Ungelöste Mord- und Kriminalfälle
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44-jähriger nahm bei Dating Portalen mit falschem Namen Kontakt zu Frauen auf - Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs erhoben
28.07.2020 Staatsanwaltschaft Zweibrücken Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs erhoben
Gegen einen 44-jährigen Mann, der über Dating Portale unter falschem Namen Kontakt zu Frauen aufgenommen hatte, wurde Anklage zum Landgericht Zweibrücken erhoben.
Nach den durchgeführten Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft von folgendem Sachverhalt aus: Der Angeschuldigte, der zwischen Februar 2015 und Februar 2020 über Dating Portale Kontakt zu Frauen aufgenommen hatte, ging unter falschem Namen verschiedene lebenspartnerschaftliche Beziehungen ein. Dabei täuschte er im Verlaufe der Beziehungen vor, schwer erkrankt zu sein. Er trat dabei gegenüber den Lebensgefährtinnen und deren Familien so überzeugend auf, dass diese die Kosten für die angeblich dringend benötigten ärztlichen Behandlungen des Angeschuldigten übernehmen wollten und diesem die vorgeblich erforderlichen Gelder übergaben. Insgesamt waren drei Frauen, dabei von zwei Frauen auch weitere Familienangehörige, betroffen. Unter Aufbau eines immensen psychischen Druckes auf die jeweiligen Frauen und einem höchst manipulativen Vorgehen gelang es dem Angeschuldigten, ca. 200.000 Euro zu erlangen, die er für sich verbrauchte.
Nachdem der Angeschuldigte im Januar 2018 von den gegen ihn geführten Ermittlungen Kenntnis erlangte, verbarg er sich und wurde mit Europäischem Haftbefehl gesucht. In Folge der Darstellung des Falls im Februar 2020 in der Sendung „Aktenzeichen XY, Betrug spezial“ gingen etliche Hinweise ein, die letztlich zur Ermittlung des Aufenthaltsortes des Angeschuldigten in Deutschland und seiner Festnahme am 02.04.2020 führten. Seit diesem Zeitpunkt befindet sich der Verurteilte in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Zweibrücken hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Weingardt Leitende Oberstaatsanwältin
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle