Mannheim - Nach der Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener, kämpft ein Ehepaar seit Dienstag vor dem Landgericht Mannheim um eine Minderung der Strafe.
Die 46-Jährigen waren im Februar vergangenen Jahres verurteilt worden, weil sie 2017 ihren damals drei Jahre alten Pflegesohn nach Überzeugung des Amtsgerichts nicht nur gequält und geschlagen hätten. Auch hätten die Pflegeeltern das Kind hungern lassen.
Das Paar hatte seine Unschuld beteuert und nach der Verurteilung im Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.
Nun prüft das Gericht, ob die ausgesprochenen Haftstrafen – drei Jahre und elf Monate für die Frau sowie drei Jahre für den Mann – angemessen sind.
Eigenen Angaben zufolge, konnten die Eltern zweier 2006 und 2008 geborener Kinder keinen weiteren Nachwuchs mehr bekommen. Dennoch habe ein weiterer Kinderwunsch bestanden. Weil eine Adoption zu kompliziert gewesen sei, habe man sich um ein Pflegekind bemüht.
Der Vorsitzende Richter konstatierte am Dienstag, dass die beiden jeweils 46 Jahre alten Eheleute das Jugendamt über bestimmte Fakten im Unklaren gelassen habe.
So sei weder die psychische Erkrankung des Ehemanns zur Sprache gekommen noch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung zu der die Mutter wegen mehrfachen Diebstahls verurteilt worden war.
Update: 17.56 Uhr Richter senken Strafe für Ehepaar
Das Ehepaar ist im Berufungsprozess zu milderen Strafen verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Mannheim entschieden sich am Dienstag zu Haftstrafen von je zwei Jahren und zwei Wochen, die Strafe des Mannes wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Dass der 46 Jahre alte Mann nun eine Haftstrafe auf Bewährung erhielt, begründete der Vorsitzende Richter damit, dass der Mann bei den Übergriffen eher eine passive Rolle eingenommen habe. Die gleichaltrige Frau hingegen habe einen aktiven Beitrag zur Misshandlung geleistet, letztendlich aber habe sie zur Aufklärung der Vorwürfe beigetragen.
Insgesamt seien die Eltern zweier leiblicher Kinder an der Herausforderung eines Pflegekindes "krachend gescheitert", sagte der Richter.
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