Wollten die Geschwister ihren Ex ermorden? Blut-Zwilling ohne Schwester vor Gericht
15.11.2022 - 13:22 Uhr
Halle (Sachsen-Anhalt) – Für die Staatsanwältin ist Nancy S. (42) eine verhinderte Mörderin, die ihrem Ex das Kind rauben wollte. Sich selbst sieht die Angeklagte als Opfer von Ämtern, Gerichten und eines skrupellosen Mannes, der ihr seit einem Jahr die Tochter (3) entzieht ...
Vor dem Landgericht werden seit Dienstag die Verbrechen der „Blut-Zwillinge“ verhandelt. Zweimal sollen Nancy S. und ihre eineiige Schwester Kathy S. versuchte haben, Michael S. zu ermorden. Während Nancy auf der Anklagebank sitzt, ist ihr Zwilling weiter auf der Flucht.
Zitat Er überlebte ZWEI Mordversuche : „Blut-Zwillinge“ wollten Ex mit Stromschlag töten!
Zwischen dem Opfer – Bundeswehrsoldat Michael S. (40) – und der Angeklagten herrschte seit der Trennung ein erbitterter Kampf um die gemeinsame Tochter Maria. Staatsanwältin Friederike Borchardt (30) spricht von einem „kompromisslosen Sorgerechtsstreit“ der Eltern.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Es ist ein bizarrer Kriminalfall! Die Zwillingsschwestern Nancy und Kathy wollten den gemeinsamen Liebhaber töten. Die eine wurde gefasst, die andere war auf der Flucht.
Am Donnerstag wurde Nancy S. (42) wegen zweifachen Mordversuchs zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Genau 24 Stunden später beendete Schwester Kathy nach 214 Tagen (!) ihre Flucht. Stellte sich in Brandenburg der Polizei.
Warum beide nicht in den gleichen Knast kommen und warum ein neuer Mann jetzt trotz ihrer kriminellen Vergangenheit mit beiden zusammen sein will, lesen Sie bei BILDplus.
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KATHY S. SOLL MIT IHRER SCHWESTER VERSUCHT HABEN, EINEN MANN ZU TÖTEN Zweiter Blutzwilling vor Gericht
TEILEN TWITTERN SENDEN Von: CHRISTIAN LEOPOLD 09.06.2023 - 15:28 Uhr Halle/Leipzig – Nancy und Kathy S. (43) sind nicht nur eineiige Zwillinge, sondern steckten offenbar auch bei einer Blut-Attacke unter einer Decke. Gemeinsam sollen sie mehrfach versucht haben, den Ex-Partner von Nancy umzubringen.
Nach der gescheiterten Beziehung zwischen Nancy und Michael S. (40) war dem Soldaten das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsame Tochter (3) zugesprochen worden. Das wollten die Schwestern nicht akzeptieren und sannen auf Rache – die der Berufssoldat fast mit seinem Leben bezahlen sollte.
Seit gestern muss sich Kathy S. vor dem Landgericht Halle verantworten. Anklagepunkte: versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung. In einem separaten Verfahren wurde die geständige Kindsmutter Nancy wegen der gleichen Vorwürfe bereits zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt (BILD berichtete).
Detailliert schilderte die Staatsanwältin zum Auftakt, wie die Blutschwestern zweimal gemeinsam versuchten, den Ex zu töten.
Die Vorwürfe Nach einem gemeinsamen Tatplan sollen die Schwestern im Oktober 2021 die Klinke des Scheunentores auf dem Grundstück von Michael S. in Naundorf (Burgenlandkreis) unter Strom gesetzt haben in der Annahme, dass ihr Opfer einen tödlichen Stromschlag erleiden würde. Doch der Mann bemerkte die Falle.
Im Mai 2022 sollen die Schwestern ihn an der Weststraße in Halle-Neustadt angegriffen haben. S. wurde mit mehreren Stichen der zehn Zentimeter langen Klinge eines Jagdmessers lebensgefährlich verletzt. Die Staatsanwältin: „Nur durch eine sofortige Notoperation konnte sein Leben gerettet werden."
Die Angeklagte, die die Vorwürfe im Ermittlungsverfahren bestritten hat, ließ über ihren Anwalt erklären, sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Der Prozess wird fortgesetzt.
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung im "Zwillingsschwestern-Prozess"
Beschluss vom 29. Mai 2024 – 6 StR 126/24
Das Landgericht Halle hat die Angeklagte wegen versuchten Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen stritten der Nebenkläger und die Zwillingsschwester der Angeklagten nach dem Ende ihrer Beziehung um das Sorgerecht für ihre 2019 geborene Tochter. Nachdem das Familiengericht im September 2021 dem Nebenkläger vorläufig das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen hatte, fühlten sich sowohl ihre Schwester als auch die Angeklagte von den Behörden im Stich gelassen; die Schwestern entwickelten gemeinsam den Plan, den Nebenkläger zu töten. Am 20. Oktober 2021 brachten sie auf dem Hof des Nebenklägers von innen eine Kabelkonstruktion an zwei Schrauben des Scheunentores in der Absicht an, dass der Nebenkläger bei dem Versuch, das Tor von außen an den Metallgriffen zu öffnen, einen tödlichen Stromschlag erleide. Der Nebenkläger entdeckte die Vorrichtung und deaktivierte die Sicherung für die Scheune.
Am 17. Mai 2022 griffen die Schwestern den Nebenkläger auf offener Straße an. Während er seine Tochter auf seinem Arm hielt und an sich drückte, fügte die Schwester der Angeklagten ihm mit einem Messer mehrere Stichverletzungen zu; beide Schwestern versuchten, ihm das Kind zu entreißen, ließen aber schließlich von ihm ab. Ohne die Versorgung durch Ersthelfer und eine Notoperation wäre der Nebenkläger an den erlittenen Verletzungen verstorben. Während der Angeklagten im Anschluss an die Tat die Flucht gelang, wurde ihre Schwester noch am Tatort festgenommen und in einem gesonderten Verfahren verurteilt. Wenige Tage nach diesem Urteil stellte sich die Angeklagte der Polizei.
Die durch die Revision der Angeklagten veranlasste Überprüfung des Urteils durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Die Entscheidung des Landgerichts Halle ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Halle – Urteil vom 26. Oktober 2023 – 1 Ks 4/23 – 166 Js 17896/22
Die maßgeblichen Vorschriften aus dem StGB:
§ 211 StGB Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer (…)
heimtückisch oder grausam (…)
einen Menschen tötet.
§ 224 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung (…)
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs (…)
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5.mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 22 StGB Begriffsbestimmung
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
§ 23 Strafbarkeit des Versuchs
(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).
§ 25 StGB Täterschaft
(1) …
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
Karlsruhe, den 10. Juni 2024
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle