Ingolstadt – Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG abgewiesen.
Dr. Alexander B., Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller auf Unterlassung verklagt. Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Mitarbeiter in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich („Mitarbeiter_innen“) nutzen.
ZitatWie die Zivilkammer am Freitag entschied, gibt es keinen Unterlassungsanspruch des Klägers. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Mitarbeiter richte. Der Kläger kündigte an, das Urteil nun mit seinen Anwälten prüfen zu wollen. „Dass es weitere Schritte gibt, schließe ich explizit nicht aus“, sagte er zu möglichen Rechtsmitteln. Kritik vom Vorsitzenden des Vereins Deutsche Sprache
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
ZitatDer VDS ist mehr als nur enttäuscht von dem Urteil der Richter: „Hier wurde nicht Recht gesprochen, sondern einer kleinen, aber lauten Minderheit klein beigegeben,“, so Krämer, „Eine ideologisch gefärbte Sprache hat weder was mit Respekt noch mit Anstand zu tun, Gendersprache dient nur dazu, sich selbst zu erhöhen und alle anderen, die ihr nicht folgen, als rückwärtsgewandt zu verleumden.“
Stimmt.
ZitatDer VDS ist überzeugt: Niemand ist ein Sternchen oder eine gestotterte Lücke, das wird weder heterosexuellen, noch homo- oder transsexuellen Menschen gerecht. Vor allem aber haben die Richter ignoriert, dass Gendern Menschen ausschließt, die aufgrund geistiger oder körperlicher Einschränkungen Probleme haben, Genderzeichen zu verstehen oder sie vermeintlich korrekt zu übersetzen: „Auch diese Menschen haben ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe, dennoch müssen sie jetzt damit leben, dass ihre Ansprüche nicht wichtig genug sind, um anerkannt und umgesetzt zu werden“, so Krämer weiter.
Und auch hier hat er Recht.
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