08.10.2020 15:23 332 Obdachloser Asylbewerber fährt schwarz und schließt sich in Zug-Klo ein: Dann eskaliert die Situation richtig
Frankfurt am Main - Heftige Auseinandersetzung zwischen Bundespolizisten der Stadt Frankfurt am Main und einem wohnsitzlosen Asylbewerber am Dienstag am Bahnhof nahe des Frankfurter Flughafens!
Wie ein Sprecher der Bundespolizeiinspektion am Flughafen Frankfurt am Donnerstagnachmittag mitteilte, sei der 20-Jährige aus Guinea am 6. Oktober (Dienstag) in einem ICE aus Köln kommend in Richtung Frankfurt unterwegs gewesen.
Bei der Fahrkartenkontrolle durch einen Zugbegleiter fiel auf, dass der junge Mann über kein gültiges Ticket verfügte. In der Folge wurde er dazu aufgefordert, den Zug zu verlassen. Diese Ansage passte dem 20-Jährigen scheinbar so gar nicht.
Seine Reaktion: Er flüchtete auf die Zug-Toilette und schloss sich in selbiger vorerst ein.
Erst eine alarmierte Streife der Bundespolizei konnte sich am Bahnhof des Frankfurter Flughafens Zutritt zu der Kabine verschaffen.
Scheinbar wusste der junge Asylbewerber jedoch bereits, was ihn erwartet und so griff er die Beamten unmittelbar nach dem Öffnen der Tür an. Dabei verteilte er Tritte und Schläge in alle Richtungen und konnte nur mit größter Mühe von den Polizisten, die mittlerweile Verstärkung erhalten hatten, unter Kontrolle gebracht werden.
Schließlich zog der 20-Jährige aber dann doch den Kürzeren in der Auseinandersetzung.
Er wurde von den Ordnungshütern letztlich aus dem Zug geschafft, gefesselt und zur nächstgelegenen Polizeiwache gebracht.
Auch hier leistete er weiterhin gewaltigen Widerstand. In seinem Zorn verpasste er insgesamt drei Beamten Hautabschürfungen und Prellungen. Gegen den obdachlosen Asylbewerber wurden Verfahren wegen des Erschleichens von Leistungen, Körperverletzung sowie Widerstand und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
Am Mittwoch wurde der 20-Jährige dem Haftrichter vorgeführt und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Obdachloser Asylbewerber? Ich ging davon aus, dass alle in entsprechenden Einrichtungen untergebracht sind bis das Asylverfahren abgeschlossen ist?
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Zitat von Tumbleweed im Beitrag #2Obdachloser Asylbewerber? Ich ging davon aus, dass alle in entsprechenden Einrichtungen untergebracht sind bis das Asylverfahren abgeschlossen ist?
Das denkst Du! Ich hab das schon mehrmals gelesen. Das sind Typen, die lassen sich von niemanden sagen, wo sie sich aufzuhalten haben. Ich möchte gar nicht wissen, wieviele 'schwarz' durch das ganze Land fahren.
Zitat von Tumbleweed im Beitrag #2Obdachloser Asylbewerber? Ich ging davon aus, dass alle in entsprechenden Einrichtungen untergebracht sind bis das Asylverfahren abgeschlossen ist?
Das denkst Du! Ich hab das schon mehrmals gelesen. Das sind Typen, die lassen sich von niemanden sagen, wo sie sich aufzuhalten haben. Ich möchte gar nicht wissen, wieviele 'schwarz' durch das ganze Land fahren.
Die Dunkelziffer möchte ich auch nicht wirklich wissen. Aber da er ja in einem schwebenden Asylverfahren ist, sollte man doch auch wissen wo er sich aufhält? Gibt es nicht eine Wohnsitzauflage? Abgesehen von allen anderen, die hier erst gar nicht registriert wurden.
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@Tumbleweed Ja, die Wohnsitzauflage gibts, meine ich. Das sind aber Menschen ohne Regeln, die machen was sie wollen. Wen interessiert da eine Wohnsitzauflage? Wahrscheinlich wird dann nur noch registriert, dass die Person verschwunden ist.
Ja, die gibt es. Nun weiß man ja wo er ist und ob sein Asylantrag nun noch bearbeitet wird? Aber es würde mich auch nicht mehr wundern, falls ja.
ZitatGegen den obdachlosen Asylbewerber wurden Verfahren wegen des Erschleichens von Leistungen, Körperverletzung sowie Widerstand und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
Eigentlich ein Grund für die Ablehnung.
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