Haftbefehl gegen Ehemann! Gewaltsamer Tod von 93-jähriger Rentnerin in Neukölln aufgeklärt
Das Todes-Drama um die 93-jährige Ilse G. scheint aufgeklärt!
Ihr Mann, so ergaben die Ermittlungen, soll seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in der Mahlower Straße umgebracht haben.
Der Verdacht gegen ihn kam schnell auf, weil er Mittwochvormittag selbst bei der Polizei angerufen und den Tod seiner Frau gemeldet hatte. Er hat jetzt offenbar ein Geständnis abgelegt.
„Gegen den Ehemann der Toten ist Haftbefehl wegen des Verdachts eines vorsätzlichen Tötungsdelikts beantragt worden“, wie Martin Steltner von der Staatsanwaltschaft gestern erklärte.
Ob wegen des hohen Alters des Mordverdächtigen – der Ehemann ist 83 – eine Haftverschonung zu erwarten ist, wollte Steltner nicht sagen. „Das Alter allein kann dafür kein Grund sein.“
Zum Motiv sagte Steltner: „Der Mann gab ein Bündel von Gründen an.“
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Berlin: 84-Jähriger nach Mord an Ehefrau zu sieben Jahren Haft verurteilt Der Angeklagte Peter G. aus Berlin-Neukölln gestand, seine hilfsbedürftige Frau mit einem Hammer erschlagen zu haben.
dpa / Christian Gehrke 18.06.2021 | 14:04 Uhr
Berliner Zeitung/Katrin Bischoff BERLIN-Nach dem gewaltsamen Tod einer 93 Jahre alten Frau in Berlin-Neukölln ist ihr Ehemann zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 84-Jährige Peter G. habe sich des Mordes schuldig gemacht, begründete das Landgericht der Hauptstadt am Freitag. Als die Frau im Bett lag und schlief, habe er sie heimtückisch mit einem Hammer angegriffen und mindestens 30 Mal zugeschlagen. Anschließend habe er mit einem Messer auf seine Frau eingestochen. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Antrag gestellt.
Zu dem Verbrechen nach mehr als 50 Jahren Ehe sei es nicht aus Hass oder Verdruss gekommen, sagte der Vorsitzende Richter. Für den Angeklagten, der immer mehr zum Versorger seiner geliebten Frau geworden war, sei es angesichts eines für ihn bevorstehenden Krankenhausaufenthalts „schlichtweg der einzige Ausweg gewesen“. Die Frau habe Hilfe durch Dritte abgelehnt. Weil das Gericht eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht ausschloss, erging keine lebenslange Freiheitsstrafe gegen ihn.
Der Angeklagte legte ein Geständnis ab Der 84-jährige Deutsche hatte gestanden. Als seine Frau am frühen Morgen des 6. Januar 2021 im Bett lag und wieder einmal leise weinte, habe es „Klick gemacht“, erklärte er. Er sei aufgestanden und habe einen Hammer geholt. „Ich wollte, dass das Weinen aufhört.“ Wie oft er zugeschlagen habe, wisse er nicht. Der Angeklagte schilderte eine Überforderungssituation, die drei Jahre zuvor begonnen und sich zugespitzt habe, als bei ihm ein Tumor mit Verdacht auf Krebs festgestellt worden sei.