Artikel von: ANDREAS WEGENER veröffentlicht am 26.03.2021 - 13:51 Uhr
Essen – Grusel-Anklage gegen einen Mann aus Essen: Er soll seine Lebensgefährtin (36) isoliert und zu Tode misshandelt haben!
Seit Freitag steht der Arbeitslose André D. (43) vor dem Landgericht. Staatsanwältin Elke Hinterberg (56) wirft ihm Körperverletzung mit Todesfolge vor.
Am 18. November 2019 um 0.56 Uhr hatte der Angeklagte den Notruf 112 gewählt, gab an, seine Freundin sei zusammengebrochen.
Ein Notarzt konnte Melanie B., Mutter eines behinderten Sohnes und einer Tochter, nicht mehr retten.
André D. drohen mehrere Jahre Haft
Die Ermittler der Kripo fanden heraus, dass die Frau die Wohnung zuletzt nicht mehr verlassen hatte. André D. soll sie regelrecht isoliert, ihr Wohnungsschlüssel und Kontokarte abgenommen haben.
Kontakt zu Freunden und Eltern unterband er offenbar regelmäßig.
Infolgedessen kam es immer wieder zu Streit zwischen den Partnern. Doch bei bösen Worten blieb es nicht: Der Angeklagte hatte das Opfer laut Anklage immer wieder geschlagen und getreten. Am Ende lag sie fast nur noch auf dem Sofa, hatte Druckgeschwüre, musste Windeln tragen.
Rechtsmediziner stellten bei der Leiche u.a. durch Gewalt entstellte Ohren, Rippenbrüche und innere Verletzungen fest. Die Ohren der Frau waren so entstellt, was laut Staatsanwaltschaft durch Schläge oder durch ein „scharfes Umknicken der Ohrmuschel“ passiert sei. In der Anklage ist von sogenannten „Blumenkohlohren“ die Rede.
„Die durch diese Verletzungen verursachten Blutungen waren in Kombination mit einer Lungenentzündung todesursächlich“, sagte die Staatsanwältin.
Der Angeklagte (wegen einer frischen Bauch-OP geschwächt) schwieg zum Prozessbeginn. Sein Anwalt Volker Schröder (60, Essen) kündigte an, dass sein Mandant demnächst aber Fragen der Richter beantworten werde.
Im Falle einer Verurteilung muss André D. mit mindestens drei Jahren Haft rechnen. Mit einem Urteil ist voraussichtlich im Juni zu rechnen.
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