Not-OP!Messer-Mann (57) sticht auf Ehefrau (46) ein
Ein Mann versuchte seine Ehefrau mit mehreren Stichen zu töten
23.07.2021 - 11:41 Uhr
Germersheim – Gefährliche Messer-Attacke am Donnerstagabend!
Ein Mann (57) war um 22.50 Uhr in der Theodor-Heuss-Straße unterwegs, als er seine von ihm getrennt lebende Frau (46) attackierte und mehrfach mit einem Messer auf sie einstach.
Ein Passant wurde auf den brutalen Übergriff aufmerksam, eilte zu Hilfe. Doch auch er wurde von dem 57-Jährigen angegriffen.
Der Messer-Mann flüchtete, die Polizei fasste ihn an seiner Wohnanschrift – Festnahme!
Die Frau musste notoperiert werden, Lebensgefahr besteht nicht mehr. Der Passant erlitt eine Schnittwunde.
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5.5.2022, 12:41 UHR Wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung an seiner Frau hat das Landgericht Landau einen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte im Juli in Germersheim auf offener Straße auf sie eingestochen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 58-Jährige seine Frau töten wollte. Mit vielen Messerstichen habe er sie lebensgefährlich verletzt. Dabei sei er heimtückisch vorgegangen. In der Tatnacht, am 22. Juli 2021, habe er sie auf offener Straße in einem Wohngebiet in Germersheim abgepasst und wahllos auf ihren Oberkörper, ihren Bauch und ihr Gesicht eingestochen. Die Frau habe um Hilfe geschrien. Erst als sie reglos liegen blieb, sei er geflüchtet.
Junger Mann ebenfalls verletzt Die Frau überlebte nur durch eine Notoperation. Wegen des Angriffs musste ihre Milz erntfernt werden. Das Opfer leidet heute noch unter der Tat und ist weiterhin in einer Klinik. Ein junger Mann, der der Frau helfen wollte, wurde laut Gericht von dem 58-Jährigen mit einem Messerstich in die Kniekehle verletzt.
Bereits Bewährungsstrafe wegen Stalking verhängt Die Ehefrau hatte sich von ihrem Mann getrennt und wollte sich scheiden lassen. Das konnte der Mann offenbar nicht akzeptieren. Weil er seine Frau stalkte, hatte das Amtsgericht Landau bereits eine Bewährungsstrafe verhängt. Der Mann hätte sich seiner Frau eigentlich gar nicht nähern dürfen. Das Paar hat vier gemeinsame erwachsene Kinder.