Bundesgerichtshof Krankenschwester ermordet: Urteil ist rechtskräftig Ein 32-jähriger Mann hat im November 2022 im Münsterland eine Krankenschwester vergewaltigt und getötet. Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt die Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes.
16:46 07.03.24 Rund 15 Monate nach dem gewaltsamen Tod einer Krankenschwester in Warendorf hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen einen 32-jährigen Mann bestätigt. Das Landgericht Münster hatte den Deutschen im Mai 2023 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem hatten die Richter die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.
Der Angeklagte hatte sich im Prozess vor dem Landgericht Münster nicht zu den Vorwürfen geäußert. Nach seiner Festnahme hatte er die Tat jedoch gegenüber Freunden eingeräumt. Nach den nunmehr rechtskräftigen Feststellungen des Landgerichts hatte der heute 32-Jährige der Krankenschwester im November 2022 vor deren Haustür aufgelauert. Dann hatte er sie gewaltsam in ihre Wohnung gedrängt und dort über mehrere Stunden gequält, sexuell gedemütigt und schließlich erwürgt.
Der Angeklagte hatte gegen die Verurteilung Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof fand bei der Überprüfung jedoch keine Rechtsfehler.
Urteil des Landgerichts Münster wegen Mordes rechtskräftig
Beschluss vom 28. Februar 2024 - 4 StR 402/23
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 31. Mai 2023 verworfen, mit dem er wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden ist.
Nach den Feststellungen des Landgerichts lauerte der Angeklagte der Geschädigten in den frühen Morgenstunden des 9. November 2022 auf und drängte sie unter Einsatz eines Messers in ihre Wohnung zurück, wo er sie fesselte, körperlich misshandelte, vergewaltigte und sie schließlich erdrosselte. Der Angeklagte, der sich in der Hauptverhandlung schweigend verteidigte, hatte die Tat auf der Flucht und nach seiner Festnahme gegenüber Familienangehörigen und Freunden gestanden. Das Landgericht sah es nach umfassender Würdigung aller Indizien als erwiesen an, dass der Angeklagte die Geschädigte zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, heimtückisch und grausam tötete.
Die auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hatte keinen Erfolg. Die umfassende Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.
LG Münster - Urteil vom 31. Mai 2023 - 2 Ks-30 Js 831/22?3/23
Karlsruhe, den 7. März 2024
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle