Weil sie nicht mit ausreisen wollte Asylbewerber soll Frau niedergestochen haben
von: M. TABACZYNSKI veröffentlicht am 07.10.2020 - 21:58 Uhr
Dresden – Er „durchstach den Magen“, so die Staatsanwaltschaft und beschädigte Teile des Dünn- und Dickdarms sowie eine Vene im Bereich des linken Eierstocks.
Der abgelehnte Asylbewerber Lawin P. (22, U-Haft) aus dem Irak steht seit Mittwoch wegen versuchten Mordes vor dem Dresdner Landgericht.
Er soll laut Anklage am 2. Februar Huda Z. (22, Irakerin) mit einem mindestens fünf Zentimeter langen Klappmesser in den Bauch gestochen haben.
Der Angeklagte schwieg gestern vor Gericht. Vermutetes Motiv für die Tat: Er sollte nach Italien abgeschoben werden, wollte, dass sie mitkommt. Doch die junge Frau wollte in Sachsen bleiben.
Nach Aussage von Hudas Mutter liebte sie nicht ihn sondern einen anderen. Der Prozess wird fortgesetzt.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
15.01.2021 06:13 8.161 Mann sticht Freundin in Strehlen nieder: Urteil und erschütternde Details bekannt!
Dresden - Die Anklage lautete auf versuchten Mord. Verurteilt wurde Lawin P. (22) am Donnerstag vom Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Kurde muss für drei Jahre und sechs Monate in Haft, weil er seine Freundin Huda Z. (22) niederstach.
Lawin P. (22) stach seine große Liebe nieder. Nun muss er in Haft.
In dem monatelangen Prozess musste die Kammer eine Familienfehde aufklären, die nun weitere Verfahren nach sich zieht (TAG24 berichtete).
Lawin P. stach Huda im Februar 2020 auf offener Straße in Strehlen in den Bauch. Laut Anklage aus Wut, weil sie ihm bei seiner Ausweisung nach Italien nicht begleiten wollte. Und zahlreiche Zeugen sagten, er habe die Trennung von Huda nicht akzeptiert.
Doch dann kam heraus: Lawin und Huda lieben sich noch. Sie trafen sich heimlich, weil zumindest ihre Familie gegen Lawin war. Und an dem Tag offenbarte sie ihm, dass ihr gemeinsames Kind (geboren 2017) lebt, zur Adoption freigegeben wurde.
Lawin war bis dahin von allen erzählt worden, sein Kind sei tot. In der Gemengelage kam es zur völlig überzogenen Reaktion, das Messer zu ziehen. Töten, so die Richter, wollte Lawin seine Freundin aber nicht. Die Zeugen, die im Gericht logen, sind nun wegen Falschaussage dran.
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ZitatUnd an dem Tag offenbarte sie ihm, dass ihr gemeinsames Kind (geboren 2017) lebt, zur Adoption freigegeben wurde. Lawin war bis dahin von allen erzählt worden, sein Kind sei tot.
Rechtfertigt sicher nicht den Angriff - aber einen Vater im Glauben zu lassen, dass sein Kind tot ist und es tatsächlich zur Adoption freigegeben zu haben, ist schon unglaublich.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Ein angeblicher Mordanschlag auf eine junge Frau in Strehlen entpuppt sich im Prozess am Landgericht Dresden als eine tragische Liebesgeschichte.
Nach der dreimonatigen Beweisaufnahme im Prozess gegen einen 22-jährigen Kurden aus dem Irak ist die Staatsanwaltschaft von ihrem Mordvorwurf abgerückt. Der folgenschwere Messerstich, den Lawin P. seiner langjährigen Freundin Huda zugefügt hatte, sei demnach weder heimtückisch erfolgt, noch im Willen, die 22-Jährige nachhaltig aus dem Leben zu befördern.
