28.10.2020 11:43 1.501 Streit eskaliert: 24-Jähriger soll seine Ehefrau mit Messer getötet haben!
Bremen - Ein 24-jähriger Mann soll am Dienstag seine 25-jährige Ehefrau nach einem Streit in Bremen-Vegesack getötet haben!
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen soll das Ehepaar am Nachmittag in der gemeinsamen Wohnung in der Hammersbecker Straße in einen Streit geraten sein.
Der Konflikt sei dann derart eskaliert, dass der 24-Jährige plötzlich mit einem Messer auf seine Frau einstach. Anschließend sei er vom Tatort zu seinen Eltern geflüchtet und habe von dort die Polizei alarmiert.
Die Einsatzkräfte rasten zu der Wohnung, konnten jedoch nur noch den Tod der Bremerin feststellen. Der 24-jährige mutmaßliche Täter sei daraufhin festgenommen worden.
Die Mordkommission hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Tödliche Messerstiche in Bremen: Neun Jahre Haft für Angeklagten Erstellt: 11.03.2022Aktualisiert: 11.03.2022, 17:33 Uhr
Von: Steffen Koller
Teilen
Den Mordvorwurf ließ das Gericht fallen und verurteilte einen 24-Jährigen am Freitag wegen Totschlags zu neun Jahren Haft. Er hatte 14-mal auf seine Frau eingestochen.
Bremen – Eindringliche Worte zum Ende eines „belastenden“ Verfahrens: Das Landgericht Bremen hat am Freitag einen 24 Jahre alten Mann wegen Totschlags an seiner Ehepartnerin zu neun Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte im Oktober 2020 in der gemeinsamen Wohnung insgesamt 14-mal mit einem Messer auf seine ein Jahr ältere Frau eingestochen. Angeklagt war ursprünglich Mord, den erkannte die Kammer nicht.
Nach Ende der Beweisaufnahme stand für das Gericht fest, dass der Mann nach einem Streit und der bevorstehenden Trennung von seiner Frau zunächst zweimal auf die Mutter der gemeinsamen Tochter einstach und innerhalb weniger Augenblicke zwölf weitere Stiche in Hals, Nacken und Rücken des Opfers setzte. Zuvor, so Vorsitzender Richter Björn Kemper, hatte die 25-Jährige ihrem Mann bei einer verbalen Auseinandersetzung ein Messer gereicht und sinngemäß geäußert, er solle sich umbringen, dann sei sie das Problem los.
Tödliche Messerstiche: Gutachter bescheinigt verminderte Steuerungsfähigkeit Der nicht vorbestrafte Mann, der laut einem psychiatrischen Gutachten in der konkreten Situation unter einer „tiefgreifenden Bewusstseinsstörung“ gelitten habe, handelte laut Sachverständigen im Zustand „erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit“, ausgelöst durch einen „affektiven Durchbruch“ während des vorausgegangenen Streits. Entsprechend verschob sich der Strafrahmen für Totschlag von maximal 15 Jahre auf elf Jahre und drei Monate.
Ein minderschwerer Fall, wie ihn sein Verteidiger, Rechtsanwalt Thomas Holle sah, lag für das Gericht nicht vor. Auch aus dem Grund, weil der Mann „weit über das für eine Tötung notwendige Maß hinaus“ handelte und 14-mal zustach, sagte Richter Kemper.
Richter: „Sie müssen erwachsen werden“ Das Verfahren, das bereits im April 2021 begonnen hatte, war von Beginn an von heftigen emotionalen Ausbrüchen des 24-Jährigen geprägt. In den ersten acht Verhandlungstagen konnte das Gericht lediglich fünf Zeugen hören, immer wieder musste die Beweisaufnahme unterbrochen werden, weil der Angeklagte „in einem sehr schlechten Zustand war – physisch wie psychisch“, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Erst als der Mann Medikamente erhielt und ihm eine Psychologin an die Seite gestellt wurde, verbesserte sich seine Verhandlungsfähigkeit. Insbesondere für Außenstehende seien die Weinkrämpfe des Mannes „belastend“ gewesen, was einen „bleibenden Eindruck“ hinterlassen habe.
Die Mordmerkmale der Heimtücke sowie der niedrigen Beweggründe – in diesem Fall Eifersucht – erkannte die Kammer nicht, dennoch berücksichtigte das Gericht „die ausgeprägte und massive Gewalt“ der Tat beim Strafrahmen. Mit eindringlichen Worten beendete Richter Kemper das Verfahren. In Richtung des Angeklagten sagte er: „Sie müssen sich kümmern, Sie müssen erwachsen werden – nicht zuletzt für Ihre Tochter. Das sind Sie ihr schuldig.“