14.01.2023 08:36 25.771 Drogensüchtige Mutter wirft Zwillinge vom Balkon: Nachbarn beschreiben sie als freundlich
Dresden - Wie verzweifelt muss diese Frau gewesen sein: Im Dresdner Plattenbaugebiet Gorbitz hat eine Mutter ihre sechs Monate jungen Zwillinge in Tötungsabsicht vom Balkon geworfen. Anschließend stürzte sich die 36-Jährige selbst in die Tiefe. Alle drei überlebten den Sturz. Die Staatsanwaltschaft hat die Frau jetzt wegen versuchten Totschlags angeklagt. Hier spielte sich die Tragödie im Frühsommer 2022 ab: Vom Balkon der ersten Etage rechts neben den Eingang ließ die Frau ihre Zwillinge fallen. Die Familientragödie ereignete sich bereits Mitte Juni und wurde von den Ermittlungsbehörden wegen der damals akuten Suizidgefahr der Beschuldigten lange unter Verschluss gehalten.
Zitat Es war gegen 20.40 Uhr, als Claudia L. an jenem Montagabend auf den Balkon ihrer in der ersten Etage eines Plattenbaus gelegene Wohnung am Limbacher Weg trat. In den Armen hielt sie ihre um den Jahreswechsel geborenen Söhne.
ZitatDie Säuglinge hätten jedoch schwere multiple Verletzungen erlitten, berichtete Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt TAG24. "Sie schwebten längere Zeit in Lebensgefahr und mussten wiederholt operiert werden."Beide Jungs würden voraussichtlich dauerhaft unter kognitiven und motorischen Einschränkungen leben müssen, so Schmidt.
Bislang wurde aber noch kein Prozesstermin bestimmt. TAG24
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Prozessbeginn Hat eine Mutter ihre Babys vom Balkon fallen lassen? Von dpa, t-online Aktualisiert am 25.04.2023 - 07:17 Uhr
ZitatDie Schwurgerichtskammer muss prüfen, ob die 37-Jährige zur Tatzeit möglicherweise unter Drogeneinfluss stand und schuldfähig ist. Sie hat zunächst fünf Verhandlungstage bis zum 9. Mai terminiert.
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24.04.2023 19:20 12.658 Dresden - Ein furchtbares Familiendrama erschütterte Dresden im Juni 2022. Eine Mutter hatte ihre Zwillingsbabys (7 Monate) vom Balkon geworfen. Die Säuglinge überlebten mit schwersten bleibenden Schäden. Jetzt muss sich die Frau vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Versuchter Totschlag. Den Richtern obliegt es nun, die traurigen Hintergründe aufzuklären - etwa, ob die Tat im Drogenwahn geschah. Claudia L. (37) muss sich wegen zweifachen versuchten Totschlags verantworten.
ZitatWeinend und schluchzend saß Claudia L. (37) am Montag auf der Anklagebank im Dresdner Landgericht. "Ich liebe meine Kinder über alles", ließ sie den Richter wissen. Die Babys erlitten lebensgefährliche Kopfverletzungen und mussten immer wieder operiert werden. Einer der beiden Jungen wurde zusätzlich an Lunge und Leber verletzt - sein Bruder an Lende und Brustwirbel. Sie werden ihr Leben lang an den Folgen leiden: "Schwierigkeiten beim Sitzen oder Stehen, bei Nahrungsaufnahme, beim Sprechen", zählte der Staatsanwalt auf.
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3 Kinder, Drogenabhängig. Davon wussten sicher die Ärzte, die Hebamme und und. Warum wurden die Kinder im Haushalt der Mutter belassen? Warum schritt das JA nicht ein?
Zitat Ein Psychiater soll nun klären, ob Claudia L. schuldfähig ist. Das Urteil will die Kammer im Mai fällen.
Schuldfähig hin oder her, was sie ihren Kindern angetan hat wird sie nie mehr vergessen.
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Prozesse - Dresden: Babys von Balkon fallen gelassen: Freispruch für Mutter 20. Juni 2023, 18:16 Uhr
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Dresden (dpa/sn) - Eine wegen versuchten Totschlags und schwerer gefährlicher Körperverletzung an zwei ihrer Kinder angeklagte Mutter ist freigesprochen worden. Die Schwurgerichtskammer des Dresdner Landgerichts begründete ihr Urteil am Dienstag mit der von einem Sachverständigen attestierten Schuldunfähigkeit aufgrund von Drogenkonsum und psychischer Erkrankungen. Die 37-Jährige, die noch einen älteren Sohn hat, soll in einer Entzugseinrichtung untergebracht werden.
Die 37-Jährige soll nach Überzeugung der Richter am 13. Juni 2022 ihre damals sechs Monate alten Zwillinge vom Balkon ihrer Wohnung in der ersten Etage eines Dresdner Plattenbaus fallen gelassen haben. Die Babys hatten den Sturz aus knapp fünf Metern Höhe mit schwersten Schädel-Hirn-Traumata und Wirbelverletzungen überlebt. Sie mussten mehrfach operiert werden. Laut Anklage sind bei den Jungen dauerhafte Schäden zu befürchten, körperlich wie geistig. Sie werden von Familienangehörigen betreut.
Die Richter folgten dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigerin kündigte an, in Revision zu gehen. Ihre Mandantin hatte sich vor Gericht darauf berufen, sich an nichts erinnern zu können außer der Bedrohung durch Jemanden in ihrer Wohnung und Brandgeruch.