Die Staatsanwältin sagte, das Motiv für die Tat, die sich am Abend des 2. Februar 2020 im Hugo-Bürkner-Park in Strehlen zugetragen hat, liege „völlig im Dunklen“. Denkbar seien schwere Kränkungen und Provokationen des Angeklagten durch die Geschädigte. So sei er etwa von der Frau über Jahre im Unklaren gelassen worden, was aus dem gemeinsamen Kind geworden sei.
Huda hat das Baby im Herbst 2017 in einer Klinik in Plauen entbunden und offenbar auf Drängen ihrer Mutter abgegeben. Hudas Mutter behauptete, Lawin habe ihre Tochter vergewaltigt. Ob das ihre Idee oder die Folge von Hudas Lügen war – man weiß es nicht. Lawin und Huda hatten auch nach der gemeinsamen Flucht aus dem Irak 2016/2017 eine Liebesbeziehung, von der ihre Familien nichts wissen durften.
Was man nun weiß, ist, dass Huda in drei Polizeivernehmungen und zwei Tagen als Zeugin in dem Prozess am Landgericht Dresden massiv gelogen hatte – möglicherweise aus Angst, von der Familie ausgestoßen zu werden. Erst an ihrem dritten Vernehmungstag revidierte Huda ihre Aussagen – und bestätigte weitgehend die Tatversion, die Lawin inzwischen ausgesagt hatte.
Der Mann habe Huda nicht am Bahnhof überfallen und gezwungen, ihn zu begleiten, sondern er hatte das gesamte Wochenende mit Huda in Dresden verbracht und wie schon öfter heimlich in der Wohnung einer Freundin übernachtet. Huda und die Freundin müssen nun mit Ermittlungen gegen sie wegen Falschaussage rechnen.
Für Lawin P. forderte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten – wegen gefährlicher Körperverletzung. Huda sei durch Lawin P.s Stich lebensbedrohlich verletzt worden.
Das geht Verteidiger Jürgen Saupe noch nicht weit genug. Er teilt die rechtliche Bewertung der Anklägerin, aber nicht das geforderte Strafmaß. Saupe stellte seinen Mandanten als Opfer vieler Lügen dar – nicht nur in diesem Prozess, auch schon lange Jahre, in denen Lawin versucht hatte, etwas zu seinem Kind in Erfahrung zu bringen. Dass es noch lebt, habe P. erst an jenem Wochenende erfahren, so Saupe.
Er habe ein solches Ausmaß an Lügen in einem Strafverfahren noch nicht erlebt, sagte der Verteidiger. Nach seiner Überzeugung habe Huda schon ab der ersten Polizeivernehmung in der Dresdner Uniklinik gelogen, um ihre Beziehung zu P. geheim zu halten.
Es war dem Gericht und Saupe erst in der Beweisaufnahme möglich gewesen, Widersprüche aufzudecken. Saupe forderte für den 22-Jährigen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und begründete diese ungewöhnlich milde Strafe mit der Besonderheit dieses Falls.
Während die Staatsanwältin dem Angeklagten empfohlen hatte, künftig einen großen Bogen um Huda und ihre Familie zu machen, kann sich Saupe nicht vorstellen, dass P. das gelingen wird. Das Paar würde immer einander suchen. Lawin selbst bat in seinem letzten Wort um eine Chance. Er wisse, dass er etwas falsch gemacht habe, sagte der 22-Jährige.
Das Schwurgericht will das Urteil am Donnerstag, 15 Uhr, verkünden.
ZitatEr habe ein solches Ausmaß an Lügen in einem Strafverfahren noch nicht erlebt, sagte der Verteidiger. Nach seiner Überzeugung habe Huda schon ab der ersten Polizeivernehmung in der Dresdner Uniklinik gelogen, um ihre Beziehung zu P. geheim zu halten.
Es war dem Gericht und Saupe erst in der Beweisaufnahme möglich gewesen, Widersprüche aufzudecken. Saupe forderte für den 22-Jährigen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und begründete diese ungewöhnlich milde Strafe mit der Besonderheit dieses Falls.
Alles diesem zweifelhaften Ehrgehabe zu verdanken. Hier gibt es mMn. 2 Opfer + Kind
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