Die neue Allgemeinverfügung im Überblick Corona-Regeln in Mannheim: Ausgangssperre tritt in Kraft – das musst du beachten
05.12.202009:00
Mannheim - Ab Freitag gelten in der Quadratestadt neue Corona-Regeln. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Ausgangssperre, Veranstaltungsverbot und Pflegeheim-Besuchen:
Coronavirus: Ab 4. Dezember gilt in Mannheim eine nächtliche Ausgangssperre. Eine neue Allgemeinverfügung der Stadt sieht auch weitere Verschärfungen bei Veranstaltungen, Sport und Pflegeheimen vor. Die neuen Corona-Regeln in Mannheim und die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Als erste Stadt in Baden-Württemberg hat Mannheim am Donnerstag eine nächtliche Ausgangssperre eingeführt. Seit dem 15. November liegt die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt ununterbrochen über dem Wert von 200 – und damit deutlich über dem Landesdurchschnitt. Noch bevor die Regierung von Baden-Württemberg am Donnerstagabend landesweit die Ausgangsbeschränkungen für Corona-Hotspots verkündete, hatte die Stadt auf die hohen Infektionszahlen reagiert und weitere Verschärfungen verkündet. Am Freitag (4. Dezember) wurde hierzu eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die zunächst bis zum 22. Dezember befristet ist.
Diese neuen Regeln gelten ab jetzt in Mannheim – und das musst du dazu wissen:
Corona-Regeln in Mannheim: Ausgangssperre – welche Ausnahmen gibt es?
Die Ausgangssperre in Mannheim gilt ab Freitag (4. Dezember) in der Zeit von 21 bis 5 Uhr am Folgetag. Diese Beschränkung soll zunächst für 10 Tage bis zum 14. Dezember, 5 Uhr, gelten. Wie die Stadt Mannheim erklärt, sei eine Ausnahme dieser Ausgangsbeschränkung nur bei Vorliegen eines „driftigen Grundes“ möglich. Gründe, sich trotzdem nach 21 Uhr draußen aufhalte zu dürfen sind:
Ausübung beruflicher Tätigkeiten
Handlungen, „die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind“ akut notwendige medizinische Versorgung (auch vom Tierarzt)
Besuch bei Lebenspartnern, Altern, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtung) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangrechts im privaten Bereich
Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
Handlung zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (nur eine Person)
Mit der Ausgangssperre will die Stadt Mannheim Begegnungen durch private Treffen und Feiern weiter reduzieren, da sie eine Hauptquelle der Corona-Infektionen darstellen.
Corona-Ausgangssperre in Mannheim: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Viele Menschen in Mannheim sind anfangs sicherlich unsicher, wie sie mit der Ausgangssperre in bestimmten Situationen umgehen sollen – etwa wenn man dringend etwas einkaufen muss oder man mit einem späten Zug am Bahnhof in Mannheim ankommt. Die Stadt Mannheim hat deshalb bereits die wichtigsten Fragen beantwortet:
Darf ich nach 21 Uhr einkaufen gehen oder Essen abholen?
Nein, der Einkauf von Lebensmitteln zählt nicht als triftiger Grund, um die Wohnung verlassen zu müssen. Einkäufe müssen laut Stadt Mannheim in der Zeit außerhalb der Ausgangssperre gemacht werden. Auch bestelltes Essen darf nicht abgeholt werden – der Lieferdienst vor die Haustür ist aber weiterhin erlaubt.
Schließt der Einzelhandel jetzt schon um 21 Uhr? Ob ein Geschäft, das sonst länger geöffnet hat, nun bereits um 21 Uhr schließt, dürfen die Läden selbst entscheiden.
Mein Zug kommt erst nach 21 Uhr in Mannheim an – was jetzt?
Die Stadt Mannheim erklärt, dass es in diesem Fall zunächst zu unterscheiden gilt, aus welchem Grund man sich zu diesem Zeitpunkt außerhalb der Wohnung aufhält. Wenn Du also zum Beispiel aus beruflichen Gründen nach 21 Uhr noch mit dem Zug fahren musst, ist dies erlaubt. Fahrten zu privaten Zwecken müssen aber so eigenverantwortlich geplant werden, dass die Ausgangssperre eingehalten werden kann. Falls es zu Zugverspätungen kommt, muss laut Stadt Mannheim „der direkte Weg nach Hause angetreten werden“.
Gilt die Ausgangssperre auch für Menschen, die nicht in Mannheim wohnen?
Auch für Personen, die nicht in Mannheim wohnen, ist der Aufenthalt im Stadtgebiet im Zeitraum der Ausgangsbeschränkungen verboten. Ausnahmen gelten aus oben genannten triftigen Gründen – oder bei lediglich einer Durchfahrt durch Mannheim.
Corona-Ausgangssperre in Mannheim: So werden die nächtlichen Beschränkungen kontrolliert
Die Stadt Mannheim hat bereits angekündigt, dass Polizei und Ordnungsdiensten in den Zeiten der Ausgangssperre Kontrollen durchführen werden. Das Polizeipräsidium Mannheim kündigte in einer Mitteilung vom Donnerstag an, zur Überwachung der Ausgangsbeschränkungen die Polizeipräsenz deutlich zu erhöhen und die Kontrollaktivitäten massiv hochzufahren. Hierfür würden „besondere Strukturen“ geschaffen, wie Polizeipräsident Andreas Stenger am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Oberbürgermeister Peter Kurz erklärte. Es werde sich anfühlen, wie ein polizeilicher Großeinsatz mit vielen Einsätzen und Aktivitäten.
Menschen, die innerhalb der Ausgangssperre ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum unterwegs sind, droht ein Bußgeld von 100 Euro. Die Polizei setzte laut Stenger viel auf Erklärungen und Kommunkation. Doch bei „entsprechendem Verhalten“ werde es eine Strafe geben.
Corona-Regeln in Mannheim: Neue Allgemeinverfügung – Verschärfungen für Pflegeeinrichtungen, Sport und Veranstaltungen
Neben der Ausgangssperre sind in der neuen Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Coronavirus in Mannheim noch weitere Verschärfungen festgehalten. So sind Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen ab 4. Dezember nur erlaubt, wenn Besucher*innen eine FFP2-Maske tragen und vor Ort einen negativen Antigen-Test abgelegt haben. Auch Beschäftigte dieser Einrichtungen müssen nun einmal pro Woche einen Antigen-Test durchführen und permanent bei Kontakt mit Dritten eine FFP2-Maske tragen.
Außerdem hat die Stadt Mannheim verfügt, dass öffentliche und private Sportstätten – auch für den Schulsport – geschlossen werden. Es dürfen in Mannheim außerdem keine Veranstaltungen mehr stattfinden. Ausgenommen sind Veranstaltungen zur Religionsausübung, einschließlich Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebeten. Ebenfalls von dem Verbot ausgenommen sind Veranstaltungen, die im öffentlichen Interesse liegen und auch während der Pandemie soweit wie möglich durchgeführt werden müssen. (kab) Quelle: Stadt Mannheim
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