Prozess als Superspreader-EventAnwalt greift Richter mit Kekulé-Gutachten an
Von: Andreas Bachner 12.12.2020 - 09:47 Uhr
München – Dieser Prozess war beim Start im März ein möglicher Corona-Hotspot und Superspreader-Ereignis! Das hat Rechtsanwalt Thomas Pfister (63) jetzt sogar schriftlich: Ein Gutachten des anerkannten Virologen Alexander Kekulé (62)!
Rückblick: Am 17. März, zu Beginn der Pandemie, begann ein Totschlags-Prozesses gegen Pfisters Mandanten Lirjan B. (22) wegen einer Messerstecherei nach einem Drogendeal. Doch der Verteidiger boykottierte zusammen mit vier anderen Kollegen den Start, hatte Angst um seine Gesundheit.
Pfister mit seinem Mandanten Lirjan B. (22). Er ist nach einer Messerstecherei angeklagt wegen versuchten Totschlags. Das Verfahren begann Mitte März, damals waren am ersten Verhandlungstag 75 Personen im Saal. Pfister boykottierte den Prozess-Start damals, weil er Angst um seine Gesundheit hatte.
Damals wollte Vorsitzender Richter Stephan Kirchinger trotz der Bedenken die Verhandlung beginnen. „Mit 75 Personen im recht kleinen Sitzungssaal", so Pfister. Der Anwalt stellte damals einen Befangenheitsantrag, reichte Dienstaufsichtsbeschwerde ein, zeigte Kirchinger sogar wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung an (BILD berichtete).
► Der Prozess findet inzwischen mit stark begrenzter Zuhörerzahl statt. Beim Verhandlungstag am Donnerstag – diesmal mit 18 Teilnehmern im Saal B177 – reichte der Anwalt das Kekulé Gutachten nach, las daraus vor.
Prozess-Start im März mit 75 Personen im Saal – Das Urteil des Virologen Alexander Kekulé: „Erhebliches Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2"
► Darin erklärt der Virologe zur Situation beim Prozessstart am 17. März: Im Raum habe in Anbetracht des damaligen Infektionsgeschehens ein „erhebliches Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2" bestanden. Eine Teilnahme hätte „ein erhebliches Gesundheitsrisiko bedeutet". Die Gefahr des Superspreadings habe bestanden. 75 Personen waren „möglicherweise über Stunden in einem Raum von etwa 108 Quadratmetern. Pro Person entspricht dies einer Grundfläche von 1,44 Quadratmetern. Die Personen trugen keine Masken. In Geschäften wird üblicherweise davon ausgegangen, dass pro Person 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen, wenn alle Maske tragen", schreibt Kekulé
Anwalt Pfister: „Der Richter hat die Gesundheit aller Anwesenden damals extrem gefährdet! 75 Menschen hätten sich anstecken können, er hatte einen potenziellen Hotspot eröffnet, brachte alle Anwesenden in Lebensgefahr." Auch am Donnerstag lehnte der Verteidiger den Vorsitzenden erneut ab. „Ein Richter hat die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit aufrecht zu erhalten, nicht, sie zu gefährden."
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