Nur drei Gäste in München erlaubt – aber in Dresden um die 1000 Der Irrsinn um die Hochzeitsfeiern
17.10.2020 - 17:18 Uhr
Berlin – Sie gelten als DIE Superspreader-Events in der Corona-Zeit: Groß-Hochzeiten!
Zuletzt infizierten sich auf einer türkisch-arabischen Feier Anfang Oktober 48 von 350 Gästen. Einer der Anwesenden: „Alle umarmten und küssten sich. Für die war Corona ein Witz!“
Fakt ist: Deutschlandweit ist nicht geregelt, wie groß Hochzeiten gefeiert werden dürfen.
In München können sich nur fünf Personen oder die Mitglieder zweier Hausstände zu privaten Veranstaltungen treffen.
In Dresden hingegen sind sogar riesige Feiern mit bis zu 1000 Gästen erlaubt!
WER SOLL DAS ALLES NOCH VERSTEHEN?
BILD fragte bei den zuständigen Gesundheitsämtern nach.
► Berlin „Private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn zeitgleich Anwesenden sind verboten“, teilte die Gesundheitsverwaltung BILD mit. Im Freien dürfen nicht mehr als 50 Personen zusammenkommen. Wie in allen Städten gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln.
► Dresden Private Feiern mit bis zu 100 Personen sind erlaubt. Und: Sogar Groß-Hochzeiten sind laut Stadt möglich – also Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen! Voraussetzung ist ein „Hygienekonzept“, das der Veranstalter durchsetzt und kontrolliert.
► Frankfurt Auch hier sind private Zusammenkünfte in angemieteten Räumen und Gaststätten mit mehr als 25 Teilnehmern untersagt. Und: Ab dem 19. Oktober werden diese Maßnahmen noch verschärft! Dann dürfen nur bis zu zehn Personen an einer Feier teilnehmen.
► Mainz In Rheinland-Pfalz liegt die Obergrenze bei 75 Personen. In den Hotspots des Bundeslandes, darunter auch Mainz, dürfen es nicht mehr als zehn Personen sein.
► Köln Dieses Wochenende dürfen noch 25 Personen zu Hochzeitsfeiern. Ab Montag nur noch zehn.
► Bochum Zu Hochzeitsfeiern dürfen maximal 25 Personen kommen – ohne Anmeldung oder konkrete Hygiene-Vorschriften. Aber: In Bochum war für dieses Wochenende eine Feier mit 83 Personen angemeldet. Fällt den Behörden auf, wenn mehr kommen als erlaubt? „Wir werden jede bei uns angezeigte Hochzeitsfeier kontrollieren, dafür haben wir entsprechendes Personal“, teilte die Stadt mit.
► München Nach den Beschlüssen der bayerischen Staatsregierung vom Donnerstag dürfen sich nur noch fünf Personen oder die Mitglieder zweier Hausstände zu privaten Feiern treffen. Ministerpräsident Markus Söder (53): „Das gilt auch für Hochzeiten, Geburtstage und Beerdigungen.“
Und was sagen die Hochzeitsveranstalter dazu?
Ersan Basel (39), Betreiber der Hochzeits-Location „Leyla“ in Hamm, hatte für dieses Wochenende vier Hochzeitsbuchungen – alle abgesagt! „Früher hatten wir Feiern mit bis zu 500 Leuten. So wie es momentan läuft, will doch niemand feiern! Es wäre besser, jetzt knallharte Regeln festzulegen, damit das Thema Corona wirklich irgendwann vorbei ist.“
Auch Mesut Cetin (43) aus Herne musste alle Feiern im Oktober streichen. Er sagt zu BILD: „Viele Leute wissen nicht, was gerade gilt, vieles wird regional entschieden. Sie fragen mich, wie es mit ihren Hochzeitsfeiern im November und Dezember aussieht. Wir sind absolut ratlos.“
Erstklässler müssen im Unterricht Maske tragen
Für viele Eltern ist es ein Horrorszenario: Müssen bald auch Erstklässler den ganzen Tag mit Maske im Unterricht sitzen?
In manchen Regionen von Bayern ja!
Dort hat Ministerpräsident Markus Söder die Maskenpflicht verschärfen lassen. Steigt der 7-Tage-Inzidenzwert in einer Stadt oder einem Landkreis auf über 50 Fälle pro 100 000 Einwohner, dann gilt eine Maskenpflicht am Platz im Klassenraum für alle Jahrgänge, also auch für Grundschulen.
Das betrifft momentan zum Beispiel die Millionenstadt München.
In den meisten anderen Bundesländern ist dagegen keine Maskenpflicht im Klassenraum vorgeschrieben – allerdings haben Direktoren etwa in NRW und Berlin individuell die Möglichkeit, eine Maskenpflicht für ihre Schule anzuordnen. Berlin plant nach den Herbstferien aber verschiedene Warnstufen, die zur Maskenpflicht führen können.
In Hessen müssen nach den Herbstferien alle Schüler ab der 5. Klasse Masken im Unterricht tragen, unabhängig von den Inzidenzwerten.
In Niedersachsen dagegen heißt es explizit im Hygiene-Plan des Kultusministeriums: „Im Unterricht ist keine Maskenpflicht vorgesehen, weil die lange Tragedauer sehr belastend wäre.“
In Mecklenburg-Vorpommern müssen Grundschüler nicht einmal auf dem Schulgelände eine Maske tragen, geschweige denn im Unterricht.
Und in Sachsen-Anhalt gibt es für alle Schüler keine Maskenpflicht.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*