Er hatte es auf das Erbe abgesehen Enkel tötet Oma mit Rollo-Gurt
von: DIMITRI SOIBEL veröffentlicht am 11.05.2021 - 09:52 Uhr
Bonn – Seine Großmutter Eva F. († 86) kehrte gerade von einer Kur zurück, als Enkel Merlin F. (35) sie am Gartenzaun empfing, freundlich begrüßte und ihr das Gepäck abnahm. Dann, noch bevor sie ihr Haus betreten konnte, soll Merlin F. die ahnungslose Rentnerin mit der Faust niedergeschlagen, mit den Händen stranguliert und dann mit einem Rolladen-Gurt erwürgt haben. Alles noch im Vorgarten des Hauses in Bonn.
Wegen dieser schrecklichen Tat am Abend des 16. September 2020, steht der 35-Jährige seit Montag vor dem Bonner Landgericht. Gemeinschaftlichen Mord aus Habgier wirft die Staatsanwaltschaft Merlin F. und seiner Freundin Yvonne B. (33) vor.
Erst im Januar 2020 war Merlin F. nach einer sechsjährigen Haftstrafe wegen schweren Raubes und Körperverletzung aus dem Knast entlassen worden. Die Einzige, die ihm noch eine Chance gab, war seine Oma Eva. Sie nahm den entlassenen Häftling bei sich auf.
Doch statt dankbar zu sein, soll Merlin F. einen Plan gefasst haben: Als Eva F. zur Kur fuhr, soll er ihre Wertgegenstände und Bargeld gestohlen haben. Bei ihrer Rückkehr sollte die Oma sterben, so die Anklage. Seine Freundin Yvonne B., die in die Pläne eingeweiht gewesen sein soll, sollte ihm demnach ein Alibi verschaffen und später behaupten, dass er den Abend bei ihr verbracht hatte. Laut Anklage hatte es das Paar auf das Erbe von Eva F. abgesehen.
Doch weil Eva F. bei dem plötzlichen Angriff im Garten schrie und ihre Schreie von Nachbarn gehört wurden, flog alles auf. Die besorgten Nachbarn riefen die Polizei.
Als die Beamten vor Ort ankamen, trafen sie auf Merlin F., der völlig kaltblütig behauptete, dass nichts passiert sei. Dabei lag im Vorgarten, mit einer Decke zugedeckt, die Leiche seiner Oma. Der Enkel wurde festgenommen.
Am ersten Verhandlungstag schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen. Die Anklageschrift, die ihm vor der Verhandlung vom Gericht zugestellt wurde, soll er ungelesen mit den Worten zurückgeschickt haben: „Freue mich auf die Verhandlung. Ihr auch?“
Anwältin Dr. Dagmar Schorn vertritt die Tante des Angeklagten, die als Nebenklägerin im Prozess sitzt: „Meine Mandantin kann bis heute nicht nachvollziehen, was er getan hat. Er hat den einzigen Ast abgesägt, auf dem er saß.“
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Justiz Gerichtsprozesse NRW Gerichtsprozesse NRW: Eigene Oma (†86) getötet - Enkel bekommt lebenslang und Sicherungshaft
15.06.2021 17:13 Eigene Oma (†86) getötet: Enkel bekommt lebenslang und Sicherungshaft
Bonn - Das Bonner Landgericht hat einen 35-jährigen Deutschen wegen Mordes an seiner 86 Jahre alten Großmutter zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt
Eine mitangeklagte Freundin (33) des Angeklagten wurde am Dienstag freigesprochen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Enkel das Bonner Haus seiner Oma, die ihn im Juni 2020 nach seiner Entlassung aus sechsjähriger Haft bei sich aufgenommen hatte, während ihrer Kur ausgeräumt hatte.
Als sie am späten Abend des 12. September 2020 aus Bad Reichenhall heimkehrte, passte er sie an der Gartentür ab, griff sie unvermittelt an, würgte und strangulierte sie. Der Grund: Sie sollte die Diebstähle nicht bemerken.
Nachbarn hörten jedoch einen Schrei der 86-Jährigen und riefen die Polizei, die den Leichnam unter einer Hecke fand. Der Enkel wurde noch am selben Abend festgenommen.
Die Bonner Richter sahen beim Angeklagten die Mordmerkmale der Verdeckung einer Straftat und der Heimtücke.
Er habe die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Großmutter ausgenutzt. Die Sicherungsverwahrung wurde mit der Gefährlichkeit des Angeklagten begründet. Der Angeklagte sei "narzisstisch und dissozial"
Der Angeklagte sei "narzisstisch und dissozial" und leide unter einer "komplexen Persönlichkeitsstörung" - so hatte der Gutachter ihn im Prozess beschrieben.
Für die Tötung der Großmutter jedoch gebe es keinerlei krankhafte Einschränkung, er sei voll schuldfähig. Zu den Vorwürfen hat der 35-Jährige während des Prozesses geschwiegen.
Die 33-jährige Freundin, für die die Staatsanwaltschaft acht Monate auf Bewährung wegen Nichtanzeige einer Straftat gefordert hatte, wurde freigesprochen.
Der Angeklagte hatte ihr zwar gesagt, er wolle seine Oma "platt machen". Sie sei sich aber nicht sicher gewesen, dass er den Plan auch tatsächlich ausführen würde, so das Gericht.
Der Richter hielt der Frau jedoch vor: "Wenn Sie mehr Courage gehabt und die Tat angezeigt hätten, könnte die Frau noch leben."
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