Beide Opfer verstarben aufgrund massiver Gewalteinwirkung. Sie wiesen verschiedene Stich- und Schnittverletzungen auf. Als Tatwaffe kommt ein sehr stabiles Messer in Frage, Klingenlänge mind. 11cm.
Heinrich S.: gezielter Schnitt in den Hals, ein Stich in den Bauch. Schnittverletzung am rechten Arm.
Waltraud S.: 3 tödliche Verletzungen, ein Stich in den Herzbeutel, ein Stich in den Hals, der die Halsschlagader durchtrennte und einen weiteren Schnitt im Halsbereich, der den Kehlkopf durchtrennte. Desweiteren wies die Leiche diverse Schnitte im Bereich des Bauches und es konnten an den Unterarmen Abwehrverletzungen festgestellt werden. Die Leiche war zugedeckt. Stärkere Gewalteinwirkung als gegen ihren Mann. Tatzeit: Laut Obduktionsbericht wurde die Tatzeit eingegrenzt auf "zwischen Donnerstag Abend (07.07.2011) und Freitagmorgen (08.07.2011)". Der Fäulniszustand deutete auf die Nacht von Donnerstag auf Freitag hin, anhand des Mageninhalts könnten auch die frühen Morgenstunden des Freitags als Tatzeit in Betracht kommen.
Quelle: Almystery
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Beide Opfer verstarben aufgrund massiver Gewalteinwirkung. Sie wiesen verschiedene Stich- und Schnittverletzungen auf. Als Tatwaffe kommt ein sehr stabiles Messer in Frage, Klingenlänge mind. 11cm.
Heinrich S.: gezielter Schnitt in den Hals, ein Stich in den Bauch. Schnittverletzung am rechten Arm.
Waltraud S.: 3 tödliche Verletzungen, ein Stich in den Herzbeutel, ein Stich in den Hals, der die Halsschlagader durchtrennte und einen weiteren Schnitt im Halsbereich, der den Kehlkopf durchtrennte. Desweiteren wies die Leiche diverse Schnitte im Bereich des Bauches und es konnten an den Unterarmen Abwehrverletzungen festgestellt werden. Die Leiche war zugedeckt. Stärkere Gewalteinwirkung als gegen ihren Mann. Tatzeit: Laut Obduktionsbericht wurde die Tatzeit eingegrenzt auf "zwischen Donnerstag Abend (07.07.2011) und Freitagmorgen (08.07.2011)". Der Fäulniszustand deutete auf die Nacht von Donnerstag auf Freitag hin, anhand des Mageninhalts könnten auch die frühen Morgenstunden des Freitags als Tatzeit in Betracht kommen.
Quelle: Almystery
Christine
Die Verdauung soll ja fast abgeschlossen gewesen sein dann ist der Magen in der Regel leer. Wenn es einen Mageninhalt gegeben hätte wären die Senioren mal gerade 1-5 Std.vor der Obduktion verstorben. http://www.onmeda.de/anatomie/magen.html Fäulnis tritt ohne Sauerstoffzuschuß auf,Verwesung mit Sauerstoff bzw.Atms. Da hat wohl einer etwas nun gar nicht verstanden.
Beide Opfer verstarben aufgrund massiver Gewalteinwirkung. Sie wiesen verschiedene Stich- und Schnittverletzungen auf. Als Tatwaffe kommt ein sehr stabiles Messer in Frage, Klingenlänge mind. 11cm.
Heinrich S.: gezielter Schnitt in den Hals, ein Stich in den Bauch. Schnittverletzung am rechten Arm.
Waltraud S.: 3 tödliche Verletzungen, ein Stich in den Herzbeutel, ein Stich in den Hals, der die Halsschlagader durchtrennte und einen weiteren Schnitt im Halsbereich, der den Kehlkopf durchtrennte. Desweiteren wies die Leiche diverse Schnitte im Bereich des Bauches und es konnten an den Unterarmen Abwehrverletzungen festgestellt werden. Die Leiche war zugedeckt. Stärkere Gewalteinwirkung als gegen ihren Mann. Tatzeit: Laut Obduktionsbericht wurde die Tatzeit eingegrenzt auf "zwischen Donnerstag Abend (07.07.2011) und Freitagmorgen (08.07.2011)". Der Fäulniszustand deutete auf die Nacht von Donnerstag auf Freitag hin, anhand des Mageninhalts könnten auch die frühen Morgenstunden des Freitags als Tatzeit in Betracht kommen.
