesen. Darin gestand er, seine 44-jährige Ehefrau mit mehreren Pistolenschüssen getötet zu haben. Er habe an dem Tag schon morgens Schnaps getrunken, sei auf Kokainentzug gewesen und habe in dem Geschäft eigentlich nur mit seiner Frau sprechen wollen, weil diese ihm den Umgang mit seinem elfjährigen Sohn verweigert habe.
Dann sei er durchgedreht und habe geschossen. Die Waffe, so behauptete der Angeklagte in seiner Erklärung, habe er schon länger besessen - nicht um seine Frau zu töten, sondern weil er in seiner Heimat Albanien in eine Familienfehde verwickelt sei und man ihm Blutrache angedroht habe.
Mann soll Trennung nicht akzeptiert haben Die Frau lebte seit der Trennung von ihrem Mann mit ihrem elfjährigen Sohn in Markdorf und arbeitete in einem Geschäft für Haushalts- und Schreibwaren. Nach den Schüssen auf seine Frau soll der Angeklagte zu einer Zeugin gesagt haben: "Jetzt hat sie das, was sie verdient hat." Laut Staatsanwalt habe der Mann die Frau als seinen Besitz angesehen. Die Trennung habe ihn in seinem Selbstverständnis gekränkt. Aus Sicht des Staatsanwalts ist das ein klassischer Fall von Femizid.
Frau hatte Ehemann schon vorher angezeigt Nach der Tat soll der Mann in ein Taxi gestiegen sein, um sich zum Polizeiposten Pfullendorf fahren zu lassen. Dort wurde er festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er soll bereits vor der Tat gewalttätig gegenüber seiner Frau gewesen sein. Sie hatte ihn mehrfach angezeigt. Es war ihm im Vorfeld der Tat verboten worden, sich seiner Frau anzunähern.
Verurteilung wegen Mordes in einem Einkaufsmarkt in Markdorf rechtskräftig
Beschluss vom 19. März 2024 - 1 StR 459/23
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen und mit vorsätzlichem unerlaubten Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte am 21. März 2023 in einem Einkaufsmarkt in Markdorf seine getrenntlebende Ehefrau mit insgesamt sechs Schüssen aus einer Pistole, für die er keine waffenrechtliche Erlaubnis besaß. Er handelte dabei heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. Während des Tatgeschehens hielten sich unter anderem die Leiterin sowie ein Mitarbeiter des Einkaufsmarktes in diesem auf; beide erlitten durch das Miterleben des Tatgeschehens gesundheitliche Beeinträchtigungen.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die hiergegen gerichtete, auf eine Verfahrensbeanstandung sowie die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten verworfen, da das Verfahren beanstandungsfrei geführt worden ist und die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.
Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Vorinstanz:
Landgericht Konstanz - Urteil vom 4. August 2023 - 4 Ks 40 Js 2263/23
Karlsruhe, den 19. April 2024
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