Morde in Dänischhagen: Opferanwalt sieht Fehler bei Polizei Sendung: Schleswig-Holstein Magazin | 22.02.2022 | 19:30 Uhr 5 Min | Verfügbar bis 22.05.2022 Die Polizei habe vor den drei Morden im Sommer 2021 Hinweise auf eine illegale Waffe erhalten. Ging diesen aber nicht nach.
Mord an der Ostsee: Zahnarzt soll drei Menschen erschossen haben
Vor dem Kieler Landgericht beginnt am Mittwoch der Prozess um den Dreifachmord gegen einen Zahnarzt. Die Strafkammer verhandelt aus Platzgründen erstmals in einer zum Schwurgerichtssaal ausgebauten Leichtbauhalle nahe der Kieler Förde.
Die Anklage wirft dem 48-Jährigen, der bereits geständig war, drei Morde aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen vor. Demnach verfolgte er am 19. Mai 2021 in einem Leihwagen unbemerkt seine getrennt von ihm lebende Ehefrau auf dem Weg zu ihrem neuen Partner.
Im Eingangsbereich von dessen Haus in Dänischenhagen soll er beide mit Salven aus einer Maschinenpistole getötet haben. Offenbar drückte der Angeklagte mehrfach ab: Am Tatort ist eine zweistellige Zahl an Patronenhülsen gefunden worden.
Dreifach-Mord an der Ostsee: Rache und Vergeltung als Motiv Anschließend soll der 48-Jährige in Kiel einen gemeinsamen Bekannten des Ehepaares mit einer anderen Pistole erschossen haben. Am Abend stellte er sich in Hamburg schließlich der Polizei. Als Tatmotiv nimmt die Staatsanwaltschaft Rache und Vergeltung an.
Aus Ermittlerkreisen heißt es, dass der mutmaßliche Dreifachmörder nicht damit klargekommen sein soll, dass sich seine Frau von ihm im November 2020 getrennt hatte und ausgezogen war. (dpa/mhö)
Musste Hanna F. sterben, weil sie ihren Mann beim Fremdgehen erwischte? Ehefrau hörte Killer-Zahnarzt beim Sex ab
28.02.2022 - 20:35 Uhr
Im Prozess gegen den mutmaßlichen Killer-Zahnarzt Hartmut F. (48) aus Kiel wird immer deutlicher, dass die Ehe zwischen dem Angeklagten und seiner getöteten Ehefrau Hanna (†43) schon lange vor der Gewalttat kaputt war – es kriselte seit Jahren. Ein Grund: Die Eifersucht spielte für beide ein großes Thema.
Zitat Sie ging davon aus, dass er hinter ihrem Rücken eine Liebesbeziehung führte. Daraufhin installierte sie heimlich in der Praxis ihres Mannes ein Abhörgerät und hörte wie Hartmut F. in einem Praxis-Nebenraum Sex mit seiner Angestellten hatte …
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Zeuge: Mutmaßlicher Dreifachmörder war ein gebrochener Mann
Kiel (dpa/lno) –
Im Prozess um den mutmaßlichen Dreifachmord eines Zahnarztes aus Westensee haben Freunde des Angeklagten Details aus seinem Leben und dem Scheitern seiner Ehe geschildert. Demnach stand der Zahnarzt in der Ehe und finanziell quasi mit dem Rücken zur Wand. «Er war gebrochen. Er wusste einfach nicht mehr, was er machen sollte», sagte ein Jugendfreund des Angeklagten am Dienstag vor dem Kieler Landgericht. Der 48-Jährige habe seine Frau zurückgewollt, sie «war sein zentraler Dreh- und Angelpunkt». Für die 43-Jährige aber sei die Ehe nach den Seitensprüngen ihres Mannes und dessen gewalttätigen Übergriffen «irreversibel kaputt» gewesen.
Ex-Geliebte sagt im Prozess um Dreifach-Mord aus - Die zwei Gesichter des Killer-Zahnarztes
04.03.2022 - 20:36 Uhr
Kiel – Fortsetzung im Prozess gegen Killer-Zahnarzt Hartmut F. (48). Die Spannung am dritten Prozesstag vor dem Kieler Landgericht ebbt nicht ab. Am Donnerstag sprach die mutmaßliche Ex-Geliebte und Angestellte „Doro“ (45) und schilderte eine andere Seite des Angeklagten.
ZitatKein böses Wort über einen Dreifachmörder! Zahnarzthelferin „Doro“ lernte Hartmut F. 2015 bei der gemeinsamen Arbeit in der JVA Neumünster und Kiel kennen, wo sie fünf Jahre zusammenarbeiteten. Vor Gericht sprach sie von einem „oberchaotischen aber sehr emphatischen Menschen, der fröhlich und gerechtigkeitsliebend ist“. Zudem schilderte sei einen hilfsbereiten Mann, der „angeblich nicht Nein sagen konnte“.
