Brutaler Angriff in Braunschweig Asylbewerber beißt Bahn-Mitarbeiter in den Kopf
von: M. VOLTMER, S. SIEVERING UND F. SCHNEIDER veröffentlicht am 16.05.2021 - 08:36 Uhr Bams
Braunschweig - Montagabend im Braunschweiger Hauptbahnhof. Zwei Mitarbeiter (52, 57) des Sicherheitsdienstes wurden auf einen Mann (21) aufmerksam, der keinen Mund-Nasen-Schutz trug und Frauen belästigte.
Die Security-Mitarbeiter erteilten ihm Hausverbot.
Da prügelte der Mann mit Fäusten auf die Männer ein. Ein Schlag traf die Brille des älteren Security-Mitarbeiters. Ein Glas splitterte, eine Scherbe drang ins Auge des Opfers. Der Mann kam ins Krankenhaus – ihm drohte zwischenzeitlich der Verlust des Augenlichts. Der Angreifer wütete weiter, biss dem anderen Mitarbeiter in den Kopf.
Bundespolizisten nahmen den Schläger fest. Nach BamS-Informationen ist Steward M. Asylbewerber aus Liberia (Westafrika). Sein Antrag wurde längst abgelehnt, er lebt mit Duldung (läuft nächsten Monat ab) in einer Asylunterkunft.
Die Polizei leitete ein Verfahren wegen Verdacht der schweren Körperverletzung ein.
Doch nach Feststellung der Personalien und einer Blutprobe wurde Steward M. auf freien Fuß gesetzt. Wie kann das sein? Nach BamS-Informationen sah die Staatsanwaltschaft keine Gründe, beim Amtsgericht einen Antrag auf U-Haft zu stellen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Mich wundert hier gar nichts mehr, lebt mit Duldung, wird straffällig und bleibt auf freiem Fuss.
Wie schön, dass man ihm die Gelegenheit gibt noch unterzutauchen. *Ironie
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Zitat von Tumbleweed im Beitrag #2Wie schön, dass man ihm die Gelegenheit gibt noch unterzutauchen. *Ironie
Oder noch jemanden zu verletzen!
******* Mich graut es, was inzwischen hier alles rumläuft. Das sind alles tickende Zeitbomben.
Und das wird noch mehr werden, die Politik ist weder bereit etwas zu ändern oder zu stoppen. Nur leeres Geschwafel, ansonsten ist man schnell dabei Gesetze zu ändern, nur in diesem Punkt nicht.
Langsam reißt wohl jedem noch so geduldigen Menschen die Hutschnur.
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Was wäre denn seitens der Presse berichtet worden, wenn der Geduldete außer Gefecht gesetzt worden wäre ? Dann wird doch gleich die Rassismus-Karte gezogen. Da läuft es einem eiskalt den Rücken herunter. Zwei ältere Männer arbeiten in der Security Branche mit nicht üppiger Bezahlung im Schichtdienst---dann auch noch so etwas ! Eine dicke Mitschuld sehe ich in den Behörden und Gerichten, die nicht konsequent Abschiebungen zeitnah durchführen. Nur vor zwei Dingen haben solche Individuen Angst : Diensthund und Abschiebung. Ist eben Alltag in Gutmenschistan.
Die "Duldung" ist doch schon vorprogrammiert, sobald der Ausweis weggeworfen wurde
Liest man sich dann noch das Thema "Asylfolgeantrag" durch, erkennt man deutlich warum nicht konsequent abgeschoben wird. Tür und Tor ist und bleibt offen.
(...) Die Duldung (§ 60a AufenthG)
Nicht selten erhalten AsylbewerberInnen nach Ablehnung ihres Asylantrags eine sog. Duldung. Duldung bedeutet die „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ (§ 60a AufenthG).
Der Staat „duldet“ die Betroffenen entweder deshalb, weil ihre Abschiebung derzeit aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Beispiele sind etwa Reiseunfähigkeit oder ein fehlender Pass.
Oder der Staat verzichtet aus sonstigen Gründen (vorläufig) auf die Durchsetzung der Ausreisepflicht mit Zwangsmitteln.
Sobald das Abschiebehindernis entfällt, muss man mit einer Abschiebung rechnen, auch wenn das auf der Duldungsbescheinigung vermerkte Gültigkeitsdatum noch nicht erreicht ist. Dem Namen und Zweck nach soll die Duldung eigentlich keine dauerhafte Aufenthaltsperspektive eröffnen.
Fakt ist aber, dass abgelehnte AsylbewerberInnen – aus den vielfältigsten Gründen – teilweise Jahre aufgrund einer Duldung in Deutschland leben. Für die Betroffenen ist dies meist eine sehr unangenehme Zeit, weil sie in in einem permanenten Zustand der Unsicherheit leben und die Duldung – im Vergleich zu einer Aufenthaltserlaubnis – viel weniger Rechte vermittelt. Fakt ist aber auch, dass in dieser Zeit die Grundlage dafür gelegt werden kann, schlussendlich doch ein Aufenthaltsrecht zu erhalten, ohne zuvor Deutschland verlassen zu müssen. (...)
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Man kann nur jedem Opfer einer Straftat raten, kostenlose Hilfe beim Weissen Ring zu suchen. Die bezahlen sogar den Opferschutzanwalt und versuchen mit Fachleuten aus der Zentrale plus spezialisierten Advokaten ggf. Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz durchzusetzen. Opfer haben fast keine Lobby. Ein normales Leben ist oft komplett zerstört. Beim Täter, falls bekannt, ist fast nie ein Cent zu holen........... Daher gibt es das OEG. Der Staat, der nicht in der Lage war, seine Bürger zu schützen, ist deswegen in einer Bringschuld. Ohne versierten Rechtsbeistand läuft da garnix.