Mord Donnerstag, 06. Mai 2021 Mordfall Barbara Rauch: Kein verkürztes Verfahren für Oberhauser Er ist angeklagt, am 9. März 2020 in Eppan Barbara Rauch (28) ermordet zu haben. Ab 6. Juli muss sich Lukas Oberhauser (25) deshalb vor dem Bozner Schwurgericht verantworten. Auch der Vorwurf des Stalking steht im Raum, die Verfahren wurden am heutigen Donnerstag zusammengelegt.
I Vor einem Jahr wurde Barbara Rauch mit mehreren Messerstichen ermordet. Lukas Oberhauser sitzt seit seiner Festnahme kurz nach der ihm angelasteten Tat im Bozner Gefängnis.
Richterin Carla Scheidle lehnte heute den Antrag auf ein verkürztes Verfahren – und somit bei Verurteilung einer automatischen Reduzierung des Strafmaßes um ein Drittel – ab.
Oberhauser droht lebenslange Haft: Ihm wird vorgehalten, den Mord mit Vorbedacht ausgeführt zu haben, weiters habe er grausam gehandelt. Zudem habe er zeitliche, örtliche und persönliche Umstände ausgenutzt, die eine Abwehr hätten verhindern können. Und schließlich habe er das Opfer im Vorfeld gestalkt.
Schon am 6. Juli ist vor dem Bozner Schwurgericht Auftakt des Strafverfahrens. Lukas Oberhauser ist laut psychiatrischem Gutachten voll zurechnungsfähig. rc/stol
Ist er gemeingefährlich? erstellt: 21. September 2020, 04:22 In: Chronik | Kommentare : 2
Mordopfer Barbara Rauch, Lukas Oberhauser
Das Beweissicherungsverfahren im Mordfall Barbara Rauch hat begonnen: Ivano Simioni soll die Zurechnungsfähigkeit des Tatverdächtigen Lukas Oberhauser klären. Die Anwälte der Angehörigen des Mordopfers gehen von einer vollen Schuldfähigkeit aus.
Von Thomas Vikoler
War Lukas Oberhauser, als er am 9. März seine Bekannte Barbara Rauch in einer Vinothek in Eppan mit einem Messer tötete, zurechnungsfähig oder nicht? Oder war er teilweise zurechnungsfähig?
Dazu: Ist er gemeingefährlich und kann er an einem etwaigen Strafprozess teilnehmen?
Das sind die Fragen, mit denen sich in den kommenden Monaten Ivano Simioni beschäftigen wird.
Simioni, Psychiater des Sanitätsbetriebs im Brixner Spital und als Gewerkschafter des BSK-VSK in der Maskenaffäre aktiv, ist am Landesgericht zum Gerichtsgutachter ernannt worden. Er soll seine Expertise innerhalb von 90 Tagen vorlegen.
Das Gericht folgt damit einem Antrag der Verteidigung von Lukas Oberhauser, dem Koch aus Vilpian, der die Tat mehr oder weniger gestanden hat. Karl Pfeifer und Alessandro Tonon, die Anwälte Oberhausers, nominierten den Psychiater Heinz Prast, der in Imola tätig ist, als Sachverständigen. Prast hat zuletzt als Gerichtsgutachter den mutmaßlichen Mörder Johannes Beutel untersucht.
Auffallend ist, dass auch die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen ernannt hat. Es ist der Bozner Psychiater Michele Piccolin. Und auch die Angehörigen von Barbara Rauch, die sich eventuell erst in einem Mordprozess als Zivilparteien in das Verfahren einlassen können, sind aktiv geworden.
Die Anwälte Flavio Moccia und Angelo Polo, welche die Interessen des Partners des Mordopfers, dessen Tochter und Schwester, sowie die Eltern vertreten, nominierten für das Beweissicherungsverfahren Anna Palleschi und Eraldo Mancioppi als Sachverständige.
„Wir gehen davon aus, dass der Täter zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war“, sagte Anwalt Polo nach der Verhandlung.
Verteidiger Tonon spricht insgesamt von einem „schlimmen Fall“, zu dem viele Aspekte zu klären seien. Kommende Woche entscheidet das Verfassungsgericht über eine Klage gegen das vom Parlament eingeführte Verbot eines verkürzten Verfahrens bei Mordanklagen. Eines, das nach dem aktuellen Stand der Dinge, auch für Lukas Oberhauser gilt.
Eine verminderte (oder gänzliche) Schuldfähigkeit scheint derzeit der einzige Ausweg, um den Koch aus Vilipian, der sein Opfer bereits vor der Tat gestalkt hatte, vor einer lebenslänglichen Haftstrafe zu bewahren.
Mittwoch, 23. Juni 2021 Mordfall Barbara Rauch: Eine Million Euro für Hinterbliebene gefordert Eine Million Euro Schadenersatz – so lautet die Forderung, die die Rechtsanwälte von Barbara Rauchs Angehörigen nun bei Gericht hinterlegt haben. Am 6. Juli erfolgt der Auftakt zum Schwurgerichtsprozess gegen Lukas Oberhauser.
Die 28-Jährige war am späten Abend des 9. März vergangenen Jahres in ihrem „Bordeauxkeller“ in Eppan ermordet worden. Wegen vorsätzlichen Mordes angeklagt ist Lukas Oberhauser (25) aus Vilpian.
Dem jungen Mann aus Vilpian wird bekanntlich zur Last gelegt, Barbara Rauch mit 2 Messern getötet zu haben. Zumal sich im Zuge der Ermittlungen herausstellte, dass Oberhauser eines der Messer von zu Hause mitgenommen hatte, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vorsätzlichen Mord vor.
Ihre Forderung für die Angehörigen des Opfers bereits bei Gericht hinterlegt haben die Rechtsanwälte Flavio Moccia und Angelo Polo. Eine Million Euro fordern sie für die Zivilpartei, die sich als Nebenkläger in das Schwurgerichtsverfahren eingelassen haben.
Der 25-Jährige ist zudem angeklagt, Barbara Rauch über einen längeren Zeitraum hinweg gestalkt zu haben. Die beiden Verfahren wurden zusammengelegt. Oberhauser sitzt seit 10. März vergangenen Jahres im Gefängnis in U-Haft.
Am ersten Todestag von Barbara Rauch wurde vor dem „Bordeauxkeller“ eine Mahnwache abgehalten.
Dienstag, 06. Juli 2021 Mordfall Rauch: Lukas Oberhauser ab heute vor Schwurgericht Das Bozner Schwurgericht entscheidet ab dem heutigen Dienstag, ob Lukas Oberhauser (25) aus Vilpian schuldig ist im Sinne der Anklage – nämlich, Barbara Rauch (28) aus Eppan mit Vorbedacht ermordet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft sieht es als gegeben an, dass Oberhauser am 9. März 2020, als er nach Eppan fuhr, bereits eine Tötungsabsicht hegte. Darauf weist laut Anklage hin, dass er sein eigenes Küchenmesser mitgenommen habe. Auch habe er abgewartet, bis Barbara Rauch allein im „Bordeauxkeller“ war. Für Mord mit Vorbedacht sieht der Gesetzgeber lebenslange Haft vor.
Erschwerend führt die Staatsanwaltschaft an, dass der 25-Jährige mit Grausamkeit gehandelt und zeitliche, örtliche und persönliche Umstände ausgenutzt habe, die das Opfer daran hinderten, sich zu wehren. Und schließlich falle noch die Tatsache ins Gewicht, dass er Barbara Rauch über einen längeren Zeitraum vor der Tat gestalkt habe.
Wie berichtet, haben sich die Hinterbliebenen von Barbara Rauch – vertreten von den Rechtsanwälten Flavio Moccia und Angelo Polo – als Nebenkläger in das Verfahren eingelassen. Sie fordern eine Million Euro Schadenersatz – auch darüber wird das Schwurgericht befinden müssen.
Oberhauser sitzt seit 10. März 2020 in vorbeugender Verwahrungshaft im Bozner Gefängnis. rc/stol