Das Urteil wird voraussichtlich am 30. März gesprochen. BILD
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Dreifach-Mord bei Kiel: Zahnarzt legt überraschend Geständnis ab
In Kiel ist am Dienstag der Mordprozess gegen einen 48-jährigen Zahnarzt fortgesetzt worden. Der fünfte Verhandlungstag brachte erneut erschütternde Details zutage – und ein überraschendes schriftliches Geständnis.
„Mit dieser Schuld leben zu müssen, ein Mörder zu sein, ist die schlimmste Strafe“. Mit diesen Worten hat ein wegen Dreifachmordes angeklagter Zahnarzt aus Westensee (Kreis Rendsburg-Eckernförde) die Taten gestanden – in einem Brief, den er Ende Februar aus der Untersuchungshaft an eine frühere Freundin schrieb. Der Vorsitzende des Kieler Schwurgerichts, vor dem sich der 48-Jährige wegen heimtückischer Morde aus niedrigen Beweggründen verantworten muss, verlas das Schreiben am Dienstag im Prozess.
Kiel: Zahnarzt legt schriftliches Mord-Geständnis ab In dem Brief hieß es auch: „Mein Lebenswunsch war es ganz sicher nicht, meine eigene Frau zurück zu schlagen und drei Menschen zu erschießen.“ Bisher hatte der Angeklagte auf Anraten seiner Verteidiger geschwiegen. Die Freundin, an die er schrieb, hatte ihm nach Worten des Vorsitzenden Richters Jörg Brommann einen Blumenstrauß in die Zelle geschickt.
Wie geht es weiter im Prozess um die tödlichen Schüssen von Dänischenhagen und Kiel im Mai vergangenen Jahres? Die Verteidigung des 48-jährigen Angeklagten aus Westensee hatte zuletzt das Gutachten eines Sachverständigen in Frage gestellt und ein Gegengutachten beantragt.
Zu Beginn des Prozess gegen den Zahnarzt aus Westensee (Kreis Rendsburg-Eckernförde) war die Urteilsverkündung vermutlich für Ende diesen Monats angesetzt. Wenn das Schwurgericht der Landgerichts Kiel allerdings dem Antrag der Verteidigung auf ein weiteres Gutachten zustimmen sollte, wäre dieser Termin nicht mehr zu halten. Der Vorsitzende Richter will seine Entscheidung am Mittwoch (30.03.) zu Beginn des zehnten Verhandlungstages bekannt geben.
Mordprozess Dänischenhagen: Lebenslang für Mann aus Westensee
Stand: 04.04.2022 18:16 Uhr Nach zehn Verhandlungstagen hat das Kieler Landgericht sein Urteil im Fall des Dreifachmordes von Dänischenhagen und Kiel gegen den 48-jährigen Angeklagten gesprochen. Der Mann aus Westensee muss lebenslang in Haft.
Im Fall der drei im Mai 2021 getöteten Menschen in Dänischenhagen und Kiel hat das Kieler Landgericht am Montag das Urteil verkündet. Angeklagt war ein Zahnarzt aus Westensee (Kreis Rendsburg-Eckernförde). Er hatte in dem Verfahren zugegeben, mit einer Maschinenpistole auf seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und ihren neuen Bekannten gefeuert zu haben. Anschließend erschoss er nach eigener Aussage einen zweiten Mann mit einer Pistole. Lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung lautet das Urteil. Mit seiner Entscheidung folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger.
Urteil: Lebenslange Haftstrafe und besondere Schwere der Schuld Das Kieler Landgericht stellte außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass der 48-Jährige nicht vorzeitig aus der Haft auf Bewährung entlassen werden kann. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten heimtückischen Mord in drei Fällen aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen. Demnach wollte der Mediziner mit der Tat seine Ehefrau sowie ihren neuen Partner für die Trennung bestrafen. Den anderen Mann machte der 48-Jährige demnach für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich.
GERICHTSURTEIL Drei Morde auf «brachiale» Art: Lebenslange Haft
04.04.2022, 21:03 Uhr Ein Zahnarzt erschießt im Mai 2021 seine Ehefrau und zwei Männer. Er bekommt die Höchststrafe. Der Richter spricht von einem brachialen Vorgehen. Das Gericht würdigt auch das Leid der Angehörigen. Diese Morde erregten weit über das beschauliche Dänischenhagen bei Kiel die Gemüter: Ein Zahnarzt erschießt im Mai 2021 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und deren Bekannten mit einer Maschinenpistole. Später wird in Kiel eine weitere Leiche gefunden.
Dafür verhängte das Landgericht Kiel nun die Höchststrafe. Wegen dreifachen heimtückischen Mordes hat das Schwurgericht den 48-Jährigen am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter Jörg Brommann sprach von einer «brachialen Vorgehensweise weit über das für das Töten eines Menschen Erforderliche hinaus». Die Kammer stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der Mann nicht nach 15 Jahren auf Bewährung freikommen. Seine widersprüchliche Angaben zu den Tathergängen hielt das Gericht für widerlegt.