Zitat von RepustoWenn man die Fristen kennt kann es ja nicht viel schneller sein als Mai .
Was ist denn daran abartig ?
LG
Hallo Repusto,
Ich denke, @Eugene meint damit das Warten auf den Bescheid, die quälende Ungewissheit, die sicher belastend ist für HS und Familie. Ich denke auch, dass es nicht mehr allzu lange dauern kann. Der Revisionsantrag im Fall Obst ist in etwa zeitgleich eingereicht worden, der Bescheid kam bereits vor einem Monat. Da war allerdings der 4. Strafsenat zuständig, hier ist es der 2. Senat.
Zitat von zumselwie läuft das am bgh denn ab? der verteidiger oder die parteien werden doch bestimmt über diesen termin vorher informiert, oder?
@ zumsel
Ein Richter des Strafsenats prüft den Antrag, in einer Sitzung berät der gesamte Senat, bestehend aus fünf Richtern, die dann gemeinsam über den Antrag abstimmen.
Die Verteidigung kann auf Antrag an der Sitzung teilnehmen und den Revisionsantrag mündlich erläutern, stellt sie keinen Antrag, flattert irgendwann der Bescheid ins Haus.
In der Regel ergeht der Bescheid innerhalb der Jahresfrist ab Urteilsverkündung, je nach Umfang der Akten und Auslastung des Gerichts, eine Frist muss der BGH nicht einhalten.
Die Zustellung des schriflichen Urteils plus 4 Wochen/bzw Abgabe der Rev. bestimmt den Zeitraum bis zur Entscheidung beim BGH. Da es hier ja ziemlich spät war mit der Zustellung denke ich,ist es schon so ok. Wer Schw.als wandelndes StGB kennt sollte eine umfangreiche jur.Begründung erwarten die sicherlich in K.nicht einfach vom Tisch gewischt werden kann . Der zuständige Generalstaatsanwalt wird sicherlich auch einen Vertreter schicken.
Es kommt allerdings bei Revisionsverfahren seltener zu einer Hauptverhandlung, die meisten Bescheide ergehen per Beschluss ohne Hauptverhandlung.
1. Wenn die Revision für unzulässig erklärt wird, d. h. ein fehlerhafter Antrag vorliegt. 2.Wenn die Revision auf Antrag der STA als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen wird. 3. Wenn die Revision zugelassen wird. Die Beschlüsse müssen einstimmig ergehen.
Um Punkt 1 müssen wir uns wohl keine Gedanken machen bei RA Schwenn, das ist schon mal sehr beruhigend.
Da hast Du recht. Üblicherweise findet in der Revision gar keine Hauptverhandlung mehr statt. Wozu auch - es geht ja nicht mehr um Beweiserhebung, sondern nur noch um prozessuale Fragen. Wer bei den Verhandlungen war,weiß das es da einige unterschiedliche Auffassungen gab die nicht zu klären waren.
Zitat von zumselwie läuft das am bgh denn ab? der verteidiger oder die parteien werden doch bestimmt über diesen termin vorher informiert, oder?
@ zumsel
Ein Richter des Strafsenats prüft den Antrag, in einer Sitzung berät der gesamte Senat, bestehend aus fünf Richtern, die dann gemeinsam über den Antrag abstimmen.
Die Verteidigung kann auf Antrag an der Sitzung teilnehmen und den Revisionsantrag mündlich erläutern, stellt sie keinen Antrag, flattert irgendwann der Bescheid ins Haus.
In der Regel ergeht der Bescheid innerhalb der Jahresfrist ab Urteilsverkündung, je nach Umfang der Akten und Auslastung des Gerichts, eine Frist muss der BGH nicht einhalten.
LG Sunny
Verstehe ich das richtig? Der Bescheid muss innerhalb 1 Jahres ab Urteilsverkündung vorliegen?
Ganz schön lange.
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Verstehe ich das richtig? Der Bescheid muss innerhalb 1 Jahres ab Urteilsverkündung vorliegen?
Ganz schön lange.
eine jahresfrist gibt es meines wissens nach nicht. aber 1 jahr kanns schon dauern - siehe auch doppelmord babenhausen. urteil des LG Darmstadt Juli 2011 der BGH bestätigte das urteil im Juli 2012
Verstehe ich das richtig? Der Bescheid muss innerhalb 1 Jahres ab Urteilsverkündung vorliegen?