Quelle: Almystery
Christine
Die Verdauung soll ja fast abgeschlossen gewesen sein dann ist der Magen in der Regel leer. Wenn es einen Mageninhalt gegeben hätte wären die Senioren mal gerade 1-5 Std.vor der Obduktion verstorben. http://www.onmeda.de/anatomie/magen.html Fäulnis tritt ohne Sauerstoffzuschuß auf,Verwesung mit Sauerstoff bzw.Atms. Da hat wohl einer etwas nun gar nicht verstanden.
LG
Ja du hast gar nichts verstanden
Ein toter Magen verdaut nichts mehr, deshalb ist deine Äußerung Wenn es einen Mageninhalt gegeben hätte wären die Senioren mal gerade 1-5 Std.vor der Obduktion verstorben. absoluter Stuss.
Beide Opfer verstarben aufgrund massiver Gewalteinwirkung. Sie wiesen verschiedene Stich- und Schnittverletzungen auf. Als Tatwaffe kommt ein sehr stabiles Messer in Frage, Klingenlänge mind. 11cm.
Heinrich S.: gezielter Schnitt in den Hals, ein Stich in den Bauch. Schnittverletzung am rechten Arm.
Waltraud S.: 3 tödliche Verletzungen, ein Stich in den Herzbeutel, ein Stich in den Hals, der die Halsschlagader durchtrennte und einen weiteren Schnitt im Halsbereich, der den Kehlkopf durchtrennte. Desweiteren wies die Leiche diverse Schnitte im Bereich des Bauches und es konnten an den Unterarmen Abwehrverletzungen festgestellt werden. Die Leiche war zugedeckt. Stärkere Gewalteinwirkung als gegen ihren Mann. Tatzeit: Laut Obduktionsbericht wurde die Tatzeit eingegrenzt auf "zwischen Donnerstag Abend (07.07.2011) und Freitagmorgen (08.07.2011)". Der Fäulniszustand deutete auf die Nacht von Donnerstag auf Freitag hin, anhand des Mageninhalts könnten auch die frühen Morgenstunden des Freitags als Tatzeit in Betracht kommen.
Quelle: Almystery
Christine
Die Verdauung soll ja fast abgeschlossen gewesen sein dann ist der Magen in der Regel leer. Wenn es einen Mageninhalt gegeben hätte wären die Senioren mal gerade 1-5 Std.vor der Obduktion verstorben. http://www.onmeda.de/anatomie/magen.html Fäulnis tritt ohne Sauerstoffzuschuß auf,Verwesung mit Sauerstoff bzw.Atms. Da hat wohl einer etwas nun gar nicht verstanden.
LG
Ja du hast gar nichts verstanden
Ein toter Magen verdaut nichts mehr, deshalb ist deine Äußerung Wenn es einen Mageninhalt gegeben hätte wären die Senioren mal gerade 1-5 Std.vor der Obduktion verstorben. absoluter Stuss.
Da hast Du recht man soll eben nichts im Auto schreiben. Ich meinte natürlich 1-5 Std nach dem Essen. Trotzdem bleibt es der dabei wenn die Verdauung abgeschlossen sein soll ist nichts mehr im Magen.
Es sollen aber noch Rest im Magen gewesen sein und deshalb verhält es sich genau so wie du geschrieben hast ... die beiden wurden wenige Std. nach ihrer letzten Mahlzeit getötet.
Deshalb scheidet die Freitag morgen Version mit Zeitung reinholen etc. auch aus, weil dann der Magen hätte ganz leer sein müssen.
Zitat von ChristineUnd ein TZP von Freitagnachmittag oder Freitagabend hätte nicht gepasst aufgrund des Verwesunggrades und der sich lösenden Leichenstarre.
