Dramatischer Einsatz der Feuerwehr Sie wollten ein Kind retten – jetzt stehen sie vor Gericht
Eine 13-Jährige stirbt in Karlshorst nach einem dramatischen Einsatz unter einer Tram. Zwei Berliner Feuerwehrleute sind deshalb jetzt wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Es war einer der tragischsten Rettungseinsätze der Berliner Feuerwehrgeschichte. Ronja L. (13) war in Karlshorst mit ihrem Fahrrad unter die Tram geraten. Beim Heben des 34-Tonnen-Kollosses verrutschte die Bahn und zerquetschte sie.
Einsatzleiter Torsten B. (49) und Staffelführer Kai-Uwe K. (55) wollten das Kind retten. Jetzt stehen sie wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht. Die Eltern des Opfers sind Nebenkläger.
12. Juni 2018: Ronja und ihre Freundin Svenja (*Name geändert) wollen sich an diesem Nachmittag eine Pizza holen. Sie radeln den Blockdammweg entlang. In Höhe der Hausnummer 6 wollten sie die Schienen der Linie 21 überqueren. Ist Ronja in diesem Moment abgelenkt? Schaut sie nach hinten zur Freundin?
Die Niederflurbahn jedenfalls nimmt die Schülerin nicht wahr. Obwohl die schon von weitem geklingelt haben soll. Ein Student als Augenzeuge: „Der Fahrer machte noch eine Vollbremsung. Doch das Mädchen wurde regelrecht von der Bahn verschlungen.“
Feuerwehrmann Steffen T. (52) und sein Kollege Uwe W. (54), die zuerst am Unglücksort eintreffen, versuchen, das Gespräch mit Ronja am Laufen zu halten. T.: „Doch es riss immer wieder ab.“ Der Fuß des Mädchens ist eingeklemmt.
„Ich will nicht tot sein“, fleht das unter der Tram eingeklemmte Kind. Polizistin Mandy K. (42), die sich vor die Bahn gekauert hat, erinnert sich unter Tränen an diese Worte. „Du bist nicht tot“, versucht sie, die Schwerverletzte zu beruhigen.
Die Tram muss angehoben werden. Steffen T.: „Ich hatte keine Bedenken, dass was schiefgehen könnte.“
Doch diesmal geht es schief. Der Waggon rutscht von der Hebevorrichtung, kippt auf Ronja, die tödliche Kopfverletzungen erleidet. Auch die mutigen Feuerwehrmänner werden verletzt. Schlimmer noch: Die psychischen Folgen. Uwe W. fühlt sich nicht in der Lage, vor Gericht auszusagen.
Der Richter spricht von einem schwierigen Verfahren: „Was konnten die Angeklagten in dieser Gefahrenlage erkennen? Welches Risiko durften sie eingehen?“
Einer der Verteidiger sieht die Hauptursache des Abrutschens in der mangelnden Fixierung der Tram, spricht von fehlenden Spannschlössern und einem Lastenkran, der nicht rechtzeitig zur Verfügung stand. Fortsetzung: 16. September.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Eine Straßenbahn erfasste das 13-jährige Mädchen auf dem Fahrrad. Das Kind verstarb noch am Unfallort (Foto: dpa)
Die Angeklagten Torsten B. (49, re.) und Kai-Uwe K. (55) vor Gericht (Foto: Olaf Wagner)
Viele Feuerwehrleute sind zum Prozess gekommen, um ihre Kollegen zu unterstützen (Foto: Olaf Wagner)
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31.08.2020 15:29 54.230 13-Jährige unter Tram gestorben: Angeklagte Feuerwehrleute schweigen vor Gericht!
Berlin – Eine 13-Jährige ist vor mehr als zwei Jahren unter eine Straßenbahn in Berlin-Rummelsburg geraten und bei der Rettungsaktion gestorben.
Weil zwei Beamte der Feuerwehr bei dem Einsatz allgemeine Sorgfaltspflichten verletzt haben sollen, stehen sie vor dem Amtsgericht Tiergarten. Den 49- und 55-Jährigen wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Zu Prozessbeginn am Montag haben die Angeklagten zunächst geschwiegen.
Die Schülerin war am 12. Juni 2018 mit ihrem Fahrrad beim Überqueren der Gleise unter eine in eine Haltestelle einfahrende Straßenbahn geraten. Als die Einsatzkräfte versuchten, das verletzte Mädchen zu bergen, scheiterte der Rettungsversuch. Der tonnenschwere Wagen der Tram stürzte herab. Das Mädchen starb. Zwei Einsatzkräfte wurden verletzt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten – der 49-Jährige als Gesamteinsatzleiter vor Ort und der 55-Jährige als Staffelführer eines Rüstwagens – beim Anheben des Zuges diesen nicht genügend gesichert und so letztlich den Tod des Mädchens verschuldet hätten. Prozess wird Mitte September fortgesetzt
Kurz nach Beginn des Hebevorganges sei die Tram von der Vorrichtung gerutscht. Laut Anklage hätten die Feuerwehrleute die Gefahr eines Abrutschens des Zuges erkennen und durch den Einsatz von entsprechendem Material vermeiden können.
Der Vorsitzende Richter erklärte zu Prozessbeginn, das Gericht habe die Anklage "mit Bedenken zugelassen". Freispruch und Verurteilung seien nach einer vorläufigen Würdigung gleich wahrscheinlich. Es sei unter anderem zu klären, was die Einsatzkräfte in dem Moment der Gefahrenlage tun konnten und welches Risiko sie eingehen durften.
Einer der Verteidiger erklärte, zum Zeitpunkt des Anhebens seien auch Verantwortliche der Berliner Verkehrsbetriebe vor Ort gewesen. Diese hätten wissen müssen, wie ein Zug ordnungsgemäß mit entsprechenden Fixierungsschlössern zu sichern ist.
Zunächst sei zudem kein BVG-Kran vor Ort gewesen. Die Feuerwehrleute hätten aber mit der Bergung beginnen müssen, weil von schweren Verletzungen des Mädchens ausgegangen werden musste. Der Prozess geht am 16. September weiter.
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