Halle (Saale) Vergewaltigung in Strafanstalt: Prozess verschoben
Der Prozessbeginn gegen vier Männer, die vor etwa zwei Jahren einen Mithäftling in der Jugendanstalt in Raßnitz (Saalekreis) vergewaltigt haben sollen, ist verschoben worden.
Von den vier Angeklagten tauchten am Dienstag nur zwei am Landgericht Halle auf.
Einer der Angeklagten befinde sich noch immer in der Jugendanstalt, sagte die Staatsanwältin. Darüber schien das Gericht nicht in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Ein Versuch, den jungen Mann kurzfristig in den Gerichtssaal zu holen, scheiterte, weil in der Haftanstalt keine "Vorführungsbeamten mehr da waren", erklärte eine Gerichtshilfe.
Der zweite abwesende Angeklagte sei nicht aufzuspüren, da er die Anstalt, ohne eine Anschrift zu hinterlassen, verlassen hatte, erklärte die Staatsanwältin. "Der Wohnort ist nicht bekannt." Der Vorsitzende Richter Detlev Bortfeldt bewertete das Durcheinander mit den Worten: "Das ist Bürokratie. Wir sind hier in Deutschland."
Der Termin wurde nun auf Donnerstag (4. März) verschoben.
Die zwischen 1998 und 2002 geborenen Angeklagten sollen im April 2019 einen Mithäftling in Raßnitz körperlich misshandelt und "sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen haben", teilte ein Sprecher des Landgerichts Halle mit. Ihnen wird Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und einem der Angeklagten zusätzlich Körperverletzung vorgeworfen.
Zwei Angeklagte haben den Tatvorwurf bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht den beiden älteren Angeklagten eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren. Den Jüngeren droht eine mildere Jugendstrafe von bis zu fünf Jahren.
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