Berlin-WannseePolizei vermutet Tötungsdelikt – Besitzer tot in Haus entdeckt Teaser-Bild
23.03.2021 - 12:48 Uhr
Berlin – Schrecklicher Fund am Dienstagmorgen in Berlin-Wannsee! Ein Nachbar bemerkte eine gewaltsam geöffnete Terrassentür eines Hauses. Als die Polizei eintraf, fand sie einen Toten.
Die Alarmierung in den Damsdorfer Weg sei kurz vor 8 Uhr am Dienstagmorgen erfolgt, teilte die Polizei am Mittag mit.
Im Haus fanden die Polizisten den Hausbesitzer (57) leblos vor. Ein hinzugerufener Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen.
Die Auffindesituation und die Verletzungen des Toten deuten auf ein Tötungsdelikt hin, teilte die Polizei am Mittag mit. Die Ermittlungen wurden von der 7. Mordkommission übernommen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Von: Alina Gröning und Timo Beurich 23.03.2021 - 19:35 Uhr
Berlin – Matthias B. (57) lebte allein und zurückgezogen in Wannsee. Womöglich hatte der Täter genau davon Kenntnis, als er in der Nacht durch die Terrassentür kam …
Um kurz vor 8 Uhr am Dienstagmorgen wurde die Polizei an den Damsdorfer Weg alarmiert. Ein Anwohner rief die Beamten zu einem Reihenhaus, nachdem er eine aufgebrochene Tür bemerkt hatte.
„Als ich den leblosen Körper sah, habe ich den Notruf gewählt“, so der Nachbar zu BILD.
Doch für Matthias B. kam jede Hilfe zu spät. Als die Polizei eintraf, fand sie die Leiche des Mannes. Ein Notarzt konnte nur noch seinen Tod feststellen. Die Auffindesituation und die Verletzungen würden auf ein Tötungsdelikt hindeuten, so ein Sprecher der Polizei.
Der Nachbar weiter: „Gegen 2 Uhr nachts haben meine Frau und ich eine Scheibe klirren gehört, und unser Hund hat angeschlagen. Weil dann kein weiterer Krach folgte und auch sonst nichts Auffälliges zu sehen war, haben wir uns nichts weiter dabei gedacht.“ Vermutlich war das der Moment, in dem der Täter ins Haus eindrang.
Der freundliche Matthias B. sei nach dem Tod seines Vaters vor einigen Jahren zurück in sein Elternhaus gezogen und habe sehr zurückgezogen gelebt. Er erledigte regelmäßig die Einkäufe für eine Nachbarin.
B. soll herzkrank gewesen sein und keine Angehörigen mehr gehabt haben.
Ob etwas aus dem Haus gestohlen wurde, ist bislang unklar. Noch am Abend waren Spurensicherung und Kriminaltechnik am Tatort. Die Ermittlungen wurden von der 7. Mordkommission übernommen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Drei Männer vor Gericht Ermordet für 150 Euro im Reihenhaus in Wannsee! Täter kamen durch die Terrassentür 11. November 2021 13:57 Aktualisiert 13:59
ZitatLandgericht, Saal 500. Drei Männer auf der Anklagebank. Zwei waren schon sechs Tage später verhaftet worden, nachdem die Polizei Überwachungskameras aus der Nachbarschaft des Mordhauses ausgewertet hatte: Alkan T. (31, Türke) und Rizvo M. (27, Bosnier). Bei Erkan I. (28) hatte die Polizei erst am 11. Mai 2021 Erfolg. Festnahme!
Zwei schweigen, einer redete im Ermittlungsverfahren.
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Elf Jahre Knast für den Mörder, der über die Terrasse kam
Von Anne Losensky
Wie ein Hausbesitzer am Wannsee totgeschlagen wurde, weil er nicht sagen wollte, wo der Tresor mit den Goldbarren ist …
Am 23. März 2021 liegt Matthias B. (57) mit zertrümmertem Schädel im Reihenendhaus Damsdorfer Weg in Wannsee. Er hatte das Haus geerbt. Mit einem Tresor voll Goldbarren, wurde gemunkelt.
Seit November 2021 vor Gericht: Alkan T. (32, Türke). Rizvo M. (28, Bosnier). Erkan I. (29, Mazedonier).
