Nach Urteil im Mord ohne Leiche : Angeklagte im Fall Alexandra R. legen Revision ein
Nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth haben die Männer die damals hochschwangere und bis heute vermisste Nürnbergerin entführt und getötet. Die unter anderem wegen Mordes verurteilten Männer wollen die Strafe nicht akzeptieren.
Im Fall der seit Dezember 2022 vermissten Alexandra R. haben die beiden Angeklagten Revision gegen das Urteil eingelegt. Das teilte eine Justizsprecherin auf SZ-Anfrage mit.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Dejan B., 51, den ehemaligen Lebensgefährten der Vermissten, und Ugur T., 49, ihren sowie seinen früheren Geschäftspartner, am vergangenen Mittwoch unter anderem wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit wäre eine Entlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen, sollte das Urteil rechtskräftig werden.
Ob die Revision zugelassen wird, müssen Richter am Bundesgerichtshof entscheiden, wenn diesen die entsprechenden Anträge samt Begründungen der Verteidiger zugegangen sind. Hierfür haben die Anwälte vier Wochen Zeit, sobald sie ihrerseits die Urteilsbegründung des Landgerichts Nürnberg-Fürth erhalten haben.
Das Gericht sah es nach 33 Verhandlungstagen in dem Indizienprozess als erwiesen an, dass Dejan B. und Ugur T. die damals im achten Monat schwangere Alexandra R. am 9. Dezember 2022 nach einem Streit um Geld aus Immobiliengeschäften zunächst entführt und anschließend getötet haben. Die Leiche der Frau hat die Polizei auch mehr als eineinhalb Jahre später trotz umfangreicher Ermittlungen nicht gefunden.
Die Angeklagten äußerten sich zu den Vorwürfen weder nach ihrer Festnahme im September vergangenen Jahres noch in Untersuchungshaft oder im Gerichtsprozess. Ihre Verteidiger hatten Freisprüche gefordert, weil trotz zahlreicher Indizien aus ihrer Sicht begründete Zweifel bestanden, dass die Männer die angeklagten Taten begangen haben. Es war deshalb zu erwarten, dass sie Revision einlegen würden.
Leiche fehlt noch immer: So geht es im Mord an Alexandra R. weiter Von Tobi Lang 11.10.2024, 06:34 Uhr
Nürnberg - Das Schicksal der 2022 hochschwanger verschwundenen Alexandra R. aus Nürnberg bewegte die ganze Region. Trotz eines Mordurteils fehlt noch immer die Leiche der Frau. Trotzdem wurde die Sonderkommission der Polizei nun aufgelöst.
Sie warten noch immer auf eine endgültige Erlösung: Die Angehörigen der im Dezember 2022 verschwundenen Alexandra R. leiden. Trotz des Mordurteils aus dem Juli, bei dem zwei Männer zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, fehlt die Leiche der damals 39-Jährigen, die eine Pflegetochter zurücklässt. Eine zeitweise fast 30-köpfige Sonderkommission der Polizei ermittelte über eineinhalb Jahre an dem Fall, der die Region bewegt. Sie ist inzwischen aufgelöst, wie die Polizei auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt.
Was geschah mit Alexandra R.? Neuer Podcast liefert Antworten im spektakulären Vermisstenfall Franken 2.8.2024, 05:00 Uhr Eine Abgründe-Recherche Was geschah mit Alexandra R.? Neuer Podcast liefert Antworten im spektakulären Vermisstenfall Von Carolin Heilig Das heißt allerdings nicht, dass der Fall Alexandra R. zu den Akten wandert. Man sei bei neuen Hinweisen oder Ansätzen jederzeit in der Lage, personell aufzustocken. Wirklich belastbare Spuren dazu, wo die beiden mutmaßlichen Täter die Leiche versteckt haben könnten, gibt es offensichtlich aber nicht. Die Frau aus Nürnberg-Katzwang bleibt spurlos verschwunden. Und das nagt an den Eltern, die ihre Tochter gerne beerdigen möchten, ebenso wie an allen Angehörigen, die auf der Suche nach einem endgültigen Abschied sind.
Alexandra R. und die Gerichte: So geht es weiter Auch juristisch ist der Fall nicht final beendet. Das Urteil gegen den Ex-Partner von Alexandra R. sowie dessen Geschäftspartner ist zwar gesprochen - deren Anwälte haben aber bereits Revision beantragt. Bis 13. Oktober muss das Landgericht Nürnberg-Fürth sein schriftliches Urteil vorlegen, dann beginnt eine Vier-Wochen-Frist, in der die Verteidigung die Revision begründen muss. Dabei kann sie lediglich Verfahrensfehler monieren, nicht aber beispielsweise neue Beweise einbringen. Am Ende wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Antrag befassen müssen - ein durchaus langwieriger Prozess, der sich über viele Monate ziehen kann. Die Angehörigen brauchen also erneut Geduld.
