Staatsanwalt sicher! Wahnsinns-Tat im Bahnhof Altona Er zündete einen Obdachlosen an – im Schlaf! 4.12.2022 - 15:31 Uhr
Hamburg – Mit starrem Blick sitzt er da, als ginge ihn das alles nichts an.
Prozess gegen Arkadiusz W. (35) am Landgericht. Ein Mann mit groben Gesichtszügen, raspelkurzem Haar, dicker Narbe am Hals. Vor seiner U-Haft gehörte er zur Trinker-Szene am Bahnhof Altona, nun ist er angeklagt wegen heimtückischen Mordversuchs (3 bis 15 Jahre Haft). Die Staatsanwaltschaft ist sicher: Am 13. Juni zündete W. einen Obdachlosen am Bahnhof Altona an.
ZitatDas Opfer, Christopher A. (35), sagte gestern aus: „Ich habe in dieser Nacht auf dem WC geschlafen, weil ich mega breit war. Ich bin wach geworden und hab' gebrannt.“Sein Pulli stand in Flammen! A. riss ihn sich vom Leibe und goss Bier darüber.er Richter: „Kennen Sie den Angeklagten?” Christopher A. schaut zu Arkadiusz W. herüber, sagt: „Wir sind Freunde. Wir haben noch nie Streit gehabt. Im Gegenteil: Wir haben zusammen getrunken und unsere Jacken geteilt, wenn uns kalt war.“ Wer ihn angezündet hat? Weiß er angeblich nicht. Doch die Polizei fand ein Video der Tat auf dem Handy von Arkadiusz W. Offenbar gefilmt von einem Kumpel. Und der Pole ist wegen weiterer Wahnsinns-Taten gegen Obdachlose angeklagt.
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03.02.2023 10:50 Brandanschlag auf Obdachlosen: "Der Angeklagte kann nicht in Deutschland bleiben"
Von Kevin Goonewardena
Hamburg - "Hochkriminelle Persönlichkeit": Für das Anzünden eines schlafenden Obdachlosen ist in Hamburg ein 35-Jähriger zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt worden. Der angeklagte Pole hatte in Deutschland und Polen bereits zahlreiche Straftaten begangen. Wird er jetzt ausgewiesen?Der jetzt verurteilte Mann hatte im Juni vergangenen Jahres den Pulloverärmel eines am Altonaer Bahnhof schlafenden Obdachlosen mit alkoholhaltigem Desinfektionsmittel übergossen und angezündet.
ZitatDas 34-jährige Opfer erwachte aus dem Schlaf, zog geistesgegenwärtig den brennenden Pullover aus und konnte so selbst Schlimmeres verhindern. Laut einem Bericht der "Welt" blieb es bei Verbrennungen am rechten Arm. Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat als versuchten Mord. Der Täter hatte zum Tatzeitpunkt bereits zahlreiche Straftaten in Deutschland und seinem Heimatland Polen begangen. Wie die "Welt" weiter berichtet, hatte der Täter nicht nur knapp einen Monat vor der Tat den Schlafsack eines anderen Obdachlosen in Brand gesetzt. Er war auch schon mit dem späteren Opfer selbst in Konflikt geraten.
Angeklagter im Obdachlosen-Prozess: "Hochkriminelle Persönlichkeit" Die Richter sahen das Merkmal der Heimtücke erfüllt. Der Angeklagte bereute vor Gericht die Tat, er habe dem Opfer wegen Schulden einen "Denkzettel" verpassen, den Mann aber nicht töten wollen.Das Gericht attestierte dem Täter, eine "hochkriminelle Persönlichkeit" zu haben. Bereits mit zwölf Jahren habe dieser angefangen zu trinken und sei sowohl in Polen als auch in Deutschland bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Seit Januar 2022 laufe zudem ein Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs gegen den Polen, das nicht weiter verfolgt wurde, da das Opfer nicht ausfindig gemacht werden konnte."Der Angeklagte kann nicht in Deutschland bleiben. Das liegt auf der Hand", sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. TAG24
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