10.09.2021 15:16 2.910 Säugling mit Spielzeugauto krankenhausreif geschlagen: Urteil gegen Mutter gefallen!
Zitat Bonn - Für die schwere Misshandlung ihres Säuglings hat das Bonner Landgericht die Mutter am Freitag zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie habe das Schreien ihrer Tochter nicht mehr ausgehalten, gestand die beschuldigte Mutter (27). So habe sie dem Baby ein Spielzeugauto aus Metall mit Wucht ins Gesicht geschlagen und seinen Kopf gegen die Kante eines Türrahmens geknallt.
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Bei o. a. Misshandlungen hat mich gewundert, dass das Baby das überlebt hat und wollte wissen, wie es ihm geht. In folgendem Artikel ist zu lesen, dass die Misshandlungen und Verletzungen noch schlimmer waren. Das Kind hat einen Schutzengel gehabt.
10.09.21 Baby misshandelt: Bonner Mutter muss fünfeinhalb Jahre in Haft
Sie muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Mutter hatte ihre erst wenige Tage alte Tochter im Februar 2019 massiv misshandelt und lebensgefährlich verletzt.
Die Richter sehen in dem, was die Frau getan hat, eine schwere Misshandlung Schutzbefohlener und gefährliche Körperverletzung. Rückblick: Am ersten Tag des Strafprozesses zittert die Frau am ganzen Körper. Sie muss von ihrer Verteidigerin Siegrid Aretz an die Hand genommen und regelrecht in den Gerichtssaal geführt werden. Ihre Mandantin sei nicht in der Lage zu sprechen, sagt die Anwältin und liest eine schriftliche Erklärung der 28-Jährigen vor.
Darin gibt die zwar zu, ihre Tochter Sabine, damals gerade einmal drei Wochen alt, bis zur Bewusstlosigkeit geschüttelt zu haben. Daraufhin sei sie mit ihr aber sofort zur Kinderärztin gefahren. Diagnose: Schütteltrauma, Hirnblutungen. Die anderen Verletzungen – das Baby hatte zwei Schädelbrüche, gebrochene Schienbeine und einen gebrochenen Arm – könne sie sich nicht erklären.
Einmal, sagt sie, sei ihr vor Erschöpfung schwindelig geworden. Da sei ihr Sabine aus dem Arm gefallen und mit dem Kopf gegen die Ecke des Couchtisches gestoßen. Im Verlaufe des Prozesses sagt – auf ausdrücklichen Wunsch der Angeklagten – eine ihrer Freundinnen aus. "Sie zeichnete das Bild einer fürsorglichen Mutter", sagte die Vorsitzende Richterin der 3. Großen Strafkammer in ihrer Urteilsbegründung.
Doch die Aussagen, die die Angeklagte entlasten sollen, sind erlogen. Das stellt das Gericht noch im Saal fest, als es das Smartphone der Zeugin beschlagnahmt. Die Frauen hatten sich abgesprochen, wollten die Richter täuschen. Sie wollten vertuschen, in welchem Ausmaß die Angeklagte ihre kleine Tochter misshandelt hat. Noch im Saal wird die Angeklagte daraufhin in Untersuchungshaft genommen. Wegen Verdunklungs- und Fluchtgefahr.
Erst jetzt macht die 28-Jährige reinen Tisch und packt aus. In den Tagen bevor sie ihre Tochter geschüttelt habe, habe sie ihr bereits ein etwa 30 Zentimeter großes Spielzeugauto des älteren Bruders mit voller Wucht ins Gesicht geschlagen. Und in einem weiteren Fall den Kopf des Säuglings gegen einen Türrahmen geschlagen.
"Ich habe das ununterbrochene Schreien nicht mehr ausgehalten, ich hatte so eine Wut, da sind mir die Sicherungen durchgebrannt", so die Angeklagte. Als Alleinerziehende sei sie mit zwei kleinen Kindern, zwei Hunden und zwei Katzen in ihrer 80 Quadratmeter großen Wohnung in Bad Godesberg völlig überfordert gewesen.
Zum Arzt sei sie zunächst nicht gegangen. Aus Angst, ihre Kinder zu verlieren. Ihre erste Tochter, heute neun Jahre alt, hatte ihr das Jugendamt bereits 2018 weggenommen. Schon damals bestand der Verdacht der Kindeswohlgefährdung.
Im aktuellen Fall hatte die Staatsanwaltschaft fünf Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert. Das Gericht entschied sich für eine noch längere Haft. Den Einwand der Verteidigung, die Mutter sei nur eingeschränkt schuldfähig, ließ das Gericht nicht gelten.
Ein Sachverständiger hatte der 28-Jährigen wegen ihrer traumatischen Kindheit zwar eine dissoziale Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Die Bonner Richter gehen aber dennoch davon aus, dass die Frau voll schuldfähig ist. „Sie hat das Gefühl für das Leiden ihres Kindes völlig verloren“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Die Tochter der Angeklagten lebt inzwischen bei einer Pflegemutter. Es gehe dem Mädchen – entgegen aller Erwartungen – gut. Sie sei lediglich etwas in ihrer Entwicklung verzögert. Allerdings könnten Spätfolgen wie körperliche und auch seelische Schäden nicht ausgeschlossen werden. Die Rechtsmedizinerin hatte im Prozess vom „schwersten Fall eines überlebten Schütteltraumas“ gesprochen, den sie in ihren 15 Berufsjahren erlebt habe. Es sei ein Wunder, dass das Kind überlebt habe.