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EU-Vertragsverletzungsverfahren: Ausweitung des Straftatbestandes der Volksverhetzung nach Paragraph 130 des Strafgesetzbuches (StGB)
Kommt jetzt die Inflation der Volksverhetzung? Beinahe unbemerkt hat der Bundestag den Paragraphen 130 (StGB) gegen Volksverhetzung ausgeweitet. Aber trägt das zum sozialen Frieden bei? Author - Harry Nutt Harry Nutt 26.10.2022 | aktualisiert am 27.10.2022 - 06:56 Uhr
Beinahe unbemerkt hat der Bundestag in der vergangenen Woche mit Ampelmehrheit eine Ausweitung des Straftatbestandes der Volksverhetzung nach Paragraph 130 des Strafgesetzbuches (StGB) verabschiedet. Demnach wird künftig das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe gestellt, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören. Darunter können auch Äußerungen fallen, die während einer Versammlung, etwa im Rahmen einer Demonstration, getätigt werden.
ZitatHintergrund der Änderung ist ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Die Kommission hatte gerügt, dass Deutschland einen Beschluss zur Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nur unzureichend umgesetzt habe. Die nun erfolgte Nachbesserung ist also das Ergebnis eines äußeren Drucks.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*