Ex-Partnerin mit 15 Messerstichen getötet - 14 Jahre Knast für Landstraßen-Killer
Ex-Partnerin mit 15 Messerstichen getötet 14 Jahre Knast für Landstraßen-Killer Grzegorz B. (60) tötete aus Eifersucht seine Ex-Partnerin Grzegorz B. (60) tötete aus Eifersucht seine Ex-PartnerinFoto: JENS SCHOLZ
Artikel von: Mirko Voltmer veröffentlicht am 26.03.2021 - 16:48 Uhr – Er behandelte seine Freundin wie sein Eigentum. Als Violetta P. (42) es nicht mehr mit ihm aushielt, beschloss er ihren Tod!
Am Freitagnachmittag fällte das Landgericht Hannover sein Urteil gegen Landstraßen-Killer Grzegorz B. (60): 14 Jahre Knast wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen.
Richter Stefan Joseph (56): „Sie handelten nach der Devise: Wenn ich Sie nicht haben kann, dann soll sie niemand haben.“
Violetta P. (†42) wählte in Todesangst den Notruf. Am Hörer wurden die Polizisten Zeugen des Mordes auf der Landstraße. Ihr letzter Anruf überführte den Killer
Nach ca. zwei Jahren Beziehung war die 17 Jahre jüngere Frau vor dem gewalttätigen, hochgradig eifersüchtigen Fleischverarbeiter ins Frauenhaus geflüchtet.
Ende August 2020 setzte Grzegorz B. seinen Mordplan in die Tat um. Auf der Landesstraße 341 zwischen Emmerthal und Bad Pyrmont (Kreis Hameln-Pyrmont) verfolgte er die von der Schicht heimfahrende Violetta P. frühmorgens, bremste ihren Wagen aus.
Erschütterndes Zeugnis der Bluttat: das zehnminütige Notruf-Protokoll der Polizei. Vor dem Angriff hatte die 42-Jährige mit ihrem Handy die Polizei verständigt, in Todesangst den Namen ihres Ex-Freundes genannt. Dann hörten die Beamten die entsetzlichen Schreie der um ihr Leben kämpfenden Frau.
Grzegorz B. war danach nach Hause gefahren, zog seine blutverschmierte Kleidung aus und legte sich schlafen. Beamte brachen die Wohnungstür auf und legten dem völlig betrunkenen Mörder Handschellen an.
Im Prozess hatte der bullige Pole behauptet, an das Verbrechen keine Erinnerung mehr zu haben. Wegen seiner starken Alkoholisierung (mehr als 2,7 Promille) ging das Gericht zu seinen Gunsten von einer verminderten Schuldfähigkeit aus und milderte die Strafe. Statt lebenslanger Haft erhielt er „nur" 14 Jahre Gefängnis.
Der Richter: „Es war Besitz- und Beherrschungswille statt großer Liebe.“
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