Sicherungsverwahrung für Wiederholungstäter Richter sperrt den Callgirl-Killer weg
2012 tötete Arif D. ein Callgirl, kam 2018 auf Bewährung frei – und schlug wieder zu
Von: JOACHIM OFFERMANNS 19.03.2021 - 15:23 Uhr
Düsseldorf – Der Escort-Killer kommt womöglich nie wieder frei!
Nach einem erneuten Angriff auf eine Prostituierte (26) in einem Neusser Hotel hat das Landgericht Düsseldorf gegen Arif D. (51) Sicherungsverwahrung angeordnet.
„Die Tat hat nur deshalb keinen tödlichen Ausgang genommen, weil die Messerklinge abgebrochen ist“, sagte Richter Rainer Drees.
Wollte er wieder töten? : Nahkampf-Experte soll Callgirl-Killer entlasten
Ein Nahkampf-Experte soll dem Landgericht Düsseldorf bei der Aufklärung eines versuchten Tötungs-Delikts helfen.
Bei dem bereits 2012 wegen Totschlags an einem Callgirl in Düsseldorf zu zehn Jahren Haft verurteilten Mann (kam 2018 auf Bewährung wieder frei) handele es sich um einen „Hangtäter“, der ein wiederkehrendes Muster gezeigt habe. Zusätzlich zur Sicherungsverwahrung kommt eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung.
Mit 18 Messerstichen tötete Arif D. im Jahr 2012 die Rumänin Cristina B. (25), wanderte dafür damals in den Knast
Dass der Mann die 26-Jährige im Juli 2020 nicht verfolgt hatte, als sie schwer verletzt aus dem Hotelzimmer flüchtete, wertete das Gericht als Rücktritt vom Vorsatz, sie umzubringen. Weil er bei dieser Tat noch unter Bewährung stand, muss er auch noch drei weitere Jahre für die erste Tat verbüßen.
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