Polizeirazzia auf „Homo-Hochzeit“ in Algerien 44 Personen wegen Homosexualität verurteilt
von: Marco Schenk veröffentlicht am 20.10.2020 - 15:00 Uhr
Wieder erschreckende News von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch.
In Algerien sind zwei Männer wegen ihres Schwulseins zur Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt worden. 42 weitere Personen, mehrheitlich Studierende, wurden zu einen Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Bereits am 3. September wurde das Urteil gesprochen, wie die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) nun auf ihrer Internetseite berichtet.
Das Gericht urteilte, die 44 Personen (neun Frauen und 35 Männer) seien wegen „gleichgeschlechtlicher Beziehungen“ und „öffentlicher Unanständigkeit“ zu bestrafen.
Und: Weil sie „anderen Schaden zugefügt haben, indem sie Quarantänemaßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 gebrochen“ haben. Das Land hat seit Beginn der Corona-Pandemie im März besonders harte Regeln bezüglich der Zusammenkunft mehrerer Menschen.
Was war passiert?
Hintergrund: Den Verurteilten wird vorgeworfen, eine „schwule Hochzeit“ in einem Privathaus am 24. Juli in el-Khroub in der Provinz Constantine gefeiert zu haben. Nachbarn sollen die Polizei gerufen haben, daraufhin gab es eine Razzia in dem Privathaus, wo die Feier stattfand.
Laut Polizeibericht hätten als Beweise die Dekoration der Räumlichkeiten, die Blumen und die Süßigkeiten dafür gesprochen, dass es sich bei dem Fest um die Hochzeit eines schwulen Paares gehandelt habe. Zudem wurde das „schwule Aussehen der Männer“ aufgeführt.
Homosexualität in Algerien In Algerien stehen auf gleichgeschlechtliche Beziehungen nach Artikel 338 des Strafgesetzbuches bis zu zwei Jahre Gefängnis. Darüber hinaus erhöht der Artikel 333 die Strafe für „öffentliche Unanständigkeit“ auf sechs Monate bis drei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe, wenn es sich um „Handlungen gegen die Natur mit einem Mitglied des gleichen Geschlechts“ handelt, egal ob zwischen Männern oder Frauen.
Rasha Younes, LGBTQ-Rechtsforscherin bei HRW zu der Massenverurteilung: „Die Angriffe der algerischen Behörden auf persönliche Freiheiten ist nichts Neues, aber dutzende Studierende wegen ihrer vermuteten sexuellen Orientierung festzunehmen, ist eine ungeheuerliche Verletzung ihrer Grundrechte.“
► Human Rights Watch appelliert an die algerischen Behörden, forderte die sofortige Aufhebung der Strafe und die umgehende Freilassung der beiden Männer aus dem Gefängnis.
Dass in Algerien die Privatsphäre von Personen verletzt würde, sei nichts neues, so die Organisation. Dass allerdings dutzende Studierende aufgrund ihrer angeblichen, sexuellen Orientierung verhaftet werden, sei „eine massive Verletzung ihrer Grundrechte“.
„Veraltete Gesetze, die Homosexualität kriminalisieren“, seien ein „Instrument zur Diskriminierung und Verletzung der Privatsphäre, die in der Verfassung garantiert ist“, schrieb Younes dazu auf Twitter.
„Reformen anstatt Überwachung“
Tatsächlich verstoßen die Festnahmen gegen die Verfassung des Landes, die die Privatsphäre der Personen – explizit auch in Privathaushalten – schützt.
„Anstatt das Privatleben seiner Bürger zu überwachen, sollte die algerische Regierung Reformen durchführen, einschließlich der Entkriminalisierung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen“, so Younes. Algerien sollte als „sicheres Herkunftsland“ eingestuft werden
Die große Koaltition aus CDU/CSU und SPD, sowie die AfD und FDP wollten Algerien – sowie die Nachbarstaaten Marokko und Tunesien – bereits Anfang 2019 als „sicheres Herkunftsland“ einstufen. Soll heißen: Geflüchtete LGBTQ könnten demnach unbürokratisch und ohne ausreichende Prüfung aus Deutschland zurück in diese Länder abgeschoben werden. Das Vorhaben scheiterte bislang am Widerstand der Grünen und der Linken im Bundesrat.
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ZitatTatsächlich verstoßen die Festnahmen gegen die Verfassung des Landes, die die Privatsphäre der Personen – explizit auch in Privathaushalten – schützt.
Es steht also in der Verfassung aber:
ZitatHomosexualität in Algerien In Algerien stehen auf gleichgeschlechtliche Beziehungen nach Artikel 338 des Strafgesetzbuches bis zu zwei Jahre Gefängnis. Darüber hinaus erhöht der Artikel 333 die Strafe für „öffentliche Unanständigkeit“ auf sechs Monate bis drei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe, wenn es sich um „Handlungen gegen die Natur mit einem Mitglied des gleichen Geschlechts“ handelt, egal ob zwischen Männern oder Frauen.
Wieder mal ein Beispiel, wie man in diesen Ländern noch Mittelalter lebt.
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