Horror-Hochzeit auf den Philippinen 13-Jährige muss 48-Jährigen heiraten … und sich jetzt um seine Kinder kümmern, die so alt sind wie sie
7.11.2020 - 13:03 Uhr
Was für abscheuliche Bilder! Auf den Philippinen ist ein 13-jähriges Mädchen dazu gezwungen worden, einen 35 Jahre älteren Mann zu heiraten.
Wie die britische Zeitung „The Sun“ berichtete, fand die empörende Zeremonie bereits vergangenen Monat in der Stadt Mamasapano statt. Asnaira Pamansag Mugaling wurde demnach zur fünften Ehefrau von Abdulrzak Ampatuan (48) erklärt.
Aufnahmen zeigen, wie er das Kind berührt, dem Mädchen einen Kuss auf die Wange drückt. Menschen umringen die beiden, Asnaira blickt scheu zu Boden.
Jetzt soll sie sich um den Haushalt und seine Kinder aus früheren Ehen kümmern – die in ihrem Alter sind!
„Ich lerne nun kochen“, sagte sie dem Bericht zufolge. „Bis jetzt bin ich nicht gut darin.“ Ampatuan sei „nett zu ihr“, sie habe deshalb „keine Angst“, behauptete sie.
Der Mann wiederum versprach, für Asnairas Schulausbildung zu zahlen: „Ich möchte, dass sie lernt, während sie auf den richtigen Zeitpunkt wartet, um Kinder zu bekommen.“ Wenn Asnaira 20 sei, wolle er sie schwängern.
Laut Unicef gibt es auf den Philippinen rund 726 000 verheiratete Kinder – die zwölfthöchste Gesamtzahl der Welt.
Der Hilfsorganisation Plan International zufolge werden Mädchen und Jungen, die in dem Land in Armut aufwachsen, oft von ihren Familien weggegeben. Die Organisation Girls Not Brides („Mädchen Keine Bräute“) spricht davon, dass 15 Prozent der jungen Frauen auf den Philippinen verheiratet sind, bevor sie 18 werden. Zwei Prozent der Mädchen würden verheiratet, bevor sie 15 sind.
Besonders im muslimisch geprägten Süden des Landes werden Mädchen und Frauen früh verheiratet. Aber auch in anderen ländlichen Regionen der Philippinen (zu 81 Prozent katholisch) sind frühe Hochzeiten gängige Praxis.
Die Philippinen sind – außer dem Vatikan – das einzige Land der Welt, in dem Scheidung nicht erlaubt ist.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
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Junges Mädchen verheiratet – schockierender Fall auf den Philippinen Expertin: „Auch bei uns gibt es Kinderehen“ Wie die Rechtslage in Deutschland ist +++ Wie die Frauenrechts-Organisation Terre des Femmes gegen Frühehen kämpft
von: BEATE KRAUSE veröffentlicht am 21.11.2020 - 18:44 Uhr
Der Fall hatte vor ein paar Tagen für Aufsehen und Empörung gesorgt: ein junges Mädchen, herausgeputzt mit Schleier und prächtigem weißen Brautkleid mit Goldbordüren. Neben ihr: Abdulrzak Ampatuan, der ihr besitzergreifend seine Hand auf den Kopf legt – ihr Ehemann. Der 48-Jährige aus der Stadt Mamasapano (Philippinen) hat Asnaira Pamansag Mugaling (13) gerade zu seiner fünften Ehefrau gemacht!
In dem südasiatischen Inselstaat leider nichts Ungewöhnliches. Das Kinderhilfswerks Unicef definiert eine Kinderehe als formale Eheschließung, bei der mindestens einer der Partner unter 18 Jahre alt ist. Unicef schätzt, dass jährlich zwölf Millionen Mädchen eine Kinderehe eingehen müssen.
Selbst in Deutschland gibt es Fälle, bei denen Mädchen im Kindesalter in Ehen mit erwachsenen Männern gezwungen werden!
Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes kämpft seit Jahren gegen Zwangsverheiratung und Frühehen. Wer und wie viele Mädchen betroffen sind, wie ihnen geholfen wird und wie für mehr Aufklärung gesorgt werden soll, erklärt Fachreferentin Myria Böhmecke (46) im Gespräch mit BILD.
„Vergleichbare Fälle, bei denen solche sehr jungen Mädchen mit sehr viel älteren Männern verheiratet werden wie in dem Fall auf den Philippinen, sind uns in Deutschland so nicht bekannt“, sagt die Expertin. „Trotzdem ist Frühverheiratung ein großes Problem: Die Mädchen müssen oft die Schule verlassen und werden häufig bald schwanger, was ein zumeist hohes gesundheitliches Risiko bedeutet. Neben der oft lebenslangen Abhängigkeit vom Ehemann ist die Gefahr von häuslicher und sexualisierter Gewalt deutlich erhöht.“
„Es gibt das Phänomen in der hiesigen türkisch- und arabischsprachigen Community selbst in der zweiten und dritten Generation, aber auch in der bulgarischen oder rumänischen. Einen Zuwachs gibt es seit den Flüchtlingswellen der vergangenen Jahre, als Menschen aus streng patriarchalischen Ländern wie Syrien, Afghanistan, Irak und Iran zu uns kamen.“
Laut einer aktuellen Untersuchung des Bundesjustizministeriums (2017 bis zum ersten Quartal 2020) gab es 1232 derartige Fälle: 16- bis 17-Jährige, die im Ausland geheiratet haben und noch minderjährig nach Deutschland kamen, sagt Myria Böhmecke.
Wie ist die Rechtslage in Deutschland?
Im Juli 2017, nach dem großen Zustrom von Flüchtlingen aus dem Nahen Osten, trat in Deutschland ein neues „Gesetz zur Bekämpfung“ von Kinderehen in Kraft, mit dem das Mindestalter für eine Heirat generell auf 18 Jahre heraufgesetzt wurde. Zuvor gab es Einzelfallentscheidungen, und eine Heirat mit 16 war möglich – sofern das Familiengericht zugestimmt hatte.
Mit der Neuregelung wurden Ehen zwischen unter 16-Jährigen vollkommen für nichtig erklärt, und Ehen von 16- und 17-Jährigen sollen aufgehoben werden. Nur in besonderen Härtefällen und nach einer Anhörung der Minderjährigen und des Jugendamts entscheidet ein Familiengericht, ob die Ehe bestehen bleibt – oder die Minderjährigen in Obhut genommen werden.
Umsetzung des Gesetzes schwierig
Denn so gut das Gesetz gemeint ist – seine Umsetzung ist schwierig: „Nur wenige der Betroffenen wagen es, gegen ihre Situation aufzubegehren“, sagt Myria Böhmecke. „Die jungen Mädchen stehen oft unter immensem psychischen Druck – bis hin zu physischer Gewalt vonseiten des Ehemanns und ihrer eigenen Familie. Und so befürchten wir, dass viele sich gar nicht trauen, Hilfe bei den Behörden zu suchen und Fälle von Ehen mit Minderjährigen gar nicht auffallen. So behaupten sie, freiwillig und aus Liebe bei ihrem Mann bleiben zu wollen, besonders wenn Kinder da sind.“
Mit Erreichen der Volljährigkeit wird eine solche Ehe dann bestätigt. Stellen die Jugendämter jedoch eine Kindeswohlgefährdung fest (wie zum Beispiel Misshandlung), erfolgt eine Trennung der Eheleute und eine vorübergehende oder dauerhafte Inobhutnahme der jungen Ehefrau (zum Beispiel Unterbringung in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe mit psychologischer Betreuung). „Frauenhäuser sind auch für junge Volljährige keine Option, da sie oftmals traumatisiert sind und mit der neu gewonnenen ,Freiheit‘ noch nicht zurechtkommen.“
Ein weiteres Problem: „Die hohe Dunkelziffer von Fällen, die den Behörden gar nicht bekannt sind, da solche Ehen oft in traditionell religiösen Zeremonien geschlossen werden“, sagt Böhmecke.
