Eklat im GerichtssaalTochter des Opfers zum Killer: „Sag' die Wahrheit!“
Killer Sven S. (50) leugnet die Messerattacke auf seine Verlobte. Er forderte einen Freispruch
Von: Mirko Voltmer 23.07.2021 - 18:56 Uhr
Hannover – Bis zuletzt zeigte er sich uneinsichtig. Stur blieb der Killer bei seiner Behauptung, dass sich seine Verlobte selbst ein Messer in den Hals gerammt habe.
Doch diese seltsame Geschichte kauften ihm die Richter nicht ab. Und auch der Tochter des Opfers platzte im Gerichtssaal der Kragen!
Am Freitag fällte das Landgericht Hannover sein Urteil: sechseinhalb Jahre Knast wegen Totschlags für Sven S. (50). Nach Überzeugung des Gerichts steht unzweifelhaft fest, dass der Trinker Anfang Januar 2021 in der Mietwohnung im Stadtteil Linden seine Partnerin Cathrin K. († 50) im Streit mit einem Messerstich in den Hals getötet hatte.
Nach der Tat hatte der 50-Jährige den Polizei-Notruf gewählt. Am Telefon wiederholte er viermal, dass er Cathrin K. erstochen habe. Zum Prozessauftakt sprach er von einem Missverständnis und behauptete nun, dass seine Verlobte depressiv gewesen sei und die Klinge selbst geführt habe. Dieser Version widersprachen sowohl das rechtsmedizinische Gutachten als auch Freunde und Bekannte des Opfers, die einen vorgeblichen Suizid für ausgeschlossen hielten.
Nebenklägerin Nike K. (17), Tochter der Getöteten, mit ihrem Anwalt Philipp Kaiser. Sie ging den Täter im Saal direkt an
Nike K. (17), Tochter der Getöteten und Nebenklägerin im Verfahren, hatte von der Märchenstunde des Angeklagten genug.
Als S. während der Urteilsverkündung immer wieder ungläubig den Kopf schüttelte – er hatte für sich einen Freispruch gefordert – schlug sie mit der Faust auf den Tisch, brüllte den 50-Jährigen an: „Sag´endlich die Wahrheit! Hör´auf zu lügen!“
Ihr Anwalt Phillip Kaiser: „Meine Mandantin hatte sich Klarheit und Aufklärung erhofft. Der Angeklagte war nicht zu einem Geständnis bereit, es gab kein Wort des Bedauerns.“
Das Gericht blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die hatte achte Jahre Gefängnis für S. gefordert.
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