Neue Podcastfolge zum Verschwinden von Alexandra R.: Kann ein Mensch einfach so abtauchen? Nürnberg 4.10.2024, 14:20 Uhr Folge 5: Zweifel Neue Podcastfolge zum Verschwinden von Alexandra R.: Kann ein Mensch einfach so abtauchen? Von Alicia Kohl Solange die Leiche nicht gefunden ist, dreht sich das Gedankenkarussell bei Markus Beyer, dem Lebensgefährten von Alexandra R., der am 9. Dezember 2022 mit seiner Partnerin auch seinen ungeborenen Sohn verlor. "Die Hoffnung, dass die Alex noch lebt, entbehrt jeglicher Vernunft", sagt er. Der Wirtschaftsmathematiker jongliert mit Wahrscheinlichkeiten und weiß, wie unrealistisch es ist, dass noch alles gut wird.
"Wenn, dann ist das eine komplett irrationale Hoffnung, dass sie von irgendwem - einem dritten Täter - festgehalten wird." Doch solche Gedanken legt Beyer meistens sofort "ad acta", wie er sagt. "Ich trau‘ mich nur zu sagen: Wenn sie gestern noch gelebt hat, lebt sie heute auch noch. Nur dafür gibt es keine vernünftige Grundlage mehr."
Podcast zu Alexandra R. Der Podcast "Abgründe" beleuchtet in sechs Folgen einen der medienträchtigsten Kriminalfälle der Region - das Verschwinden der Alexandra R. aus Nürnberg-Katzwang. In der sechsten Folge, "Das Urteil", geht es um den akribisch geführten Prozess. Zu Wort kommen Experten und Beobachter, die die mehr als dreimonatige Verhandlung zusammenfassen - aber auch die Menschen, die Alexandra R. kannten. Wie schaffen sie es, ihr Leben nach dem Urteil weiterzuführen? Zu hören ist der Podcast "Abgründe" auf nn.de, nordbayern.de und überall, wo es Podcasts gibt.
Nürnberg Höchststrafe für Mord an Schwangerer - Urteil rechtskräftig Aktualisiert am 22.07.2025, 15:02 Uhr
Von Deutsche Presse-Agentur Dieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Nürnberg - Wegen des Mordes an einer hochschwangeren Frau müssen ihr ehemaliger Lebensgefährte und dessen Komplize die Höchststrafe verbüßen.
Der Bundesgerichtshof bestätigte nun ein Urteil des Nürnberger Landgerichts, dass die beiden Männer im Juli 2024 unter anderem wegen Mordes und Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt und eine besondere Schwere der Schuld festgestellt hatte.
"Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben", teilte der Bundesgerichtshof mit. Die beiden Angeklagten hatten zuvor Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt.
Sie verschwand, bevor der Betrug auffliegen konnte Das Verschwinden der im achten Monat schwangeren 39-Jährigen hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Ermittler waren schnell von einem Verbrechen ausgegangen, obwohl von der Leiche bis heute jede Spur fehlt.
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Mordes an Hochschwangerer rechtskräftig
Beschluss vom 9. Juli 2025 - 6 StR 28/25
Der Bundesgerichtshof hat die Revision zweier Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth verworfen, mit dem die Angeklagten jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge, mit Nötigung und mit Schwangerschaftsabbruch sowie wegen Computerbetrugs zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Das Landgericht hat hinsichtlich beider Angeklagten das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht bejaht und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen erwirkten die Angeklagten einen Vollstreckungsbescheid über eine ihnen nicht zustehende Forderung in Höhe von etwa 780.000 Euro gegen die Geschädigte, ohne dass diese davon zunächst Kenntnis erhielt. Nachdem das Landgericht Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt hatte, entführten die Angeklagten die im achten Monat schwangere Geschädigte und töteten sie schließlich, um zu verhindern, wegen ihres betrügerischen Vorgehens strafrechtlich verfolgt zu werden. Den Leichnam versteckten die Angeklagten an einem unbekannten Ort.
Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Nürnberg-Fürth - Urteil vom 24. Juli 2024 - 19 Ks 113 Js 285255/22
Maßgebliche Vorschriften:
§ 211 Strafgesetzbuch (StGB) - Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
(…) um eine andere Straftat (…) zu verdecken,
einen Menschen tötet.
§ 57a StGB - Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe
(1) 1Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet (…).
§ 239 StGB - Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(…)
(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (…)
§ 240 StGB - Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(…)
§ 263a StGB - Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 263 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.
(…)
§ 263 Betrug
(…)
(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. (…).
Karlsruhe, den 22. Juli 2025
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle