************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
28.04.2021 16:14 Ehemann betäubt und Pulsadern aufgeschnitten: Lange Haftstrafen für angeklagte Frauen
Heidelberg - Im Prozess um einen vorgetäuschten Suizid wird am Mittwoch das Landgericht Heidelberg sein Urteil (14 Uhr) über die angeklagten Frauen verkünden.
Die beiden sollen laut Staatsanwaltschaft versucht haben, den Ehemann der einen umzubringen, um an sein Erbe zu gelangen. Dabei hätten sie die Tat als Suizid kaschieren wollen.
Dafür fordert die Anklagebehörde lebenslange Haft für die Ehefrau und ihre ehemalige Angestellte.
Ihre Pläne wurden laut Anklage durchkreuzt, weil der durch präparierten Likör sedierte Mann aufwachte, als die frühere Mitarbeiterin ihm eine 15 Zentimeter lange Schnittwunde am Unterarm beibrachte.
Die überraschte mutmaßliche Täterin Ende 50 entkam unerkannt. Der getrennt von seiner Frau lebende Mann aus Angelbachtal (Rhein-Neckar-Kreis) konnte durch eine Notoperation gerettet werden.
Die Verteidigung forderte einen Freispruch für die Ehefrau, die im Prozess angab, nichts mit der Tat im Mai 2020 zu tun gehabt zu haben, und damit die Täterschaft auf die mutmaßliche Komplizin schob.
Für letztere sah deren Verteidigerin den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung als gegeben an und plädierte auf eine milde Strafe, ohne konkret zu werden. Es liege kein Tötungsvorsatz vor.
Die Ehefrau Mitte 30 solle wegen eines fingierten Überfalls, der die Spuren für die Tat auf Dritte lenken sollte, eine Geldstrafe zahlen, schlug ihr Verteidiger vor.
Update, 16.14 Uhr: Lange Haftstrafen für die beiden Angeklagten wegen vorgetäuschten Suizids
Das Landgericht Heidelberg hat die beiden angeklagten Frauen wegen versuchten Mordes zu langen Haftstrafen verurteilt. DIe 36-Jährige erhielt eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und drei Monaten, ihre 58-jährige Komplizin neun Jahre und sechs Monate.
Das Gericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass die beiden versucht haben, den Ehemann der Jüngeren umzubringen, um an sein Erbe zu gelangen. Dabei hätten sie die Tat als Suizid kaschieren wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft für die Ehefrau und ihre ehemalige Angestellte gefordert.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch für die Ehefrau verlangt, die im Prozess angab, nichts mit der Tat im Mai 2020 zu tun gehabt zu haben, und damit die Täterschaft auf die Komplizin schob. Für letztere sah deren Verteidigerin den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung als gegeben an und plädierte auf eine milde Strafe, ohne konkret zu werden.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
HEIDELBERG Revision im Prozess um Mordversuch in Angelbachtal STAND 6.5.2021, 7:06 UHR Die beiden Frauen, die für den versuchten Mord an einem Mann in Angelbachtal (Rhein-Neckar-Kreis) verurteilt worden sind, fechten das Urteil beim Bundesgerichtshof an . Der Fall wird bei einer Zulassung nicht neu aufgerollt – das Urteil wird lediglich auf seine Korrektheit überprüft. Laut Gericht hatte die Ehefrau den von ihr getrennt lebenden Mann mit einem mit Medikamenten versetzten Likör betäubt. Ihre Freundin hatte ihm später im Schlaf die Pulsadern aufgeschnitten, um den Fall wie Suizid aussehen zu lassen. Eine Notoperation rettete sein Leben. Das Gericht verurteilte die Ehefrau zu elf Jahren und drei Monaten Gefängnis, die Komplizin zu neuneinhalb Jahren.