Ganz schön lange.
eine jahresfrist gibt es meines wissens nach nicht. aber 1 jahr kanns schon dauern - siehe auch doppelmord babenhausen. urteil des LG Darmstadt Juli 2011 der BGH bestätigte das urteil im Juli 2012
@zumsel @Christine
Nein, der BGH muss keine Frist einhalten, deshalb schrieb ich ja " in der Regel ". Im Obst Fall hat es 2 Monate gedauert und im Babenhauser Fall 1 Jahr, je nach Auslastung des Senats, welche Prioritäten der Senat setzt, etc. Der Bescheid kann morgen eintrudeln oder erst in 3 Monaten. Selten dauert es länger als 1 Jahr und wenn es zu lange dauert, gibt es auch Möglichkeiten, mal nachzuhaken.
bei meiner vorangegangen frage ging es mir darum, ob der bgh seine termine wochen im voraus plant und diese termine auch der verteidigung, angeklagten usw. mitteilt.
wenn das so ist, dann könnte eugene das doch in erfahrung bringen und unsere ungeduld wenigstens ein bisschen stillen
bei meiner vorangegangen frage ging es mir darum, ob der bgh seine termine wochen im voraus plant und diese termine auch der verteidigung, angeklagten usw. mitteilt.
wenn das so ist, dann könnte eugene das doch in erfahrung bringen und unsere ungeduld wenigstens ein bisschen stillen
@zumsel
Wenn es zu einer Hauptverhandlung vor dem BGH kommt, dann erfährt die Verteidigung den Termin, da sie dann auch anwesend sein darf. Die meisten Bescheide ergehen aber im Beschlussverfahren, da gibt es keinen Termin genannt. Irgendwann in den nächsten Wochen sind wir schlauer.
Zitat von ChristineIch habe jetzt die Verhandlungstermine durchgeschaut.
Bis zum 03. Juli 2014 war dieser Fall hier noch nicht aufgeführt.
@Christine
Das muss nichts heißen, da nur ca. 5 bis 10% der Revisionen verhandelt werden. Die meisten werden im Beschlussverfahren, also durch Abstimmung entschieden.
interessanter wäre es zu erfahren, ob sich in sachen privatermittlungen etwas getan hat. wenn die 2. runde eingeläutet wird muss auch was präsentiert werden das entlastet. mit dem bekannten und vorhandenen material wird mMn das urteil wie gehabt ausfallen.
Zitat von zumselinteressanter wäre es zu erfahren, ob sich in sachen privatermittlungen etwas getan hat. wenn die 2. runde eingeläutet wird muss auch was präsentiert werden das entlastet. mit dem bekannten und vorhandenen material wird mMn das urteil wie gehabt ausfallen.
@zumsel
Das ist nicht sehr wahrscheinlich, es sei denn, das Urteil wird wegen absoluter Revisionsgründe gekippt, also Gründe, die unabhängig von den inhaltlichen eine Zulassung der Rev zwingend nötig machen. Wüsste aber nicht was das hier sein könnte.
Wenn das Urteil aufgrund von Sach- oder Verfahrensrügen gekippt wird, ist ein anderer Ausgang des zweiten Verfahrens sehr wahrscheinlich. Ansonsten würde die Zulassung und damit ein neues Verfahren keinen Sinn machen. Kommt es wegen Sach- und Verfahrensmängeln zur Zulassung, müssen die Mängel schon erheblich sein. Im zweiten Verfahren müssen die Richter dann ohne die gerügten Mängel zu einem Urteil kommen. Das kann in diesem Fall dann nur ein Freispruch sein, denn am Strafmaß wird sicher nicht gerüttelt, da bei Mord lebenslänglich zwingend ist und die besondere Schwere der Schuld schon durch den Doppelmord und die Vorgehensweise begründet ist. Hier geht es um alles oder nichts. Neue Beweise gleich mitzuliefern wäre natürlich noch besser. Man kann zwar eine erneute Verurteilung nicht ganz ausschließen, aber wahrscheinlicher ist doch der Freispruch.
Zitat von Monidas zieht sich aber ganz schön lange hin
Da hast du wohl recht Moni. Leider.
Vielleicht wird die Revision auch entschieden, ohne das vorher ein Termin bekanntgegeben wird.
Die Termine, die ich bekommen habe, das sind wohl öffentliche Termine.
@Christine
Ca. 5% aller Revisionen werden in der Hauptverhandlung entschieden, die anderen ca. 95% per Beschluss. Es ist also nicht gesagt, dass sich bis September nichts tut. Eher unwahrscheinlich, dass verhandelt wird.
Jetzt warten wir schon zehn Monate, den Rest schaffen wir doch auch noch. Für diejenigen, deren Zukunft von dem Entscheid abhängt, sieht das schon anders aus.