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Brilon (NRW)/Willingen (Hessen): A251 | Familienvater rammt Ex, Sohn (5) und ihren Neuen von der Straße | Mordanschlag |14 Jahre Haft | Neue Verhandlung
Staatsanwalt: Unfall war Mordanschlag -Familienvater rammt Ex, Sohn und ihren Neuen von der Straße Auch ein Kind (5) saß bei seiner Mutter im Auto ++ Mehrere Schwerverletzte ++ Polizei ermittelt wegen versuchten Mordes
09.03.2022 - 11:33 Uhr Zunächst sah alles nach einem tragischen Unfall aus. Aber es war ein perfider Mordanschlag!
Zitat Nach einem Frontalcrash auf der B 251 zwischen Brilon (NRW) und Willingen (Hessen) sitzt Familienvater Heiko L. (52) aus Brilon wegen dreifachen versuchten Mordes in U-Haft. Der Arbeiter raste am Montag mit Absicht frontal in das Auto seiner Noch-Frau (42), in dem auch der gemeinsame Sohn (5) und der neue Freund (42) der Frau saßen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Frontal-Crash auf der B251: Mann (53) muss 14 Jahre hinter Gitter Stand:07.09.2022, 12:42 Uhr
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Teilen Kriminalität in NRW: Diese Fälle beschäftigen die Polizei am häufigsten
Zwei Autos krachen auf der B251 in Brilon frontal ineinander. Doch für die Ermittler ist schnell klar: Es war kein Unfall, sondern versuchter Mord. Nun gibt es ein Urteil.
Brilon/Arnsberg - Die schwere Kollision auf der Bundesstraße 251 zwischen Brilon-Wald und Willingen am 7. März war kein Unfall, sondern ein dreifacher Mordversuch. Mit dieser Feststellung und der Verurteilung des 53-jährigen Angeklagten aus Brilon zu einer Haftstrafe von 14 Jahren endete im Landgericht Arnsberg der Strafprozess, in dem die damaligen Ereignisse so weit wie möglich aufgeklärt wurden.
Frontal-Crash auf der B251 in Brilon: Mann (53) zu 14 Jahren Haft verurteilt „Die Kammer geht davon aus, dass das alles kein reiner Zufall gewesen sein kann”, erklärte der Vorsitzende Richter Petja Pagel in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe die Absicht gehabt, die Insassen im Auto seiner Noch-Ehefrau zu töten.
Aufgrund der Geschwindigkeiten beider Autos seien tödliche Verletzungen höchst wahrscheinlich gewesen. Sie wurden dadurch verhindert, dass seine Frau geistesgegenwärtig reagierte und ihr Auto stark nach rechts lenkte. Dadurch verhinderte sie einen frontalen Zusammenstoß. Dass der Angeklagte auch sich selbst durch den Zusammenstoß „tödlich hätte verletzen können, nahm er in Kauf”. Es gibt wenige Worte, die ohne Verharmlosung beschreiben können, dass die Unfallfolgen verglichen mit dem möglichen Tod weniger schrecklich waren. „Glimpflich” oder „eher noch relativ harmlos” scheinen eher unangemessen angesichts der lebensgefährlichen Verletzungen des Hauptopfers, das bis heute unter den Unfallfolgen leidet.
Frontal-Crash auf der B251: Richter sieht zwei Mordmerkmale Die Kammer sah bei ihrer Entscheidung zwei Mordmerkmale als verwirklicht an: Heimtücke, da die Opfer nicht ahnten, was passieren würde, und die sogenannten „niedrigen Beweggründe”. Der Angeklagte habe sich zutiefst gekränkt gefühlt und für sich beschlossen: „Wenn ich das Kind schon nicht haben kann, dann darf es auch kein Anderer haben.”
Möglich gewesen wäre auch nach einem versuchten Mord die Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe. Doch hier entschieden sich die Richter für eine Minderung des Strafmaßes auf bis zu 15 Jahre: Der Angeklagte habe offenbar spontan gehandelt und keine länger andauernde kriminelle Energie zur Erreichung seines Ziels gezeigt.
Versuchter Mord auf der B251: „Roh und gefühlskalt gehandelt“ Staatsanwalt Klaus Neulken ging in seinem Plädoyer ebenfalls von einem versuchten Mord und einer vom Angeklagten geplanten Tat aus: „Er hat sich entschieden, sein Fahrzeug bewusst mit Tötungsabsicht in den Gegenverkehr zu lenken.” Zu diesem Zweck habe er die Wege seiner Ex-Frau systematisch erkundet: „Er wusste ganz genau, dass seine Frau ihm auf dieser Strecke entgegenkommen würde.”
Zur Erklärung könne nicht von dem höchst unwahrscheinlichen Zufall ausgegangen werden, dass dem Angeklagten „ausgerechnet in diesem Moment schwarz vor Augen wird, als seine Ehefrau ihm entgegenkommt”. Der Staatsanwalt verwies noch einmal darauf, dass lediglich 20 Zentimeter die Streifkollision von einer frontalen Kollision und damit – höchstwahrscheinlich – von der „Vollendung” der Mordabsicht trennten.
Nur die Reaktion seiner Ex-Frau und „pures Glück” hätten dafür gesorgt, dass die Unfallfolgen nicht tödlich, sondern vergleichsweise „glimpflich” ausgegangen seien – gemessen an dem, was noch alles hätte passieren können. Die Noch-Ehefrau des Angeklagten erlitt unter anderem Armbrüche, eine schwere Lungenfunktionsstörung und Rippenbrüche. Sie leidet bis heute an den Folgen der Kollision. „Der Angeklagte hat besonders roh und gefühlskalt gehandelt, um seine Frau und sein Kind zu töten”, erklärte der Staatsanwalt. Auf dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs plädierte auch er für eine Strafrahmenverschiebung, da es durch glückliche Umstände beim versuchten Mord geblieben war. Er beantragte eine Haftstrafe von elf Jahren und drei Monaten.
Versuchter Mord in Brilon: Verteidigerin fordert Freispruch Opferanwältin Ina Katharina Nacke erzählte noch einmal ausführlich die Leidensgeschichte, die der Angeklagte ihrer Mandantin schon vor der Kollision bereitet hatte. Sie beantragte seine Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe.
Verteidigerin Silke Ossendoth widersprach dem gezeichneten Bild eines groben und jähzornigen Mannes und beantragte einen Freispruch für den Angeklagten, der einen Schwächeanfall erlitten habe. Er hatte während des Prozesses jegliche Mordabsicht bestritten.
„Sie müssen meinem Mandanten nachweisen, dass er die Tat vorsätzlich begangen hat”, beschrieb sie die Aufgabe des Schwurgerichts, bevor die Richter sich für eine lange Beratung zurückzogen.