30.11.2022 Illustration zur Sterbehilfe vom 20.02.2008 Sachverständige und Abgeordnete diskutierten im Rechtsausschuss über eine mögliche Neuregelung des assistierten Suizids. Josua Zimmermann hat die Debatte verfolgt und befürchtet eine erneut verfassungswidrige Regelung.
Seit das Bundesverfassungsgericht (BVerG) die im Jahr 2015 geschaffene Norm zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB a.F.) für verfassungswidrig erklärt hat (Urt. v. 26.02.2020), ringt der Gesetzgeber um eine Nachfolgeregelung. Am vergangenen Montag hat sich der Rechtsausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit einer möglichen Neuregelung der Suizidhilfe befasst. Gegenständlich waren insbesondere die drei aktuell im Bundestag diskutierten Gesetzesentwürfe.
Zitat Vor weit überdurchschnittlich gefüllten Zuschauerrängen wurde besonders der Entwurf der interfraktionellen Gruppe Abgeordneter um den Sozialdemokraten Lars Castellucci (SPD) diskutiert. Während einige Sachverständige proklamierten, dass nur dieser aufgrund seiner strengen Verfahrensvoraussetzungen dem Autonomieschutz genüge, stellten die juristischen Sachverständigen in Frage, ob der Entwurf sich (noch) innerhalb des vom BVerfG aufgestellten gesetzgeberischen Handlungsrahmen bewege. Auch bezüglich seiner dogmatischen Stimmigkeit und hinreichenden Bestimmtheit wurden Zweifel laut.
u.a.
ZitatWiederbelebung des § 217 mit wenigen Änderungen
Strafausschluss für Angehörige und Nahestehende
Ein Abs. 3 – der dem § 217 Abs. 2 StGB a.F. entspricht – enthält eine persönliche Strafausschließungsregel für Angehörige und Nahestehende der zur Selbsttötung entschlossenen Person.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*