31.10.2020 13:30 27 Hellseherin vor Gericht: Hat sie bei Opferritual 250.000 Euro gestohlen?
Von Oliver Wunder
Hamburg - Das sah sie wohl nicht kommen: Eine angebliche Hellseherin muss sich am Dienstag in Hamburg vor Gericht verantworten.
Sie soll einer Hamburgerin bei einem Opferritual 250.000 Euro Bargeld gestohlen haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Der Diebstahl geschah am 28. August 2018 in der Wohnung des Opfers am Berner Heerweg.
Um eine an Krebs erkrankte Verwandte ihrer damals 52 Jahre alten Kundin zu heilen, hatte die zum Tatzeitpunkt 26-jährige Hellseherin ein Opferritual vorgeschlagen.
Dabei wurden 250.000 Euro mit Plastikfolie umwickelt unter eine Matratze in der Wohnung gelegt und Gebete gesprochen.
Während die Kundin intensiv betete, soll die Angeklagte ihre Chance genutzt und das Geld heimlich gegen Spielgeld ausgetauscht haben.
Die Tat blieb lange unbemerkt. Erst am 22. November entdeckte die 52-Jährige den Diebstahl. Prozess gegen angebliche Hellseherin wurde mehrfach verschoben
Die Angeklagte hat ihr späteres Opfer zuvor bereits länger als Hellseherin beraten.
Der Prozess gegen die angebliche Hellseherin wurde bereits mehrfach verschoben. Die ersten zwei Termine im Dezember 2019 und April 2020 wurden aufgehoben. Zur dann am 20. August dieses Jahres angesetzten Hauptverhandlung meldete sich die Angeklagte krank.
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Justiz Gerichtsprozesse Hamburg Ab in den Knast: "Hellseherin" sollte schwer erkrankte Schwägerin retten
15.12.2020 16:38 Ab in den Knast: "Hellseherin" sollte schwer erkrankte Schwägerin retten
Hamburg - Wegen Diebstahls von 250.000 Euro hat das Amtsgericht Hamburg-Barmbek eine angebliche Hellseherin zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.
Die 29-Jährige aus Kerpen bei Köln habe sich das Vertrauen einer Hamburgerin erschlichen und mit vermeintlichen Heilungsritualen die Notlage der 54-Jährigen ausgenutzt, sagte Richterin Eda Bacak am Dienstag in ihrer Urteilsbegründung. Die Darstellung der geschädigten Frau sei glaubwürdig.
Demnach hatte ihr die Angeklagte im August 2018 erklärt, sie könne ihrer schwer erkrankten Schwägerin durch ein Ritual helfen. Die 54-Jährige müsse dafür 300.000 Euro in Plastikfolie umwickelt unter ihrer Matratze verstecken und intensiv beten. Dann würden die bösen Dämonen vertrieben werden.
Da die 54-Jährige nur 250.000 Euro in bar beschaffen konnte, wollte die vermeintliche Hellseherin noch 50.000 Euro von ihrem eigenen Geld dazulegen. Der Heilungserfolg sei davon abhängig, dass die 54-Jährige anschließend keinesfalls unter der Matratze nachschaue.
Drei Monate später tat sie es doch und stellte erschüttert fest, dass dort nur noch Spielgeld lag.
Die Staatsanwältin hatte zwei Jahre und sechs Monate Haft beantragt, der Verteidiger Freispruch gefordert. Die Richterin begründete das härtere Strafmaß auch mit fünf einschlägigen Vorstrafen der Angeklagten.
Die 29-Jährige muss zudem die 250.000 Euro zurückzahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.
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