Richtig?
Rechtsmediziner: ? Es ist keine exakte Bestimmung möglich ! „Nachvollziehbar“ wäre es, wenn der Tod in der Nacht von Donnerstag (7.711) auf Freitag (8.7.11) eingetreten wäre.
Die Raumtemperatur bei Schemmer lag bei 24 ° Celsius.
RA Schwenn hatte jetzt gefragt, „ob denn nach seinen Feststellungen der Todeseintritt bei den Eheleuten Schemmer auch in der Nacht von Freitag, dem 8.7.11 auf Samstag, den 9.7.11 gewesen sein könne?“
Rechtsmediziner: ? „Der Todeseintritt kann mit dem „Fäulnisbefund“ der Leichen nicht der Freitag auf Samstag gewesen sein, das wäre zu knapp !“
Es war Herrn Schwenn in dessen Gesicht mehr als deutlich anzusehen, daß ihm DIESE Antwort gar nicht gefallen hat !
Zitat von ChristineUnd ein TZP von Freitagnachmittag oder Freitagabend hätte nicht gepasst aufgrund des Verwesunggrades und der sich lösenden Leichenstarre.
Richtig?
Rechtsmediziner: ? Es ist keine exakte Bestimmung möglich ! „Nachvollziehbar“ wäre es, wenn der Tod in der Nacht von Donnerstag (7.711) auf Freitag (8.7.11) eingetreten wäre.
Die Raumtemperatur bei Schemmer lag bei 24 ° Celsius.
RA Schwenn hatte jetzt gefragt, „ob denn nach seinen Feststellungen der Todeseintritt bei den Eheleuten Schemmer auch in der Nacht von Freitag, dem 8.7.11 auf Samstag, den 9.7.11 gewesen sein könne?“
Rechtsmediziner: ? „Der Todeseintritt kann mit dem „Fäulnisbefund“ der Leichen nicht der Freitag auf Samstag gewesen sein, das wäre zu knapp !“
Es war Herrn Schwenn in dessen Gesicht mehr als deutlich anzusehen, daß ihm DIESE Antwort gar nicht gefallen hat !
Hallo
Das ist korrekt. Natürlich wäre ihm eine andere Antwort angenehmer gewesen. Die Grundlage der Diskussion ist doch eigentlich die in Frage kommende Zeit zwischen Freitag 1:00 und 2:.00 Uhr. Für mich ist eigentlich klar das weder Donnerstagabend und auch nicht Freitag frühe Morgenstunden in Frage kommen kann. Wenn es so ist paßt einiges eben nicht.
Repusto, wenn du nun schreibst für dich kommt weder Donnerstag abend noch Freitag morgen in Frage ... welche Zeit denkst du?
Die in Frage kommende Zeit würde ich grob geschätzt zwischen 0 und 2 Uhr vermuten. Von dieser Zeit - so denke ich - wird auch das Gericht ausgegangen sein. Das passt dann zu dem eben diskutierten verdauten Mageninhalt, der Schlafkleidung, dem benutzten Bett, bzw. drin liegen, den von der Mieterin gehörten Geräuschen bzw. Stimmen bei Dunkelheit und auch zu der Motorradfahreraussage.
Geht man von einem Zeitfenster (ohne Alibi) von Donnerstag 21 Uhr bis Freitag 6 Uhr aus, dann passt auch das.
@all Ich würde euch gerne ersuchen, die Diskussion im Besprechungsraum fortzuführen. Hier befinden wir uns im Thread "Verletzungen der Opfer" Danke LG Populous
Meistens belehrt erst der Verlust uns ueber den Wert der Dinge - Arthur Schopenhauer
Zitat von populous@all Ich würde euch gerne ersuchen, die Diskussion im Besprechungsraum fortzuführen. Hier befinden wir uns im Thread "Verletzungen der Opfer" Danke LG Populous
Hallo
Hast recht,ist jetzt doch mehr allgemeines geworden.Kannst Du das nicht verschieben ? LG