Eine weitere Vermutung lautet, dass die Betroffenen in großen Familienverbänden eingereist sind, teils ohne Papiere, und die jungen Frauen oft älter wirkten, sodass eine verheiratete Minderjährige gar nicht aufgefallen ist. „Oft sprechen sie auch gar kein oder nur schlechtes Deutsch, sind völlig von ihrem Ehemann abhängig und ihm so ausgeliefert.“
Seit Inkrafttreten des Gesetzes 2017, so Myria Böhmecke, gab es nur 104 Verfahren von 140 Anträgen auf Auflösung solcher „Frühehen“. „Doch tatsächlich vollzogen wurde die Auflösung nur in elf Fällen.“
Neue Regelung durch das Bundesverfassungsgericht
Das erst drei Jahre alte Gesetz könnte vom Bundesverfassungsgericht (BVG) zum Teil schon bald wieder gekippt werden, sagt Myria Böhmecke – „in Bezug auf die pauschale Nichtigkeit von Ehen, die mit unter 16-Jährigen geschlossen worden sind“. Die Regelung, dass man in Deutschland erst mit 18 Jahren heiraten darf, werde bestehen bleiben.
Hintergrund ist der Fall eines syrischen Flüchtlingspaars, das im August 2015 nach Deutschland gekommen war. Die beiden hatten im Februar 2015 vor einem syrischen Scharia-Gericht geheiratet. Der Ehemann war zum Hochzeitstag 21 Jahre alt, seine Frau 14.
In Deutschland wurde das Ehepaar getrennt. Die minderjährige Frau wurde in einer Jugendhilfeeinrichtung für weibliche, minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge untergebracht. Das Jugendamt wurde zum Vormund bestellt.
Nach Klagen durch mehrere Instanzen landete der Fall vor dem Bundesgerichtshof, der ihn an das BVG übergab – um zu klären, ob die im Ausland geschlossene Kinderehen tatsächlich generell unwirksam sind (AZ: XII ZB 292/16).
Myria Böhmecke: „Sollte es dazu kommen, wären wir wieder bei Einzelfallentscheidungen – ein immenser Rückschlag für die betroffenen Frauen, die das Gesetz schützen wollte.“
Mit Aufklärung gegen Kinderehen
Für Terre des Femmes sind neben Stärkung der Frauenrechte die Aufklärung und Prävention das Wichtigste: „Viele Mädchen wissen gar nicht, wo sie Hilfe bekommen könnten, wenn sie misshandelt und bedroht oder in eine Frühehe gezwungen werden“, sagt Myria Böhmecke. „Mit unserem Theaterprojekt ,Mein Herz gehört mir‘ werden wir ab Sommer nächsten Jahres in Berliner Schulen gehen, auch in Baden-Württemberg gab es ein ähnliches Projekt. Die Elterngeneration, so befürchten wir, erreichen wir nicht mehr – aber wir müssen versuchen, die Jugendlichen zu erreichen und von der Gleichberechtigung überzeugen.“
Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November hat Terre des Femmes erneut einen Aktionstag gegen Zwangsverheiratung und Frühehen angekündigt. Er wird ab 14 Uhr vor dem Brandenburger Tor in Berlin abgehalten.
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ZitatSeit Inkrafttreten des Gesetzes 2017, so Myria Böhmecke, gab es nur 104 Verfahren von 140 Anträgen auf Auflösung solcher „Frühehen“. „Doch tatsächlich vollzogen wurde die Auflösung nur in elf Fällen.“
Warum akzeptiert Deutschland diese "Ehen"?
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Im Ausland würde uns sicher niemand päppeln, wie es hier der Fall ist. Aber entweder sind Kinderehen verboten, oder sie sind es nicht. Wenn dem Ganzen nicht nachgegangen wird, warum auch immer, hängt es sicher wieder mit der falsch verstandenen Toleranz zusammen. Kind bleibt Kind.
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