Alkan T. (32) wurde zu elf Jahren verurteilt, weil er Matthias B. (57) den Schädel eingeschlagen haben soll Foto: Olaf Wagner
So kamen sie rein: Um 0.45 Uhr flog krachend ein Stein durch die Scheibe der Terrassentür. Das Trio hoffte, dass der Hausherr schläft. Doch der schmächtige Mann kam ihnen entgegen, in T-Shirt und Socken. Sie brachten ihn zu Boden. Suchten den Tresor. Fanden nur den Schlüssel. Wollten das Versteck aus ihm herausprügeln.
Urteil nach tödlichem Einbruch in Berlin-Wannsee weitgehend rechtskräftig
Beschluss vom 3. Januar 2023 – 5 StR 496/22
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der drei Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin weitgehend verworfen. Das Landgericht hat einen der Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer wegen verminderter Schuldfähigkeit gemilderten Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt und ihn in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Gegen die beiden anderen Angeklagten hat es wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung jeweils Haftstrafen von sechs Jahren verhängt.
Nach den Urteilsfeststellungen erfuhr der später wegen Mordes verurteilte Angeklagte, dass der Geschädigte wohlhabend sei und in seinem Haus im Berliner Stadtteil Wannsee in einem Safe Goldbarren verwahre. Daraufhin fasste der Angeklagte den Entschluss, zusammen mit den zwei weiteren Angeklagten in das Haus einzubrechen. Aus der Tatbeute wollte er seinen täglichen Alkohol- und Drogenkonsum finanzieren.
In der Nacht auf den 23. März 2021 schlugen die Angeklagten, von denen zwei unter erheblichem Alkohol- und Drogeneinfluss standen, die Terrassentür ein und begaben sich in das Gebäude, um möglichst viele Vermögenswerte zu entwenden. Ihnen allen war klar, dass der Geschädigte zu Hause war und sie notfalls auch Gewalt gegen ihn einsetzen müssten, um die Tat erfolgreich durchzuführen. Sie hofften allerdings, dass er fest schlafen würde. Seine Tötung zogen sie bei ihrer Planung nicht in Betracht.
Auf der Treppe im Haus trafen sie auf den allein und zurückgezogen lebenden Eigentümer, den der wegen Mordes verurteilte Angeklagte sofort mit Faustschlägen ins Gesicht zu Boden brachte. Um den Geschädigten dazu zu zwingen, das Versteck des Safes preiszugeben, schlug dieser Angeklagte mit einer mitgebrachten ungeladenen Luftdruckpistole immer wieder mit voller Wucht auf den Kopf des Opfers, so dass Teile der Waffe abbrachen. Dabei war ihm bewusst, dass derart kraftvolle Schläge auf den Kopf mit der harten Waffe zu tödlichen Verletzungen führen können. Dies nahm er billigend in Kauf, weil er unbedingt erfahren wollte, wo sich der Safe befindet.
Die beiden anderen Angeklagten durchsuchten derweil das Haus nach lohnenswerter Beute. Obwohl sie die Misshandlungen und den Einsatz der Waffe wahrnahmen, packten sie weiterhin Uhren, Schmuck und diverse andere Gegenstände in Taschen zusammen. Einer der Angeklagten nahm zudem das Portemonnaie des Opfers mit 150 Euro Bargeld an sich. Die Beute wurde später unter den Angeklagten aufgeteilt.
Der Geschädigte verstarb nach wenigen Minuten an seinen zahlreichen schweren Kopfverletzungen.
Die Überprüfung des Urteils hat im Wesentlichen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Auch die von zwei Angeklagten erhobenen Verfahrensbeanstandungen blieben ohne Erfolg. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist daher in den Schuldsprüchen und den verhängten Strafen gegen alle drei Angeklagten rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts nur insoweit aufgehoben, als es zwei Angeklagte nicht in einer Entziehungsanstalt untergebracht hat. Da auch diese Angeklagten häufig Alkohol und Drogen konsumierten und auch während der Tatzeit unter dem Einfluss dieser Mittel standen, muss eine andere Strafkammer des Landgerichts Berlin über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neu entscheiden.
Vorinstanz:
LG Berlin – Urteil vom 17. Mai 2023 – (532 Ks) 278 Js 154/21 (6/21)
Die maßgeblichen Vorschriften aus dem StGB lauten:
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
(…) aus Habgier (…)
einen Menschen tötet.
§ 250 Schwerer Raub
(1)
(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet
(…)
§ 251 Raub mit Todesfolge
Verursacht der Täter durch den Raub (§§ 249 und 250) wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
§ 64 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil ihre Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so soll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. Die Anordnung ergeht nur, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist nach § 67d Absatz 1 Satz 1 oder 3 zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen.
Karlsruhe, den 17. März 2023
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle