23.03.2021 20:39 Mann raste mit seinem Auto in Menschengruppe: So lange muss er nun hinter Gitter
München - Ein Autofahrer war in eine Gruppe Fußgänger gefahren. Nach Ansicht der Ermittler tat er dies ganz bewusst: Er wollte seine Freundin und deren damals erst einjährige Tochter treffen. Jetzt ist das Urteil gegen den Mann gefallen.
Für die Fahrt mit einem Auto in eine Menschengruppe vor knapp einem Jahr ist der Angeklagte zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Angeklagt war er wegen fünffachen Mordversuchs, verurteilt wurde er nun vor dem Landgericht München II wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Fahrerflucht.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im Mai vergangenen Jahres in eine Menschengruppe gefahren zu sein, um seine damalige Lebensgefährtin und deren ein Jahr alte Tochter umzubringen, die ihn "Papa" nannte.
Er soll mit seinem Auto zielgerichtet mit rund 50 Kilometern pro Stunde auf sie zugefahren sein. Das Motiv: Seine Lebensgefährtin soll gegen seinen Willen ein gemeinsames Kind abgetrieben haben.
Vier Erwachsene wurden leicht bis mittelschwer verletzt, das Kleinkind erlitt einen Schock.
Die 23-jährige Ex-Freundin des Mannes leidet seit der folgenschweren Tat nach eigenen Angaben unter einem zwanzigprozentigen Hörverlust auf einer Seite, ist in psychologischer Behandlung und bekommt noch Physiotherapie.
Gericht blieb zwischen den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
Auch der Fahrer selbst musste in der Klinik behandelt werden, nachdem er auf der Flucht mit seinem Wagen gegen einen Baum geprallt war - "in suizidaler Absicht", wie sein Anwalt zum Prozessbeginn sagte.
Der Deutsche war nicht nur wegen versuchen Mordes, sondern auch wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung und Fahrerflucht angeklagt. Den Vorwurf des versuchten Mordes hatte die Staatsanwaltschaft allerdings schon im Schlussplädoyer zurückgenommen und zehn Jahre Haft gefordert.
Die Verteidigung forderte zwei Jahre auf Bewährung - das Gericht blieb nun zwischen den beiden Forderungen.
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