Polizei findet Frauenleiche nach Wohnungsbrand: Ehemann festgenommen!
13.11.2020 12:36 1.669 Polizei findet Frauenleiche nach Wohnungsbrand: Ehemann festgenommen!
Schuby - Nach dem Fund einer Frauenleiche in einer Doppelhaushälfte in Schuby (Schleswig-Holstein) hat die Staatsanwaltschaft Flensburg am Freitag Haftbefehl gegen den 47-jährigen Ehemann beantragt.
Polizei und Feuerwehr waren am Mittwochvormittag zunächst zu einem Wohnungsbrand gerufen worden.
Die 41-Jährige konnte dabei nur noch tot aus den Flammen geborgen werden. Ihr Ehemann wurde lebensgefährlich verletzt in eine Klinik gebracht.
Bei der Frau entdeckten die Ermittler anschließend erhebliche Verletzungen im Kopfbereich und Verletzungen am Oberkörper, wie die Polizei mitteilte.
Schnell stand der Verdacht eines möglichen Tötungsdeliktes im Raum, der durch die Obduktion der Verstorbenen nun bestätigt werden konnte.
Demnach starb die Frau nicht an dem Feuer, sondern durch äußere Gewalteinwirkung.
Welche Rolle der Ehemann gespielt hat, ist aktuell noch unklar. Laut Staatsanwaltschaft befindet er sich nicht mehr in akuter Lebensgefahr. Gegen den 47-Jährigen werde nun weiter ermittelt.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
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13. November 2020 - 13:09 Uhr Neue Erkenntnisse nach Obduktion
Bei einem Feuerwehreinsatz am Mittwoch (11.11.) finden die Einsatzkräfte die Leiche einer 41-jährigen Frau. Nach der einen Tag später durchgeführten Obduktion gehen die Ermittler davon aus, dass sie durch äußere Gewalteinwirkung zu Tode gekommen ist. Unter Tatverdacht steht ihr 47-jähriger Ehemann. Hat ihr Ehemann sie umgebracht?
Der Einsatz in Schuby war wohl eigentlich ein Routineeinsatz: Am Mittwochvormittag werden Polizei und Feuerwehr alarmiert, es geht um eine Rauchentwicklung in einer Doppelhaushälfte. Ein 47-jähriger Mann wird gerettet, er schwebt anfangs in akuter Lebensgefahr. Seine Frau kann nur noch tot geborgen werden. Bereits im ersten Polizeibericht ist vermerkt, dass die Frau "erhebliche Verletzungen im Kopfbereich und Verletzungen am Oberkörper" aufwies.
Feuer in Schuby als Vertuschungsaktion?
Die Staatsanwaltschaft übernimmt die Ermittlungen und beantragt infolge der Ergebnisse der Obduktion einen Haftbefehl gegen den 47-Jährigen – "wegen des dringenden Tatverdachts eines Tötungsdeliktes". Doch was steckt hinter der Tat? Wollte der Mann zuerst seine Frau und dann sich töten? Oder sollte durch den Brand ein Mord oder ein schlimmer Unfall vertuscht werden? Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, konnte der Mann noch nicht vernommen werden – die Umstände sind also noch ungeklärt.
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Frau in Schuby getötet: Anklage gegen Ehemann erhoben 06. April 2021 11:21
Flensburg (dpa/lno) – Nach dem gewaltsamen Tod einer Frau in Schuby (Kreis Schleswig-Flensburg) im vergangenen November hat die Staatsanwaltschaft Flensburg Anklage gegen den Ehemann erhoben. «Die Anklage geht davon aus, dass der Angeschuldigte auf seine Ehefrau im gemeinsamen Schlafzimmer am 11. November 2020 mehrfach mit einem Messer in den Bereich des Oberkörpers einstach, sie fesselte und vergewaltigte, wobei er billigend in Kauf nahm, dass seine Ehefrau an den Stichverletzungen verblutete», hieß es in einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung. Die im Februar erhobene Anklage gegen den in Untersuchungshaft sitzenden 47-Jährigen lautet auf Mord und Vergewaltigung mit Todesfolge sowie versuchte Brandstiftung.
Um die Spuren der Vergewaltigung und der Tötung seiner 41 Jahre alten Ehefrau zu vernichten, soll der Mann versucht haben, im Obergeschoss des Hauses einen Brand zu legen. Das Paar hatte sich Anfang Oktober vergangenen Jahres getrennt. Die Ehefrau ging eine neue Beziehung ein, worin die Staatsanwaltschaft nach den Ermittlungen das Tatmotiv sieht. Das Gesetz sieht für Mord lebenslange Freiheitsstrafe vor.