Richter: besonders schwerer Fall der Vergewaltigung Der Mann auf der Anklagebank sagt, in seinem afrikanischen Heimatland dürfe man ungestraft so mit Frauen verfahren. Was er meint, ist: Weibliche Opfer nach Belieben auf der Straße überfallen, bedrohen und dann vergewaltigen.
Wie alt ist dieser in Fesseln vor die Erste Strafkammer des Amberger Landgerichts geführte und seit dem Jahr 2019 abgelehnte Asylbeweber? "30 Jahre", steht in Unterlagen. Er selbst ließ übersetzen: "24 Jahre". Einer, der offenbar Verschleierungstaktiken anwandte und 2017 aus dem afrikanischen Staat Mali nach Deutschland gelangte. Mit ungeklärten Personalien.
Da sitzt am Donnerstag ein Mann mit dem Gardemaß von 1,90 Meter. An mehreren Orten in der Oberpfalz war er untergebracht. Zum Schluss in Regenstauf und von dort aus mit einem Fahrrad unterwegs. "Zu sportlichen Zwecken." Am 9. Mai 2020 war der Afrikaner an einem Weiher am Regensburger Donaupark unterwegs. Er sah zwei Frauen, 17 und 18 Jahre alt, stoppte die Spaziergängerinnen, bot Geld für Sex an und wurde abgewiesen. Die Mädchen landeten gleich darauf im Ufergebüsch, wehrten sich massiv. Eine von beiden setzte einen Notruf ab. Da ergriff der Beschuldigte die Flucht.
Überfall bei Maxhütte-Haidhof Am 13. Mai tauchte der Mann zur Mittagszeit in der Nähe von Maxhütte-Haidhof (Kreis Schwandorf) auf. Eine 53-Jährige führte ihren kleinen Hund aus. Erst wurde die Frau angesprochen und um Feuer für eine Zigarette gebeten. Als sie verneinte, geriet die Begegnung zu einer Tragödie für sie. Der Mann zog ein Küchenmesser, hielt ihr die Klinge an den Hals und sagte in gebrochenem Deutsch: "Mach' was ich sage, sonst steche ich dich ab wie ein Schwein." Was dann folgte, war unsäglich. Die 53-Jährige wurde in ein nahes Waldstück dirigiert, sie musste sich entkleiden, wurde zu sexuellen Handlungen gezwungen und vergewaltigt. Danach flüchtete der Mann mit seinem Fahrrad.
Nun sitzt das Opfer dem Täter im Gerichtssaal als Nebenklägerin gegenüber. Die 53-Jährige hat vor der Strafkammer ausgesagt und dies in Gegenwart ihres Anwalts Erwin Hubert aus Hof getan. Sie hätte es nicht tun müssen, da der Angeklagte vorher ein nahezu lückenloses Geständnis abgelegt hatte. Er machte dies mit dem Hinweis darauf, dass man bei ihm daheim so etwas ungestraft tun dürfe und ihm "nicht bekannt war", dass in Deutschland andere Gesetze gelten.
Opfer schildert Martyrium In der Schilderung des Opfers wurde deutlich, dass da jemand reden wollte. Schon auch wegen der verheerenden Folgen. Auf Dauer psychisch geschädigt, immer in Gedanken bei dem Überfall und der Vergewaltigung. "Gute und schlechte Tage wechseln sich ab", hörten die Richter. Dann folgten Momente, in denen man eine Stecknadel im Gerichtssaal hätte fallen hören können: Ratlosigkeit, Entsetzen, Bestürzung. Als die Aussage vorbei war, nahm sie ihr Ehemann in die Arme.
"War Alkohol im Spiel?", fragte die Kammervorsitzende Roswitha Stöber. Plötzlich sprudelte es beim Beschuldigten heraus: "Whisky, viel Whisky." Um 12.10 Uhr war damals das Kapitalverbrechen geschehen, um 13.47 Uhr nahmen ihn Polizeibeamte nach einer Großfahndung fest. In seinem Rucksack lag eine Flasche Grappa. Daraus fehlte lediglich ein kleiner Schluck. Die Blutentnahme ergab 0,0 Promille.
Das Urteil ist an diesem Freitag zu erwarten. Der Mann aus Afrika weiß unterdessen per richterlichen Hinweis, dass es sich bei der Tat in Maxhütte-Haidhof um einen besonders schweren Fall der Vergewaltigung handelt.
Der 30-jährige Angeklagte ist 24? Er hatte viel Whisky getrunken, war aber komplett nüchtern? Warum stellt man ihm diese Frage überhaupt? Bei ihm zu Hause sei es normal, Frauen zu überfallen und zu vergewaltigen. Toll! Da fragt man sich schon, warum nicht alle Frauen flüchten, sondern vorwiegend Männer! Warum ist er in ein Land geflüchtet, in welchem Frauen Rechte haben? Asylantrag 2019 abgelehnt, aber nicht abgeschoben?