Ungelöste Mord- und Kriminalfälle
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22.06.2021 | Wer wegen einer antisemitischen Straftat verurteilt worden ist, soll nach den Plänen der Bundesregierung nicht eingebürgert werden können
Die juristische Presseschau vom 22. Juni 2021 Keine Einbürgerung für Antisemiten / Freispruch nach Wolfstötung / Begnadigung für katalanische Separatisten
22.06.2021 Legal Voices - die juristische Presseschau
Wer wegen einer antisemitischen Straftat verurteilt worden ist, soll nach den Plänen der Bundesregierung nicht eingebürgert werden können.
Thema des Tages
Einbürgerung: Antisemitische und rassistische Straftäter:innen sollen nach einer am kommenden Freitag erwarteten Gesetzesänderung auch nach leichteren Taten zeitweise nicht eingebürgert werden, berichtet die taz (Christian Rath).
Zwar ist eine Einbürgerung schon bisher ausgeschlossen, wenn jemand strafrechtlich verurteilt wurde, jedoch gilt laut Staatsangehörigkeitsgesetz eine Ausnahme für Haftstrafen bis zu drei Monaten und Geldstrafen bis 90 Tagessätzen. Diese Ausnahme soll nun entfallen, wenn jemand wegen einer antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonst menschenverachtenden Straftat verurteilt wurde. Die Verurteilung verhindert die Einbürgerung aber nur, solange das Urteil im Bundeszentralregister aufgeführt ist, was bei den betreffenden Strafen bis zu deren Tilgung nur fünf Jahre lang der Fall ist.
Rechtspolitik
Wiederaufnahme: Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet über die Sachverständigen-Anhörung des Bundestags zu den Plänen der Großen Koalition, die Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten des Beschuldigten bei schweren Straftaten wie Mord auch beim Vorliegen neuer Tatsachen oder Beweismitteln zuzulassen. Der Deutsche Anwaltsverein lehnt den Reformvorschlag ab, Rechtsprofessoren wie Jörg Eisele und Klaus Ferdinand Gärditz befürworten ihn.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Zitat von Tumbleweed im Beitrag #1Die Verurteilung verhindert die Einbürgerung aber nur, solange das Urteil im Bundeszentralregister aufgeführt ist, was bei den betreffenden Strafen bis zu deren Tilgung nur fünf Jahre lang der Fall ist.
Soll das ein Witz sein? Im Grunde ist das nur ein Aufschieben. Also viel Lärm um nichts....
Karteikarten, Untersuchungsbefunde und sonstige ärztliche Aufzeichnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden, was auch richtig ist, aber könnte auch m. E. länger sein.
Wie alles in dieser Richtung, siehe "befristete Abschiebungen". Auf 5 Jahre begrenzt und innerhalb dieser 5 Jahre "Besuchsrecht". Wovon Clan-Mitglieder dann auch Gebrauch machen...
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