Asylantrag vor 21 abgelehnt Warum ist dieser Vergewaltiger noch Deutschland? 2016 wegen sexuellen Missbrauchs zu Haftstrafe verurteilt +++ Letzte Duldung im November 2019 abgelaufen +++ Im Januar vergewaltigte Hamid A. (47) eine Rentnerin
von: MICHAEL KLUG veröffentlicht am 03.07.2020 - 22:06 Uhr
Leipzig/Delitzsch – Körperverletzung, Diebstahl, zwei Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs – 25 Einträge hat Hamid A. (47) bereits in seiner Strafakte. Für seine vorerst letzte Tat, die Vergewaltigung einer Seniorin in Delitzsch, wurde der Afghane am Donnerstag zu vier Jahren Haft verurteilt. Dabei hätte der Mann längst nicht mehr hier sein dürfen.
Sein Asylantrag war nach BILD-Recherchen bereits vor 21 (!) Jahren, am 29. April 1999, abgelehnt worden. Doch Abschiebung? Fehlanzeige!
Stattdessen erließ die zuständige Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) in Chemnitz eine Duldung – und verlängerte diese insgesamt 12-mal. Die letzte Duldung lief im November 2019 aus. Rund zwei Monate später, am 9. Januar, fiel er in einer Delitzscher Eisenbahnunterführung betrunken (2 Promille) über Christiane B. (83) her, stieß sie zu Boden und missbrauchte die betagte Frau.
von: MICHAEL KLUG veröffentlicht am 03.07.2020 - 22:06 Uhr
Leipzig/Delitzsch – Körperverletzung, Diebstahl, zwei Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs – 25 Einträge hat Hamid A. (47) bereits in seiner Strafakte. Für seine vorerst letzte Tat, die Vergewaltigung einer Seniorin in Delitzsch, wurde der Afghane am Donnerstag zu vier Jahren Haft verurteilt. Dabei hätte der Mann längst nicht mehr hier sein dürfen.
Sein Asylantrag war nach BILD-Recherchen bereits vor 21 (!) Jahren, am 29. April 1999, abgelehnt worden. Doch Abschiebung? Fehlanzeige!
Stattdessen erließ die zuständige Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) in Chemnitz eine Duldung – und verlängerte diese insgesamt 12-mal. Die letzte Duldung lief im November 2019 aus. Rund zwei Monate später, am 9. Januar, fiel er in einer Delitzscher Eisenbahnunterführung betrunken (2 Promille) über Christiane B. (83) her, stieß sie zu Boden und missbrauchte die betagte Frau.
Das jüngste Urteil gegen A. ist noch nicht rechtskräftig. Dies ist gleichzeitig die vorerst letzte Chance, den Mann loszuwerden.
„Derzeit sitzt er weiter in Untersuchungshaft. Das ist ein äußerst günstiger Zeitpunkt für die Abschiebung“, so ein Strafvollzugsexperte zu BILD. „Geht er erstmal in die Strafhaft, sitzt er die vier Jahre hier auch ab.“
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Asylantrag schon 1999 abgelehnt, er saß bereits wegen Kindesmissbrauch - 4 Jahre Knast nach Vergewaltigung einer 83-Jährigen
von: Michael Klug veröffentlicht am 02.07.2020 - 18:58 Uhr
Leipzig – Hamid A. (47) wurde am Donnerstag am Leipziger Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt. Der schon 1999 abgelehnte Asylbewerber hatte im Januar 2020 eine 83-jährige Frau in Delitzsch (Sachsen) zu Boden gestoßen und vergewaltigt.
Dieses Verbrechen war an Widerwärtigkeit kaum zu übertreffen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hamid A. (47) am frühen Abend des 9. Januar die Delitzscherin Christiane B. bis in die Eisenbahnunterführung nahe dem Bahnhof verfolgte, die schwerhörige Seniorin dort von hinten zu Boden stieß und sich dann im betrunkenen Zustand (2 Promille) an ihr verging.
Die Staatsanwältin bei der Anklageverlesung: „Allein durch den Sturz erlitt die Frau ungeheure Schmerzen, da sie mit dem Gesicht auf den Asphalt fiel und ihre Prothese brach.“
Hamid A. stand nicht das erste Mal vor Gericht. 2016 wurde er wegen Kindesmissbrauchs und weiterer Taten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Jetzt geht er für vier Jahre ab.
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