Hello Ich bevorzuge Ordner. Es sind auch nur 39 Stück. Denn bei einigen Schriftstücken findet sich ab und zu recht interessantes auf der leeren Rückseite. Oder Notizen die in den Hauptakten fehlen. Dumm nur, in mein dafür hergestelltes Regal passen exakt 38 Ordner hinein.
lg eugene
Alle Einträge von mir unterliegen dem Urheberrecht. Verbreitung NUR mit schriftlicher Genehmigung!
Zitat von zumseleugene ich hoffe für dich diese 18000 seiten hast du per datenträger bekommen und nicht in aktenordnern, sonst könnte es schnell eng um dich rum werden
Wer im Gericht war sollte eigentlich wissen woraus zitiert und gelesen wurde.
Zitat von zumseleugene ich hoffe für dich diese 18000 seiten hast du per datenträger bekommen und nicht in aktenordnern, sonst könnte es schnell eng um dich rum werden
Wer im Gericht war sollte eigentlich wissen woraus zitiert und gelesen wurde.
L.G.
ich zweifele mal stark an, dass man eugene vom landgericht koblenz aus die orginal-akten-ordner per spedition zugestellt hat.
hello Neuigkeiten ja, aber dazu später mehr. Ich muß immer wieder die Urteilsbegründung lesen um zu verstehen was da zusammen gedichtet wurde. Eigentlich dachte ich das drei Erwachsene auch logische Abfolgen erkennen.
Aber wenn HSch sen, bereits schwer verletzt sterbend am Boden liegt, WSch sen. davon erwacht ist, kann die Obermieterin durchaus beide Stimmen gehört haben, obwohl das in der Zeitabfolge und den Verletzungen (logisch gedacht) nicht geht.
Und dass das TM hier das Forum zwecks Erlangung von Tatinterna gehackt, oder hacken lassen hat - shit happens. Interessiert nicht. Was nicht paßt verschwindet auf dem Postweg.
Wenn ich die Freigabe habe stelle ich mal sehr interessante Texteile ein. Dann kann jeder selber grübeln wer da welches Gras geraucht hat.
Mein Fazit: Weder das Gericht noch die Anwaltschaft hat die Akten vollständig gelesen.
lg eugene
Alle Einträge von mir unterliegen dem Urheberrecht. Verbreitung NUR mit schriftlicher Genehmigung!
Zitat von eugene1975hello Nicht die Spurenakten im Schemmer Fall, sry. Die habe ich schon lange und die sind längst nicht so umfangreich.
@zumsel Auf Antrag und mit berechtigtem Interesse/Vollmacht liefern die Verwaltungen die Aktenordner mit z.B dem Götterboten an.
lg eugene
All
Kein Privater bekommt auf Antrag auch nicht mit Vollmacht von irgendwelchen Verwaltungen Ermittlungsakten zugeschickt auch nicht vom Götterboten. Von einem Gericht auch nicht denn diese haben vor Prozessbeginn gar keine und nach dem Prozess müssen diese an die STA zurück geschickt werden. Diese sind ausschließlich bei der zuständigen STA . Wer Einsicht bekommt und wie ist in §147 StPO geregelt . Gerade die aktuellen Ermittlungen in Niedersachsen zeigen doch warum das so ist und was passiert wenn Infos daraus weiter gegeben werden . Ein Zugang zu Akten für jederman oder Weitergabe von Informationen aus Ermittlungsakten ist strafbar.
Muss ich jetzt den legalen Weg erklären? Nicht wirklich oder?
Lg eugene
Ich mach's mal.
Nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens hat ein Beschuldigter oder Angeklagter das Recht auf Akteneinsicht bei Gericht. Während des Ermittlungsverfahrens nur dann, wenn die Ermittlungen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Rechtsanwälten können die Akten auf dem Postwege zugeschickt werden. Das schriftliche Urteil wird dem Verurteilten ebenfalls per Post zugeschickt.
HS darf die Akten nun an Eugene weitergeben und ihn darin lesen lassen. Mit ihrer Erlaubnis darf er auch ins Netz stellen, dabei müssen allerdings die Persönlichkeitsrechte Dritter geschützt werden.
@Repusto
Das stimmt natürlich, die STA darf die Ermittlungsakten nicht einfach weitergeben, das wäre strafbar. Nur wenn ein berechtigtes Interesse besteht, z.B. wenn jemand zivilrechtliche Ansprüche, die sich aus dem Strafverfahren ergeben, geltend machen will. In dem Fall könnte der beauftragte Anwalt Akteneinsicht bekommen.
Muss ich jetzt den legalen Weg erklären? Nicht wirklich oder?
Lg eugene
Ich mach's mal.
Nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens hat ein Beschuldigter oder Angeklagter das Recht auf Akteneinsicht bei Gericht. Während des Ermittlungsverfahrens nur dann, wenn die Ermittlungen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Rechtsanwälten können die Akten auf dem Postwege zugeschickt werden. Das schriftliche Urteil wird dem Verurteilten ebenfalls per Post zugeschickt.
HS darf die Akten nun an Eugene weitergeben und ihn darin lesen lassen. Mit ihrer Erlaubnis darf er auch ins Netz stellen, dabei müssen allerdings die Persönlichkeitsrechte Dritter geschützt werden.
@Repusto
Das stimmt natürlich, die STA darf die Ermittlungsakten nicht einfach weitergeben, das wäre strafbar. Nur wenn ein berechtigtes Interesse besteht, z.B. wenn jemand zivilrechtliche Ansprüche, die sich aus dem Strafverfahren ergeben, geltend machen will. In dem Fall könnte der beauftragte Anwalt Akteneinsicht bekommen.
LG Sunny
Sunny
Eugene schrieb dies: " Auf Antrag und mit berechtigtem Interesse/Vollmacht liefern die Verwaltungen die Aktenordner mit z.B dem Götterboten an. "
Da es im Moment noch kein rechtsgültiges Urteil gibt " No Chance" auf ein Blatt Papier . Natürlich kann H.S. Infos weitergeben wenn die danebensitzende Aufsicht es nicht mit bekommt. Akten oder Blätter an Besucher übergeben ist leider gar nicht möglich.Besuchsrecht bekommt im Moment nur Anwalt und Familie. Als Privater gibt es im Moment auch kein Besuchsrecht. Also bleibt nur der Weg über die Familie und auch die werden keine Ermittlungsakten haben,diese haben kein Recht darauf. B.S.kann natürlich das Urteil haben was er natürlich auch weitergeben kann,sowie Infos von H.S. und vom Anwalt mehr nicht.Wobei auch im Urteil keine Ermittlungshinweise wie etwa halbvolle Teekanne stehen weil diese im Verfahren absolut keine Rolle spielte.
Bleibt nur der Anwalt oder Beschuldigte wie Du schon schreibst,sonst keiner und Schw.wird sich hüten etwas weiter zu geben.
Es gibt daher für Private auch keinen legalen Weg an Akten zu kommen .
@Repusto Ich denke, wenn man für einen RA arbeitet und mit der entsprechenden Schweigepflicht gebunden wird, besteht die Möglichkeit durchaus an die Akten zu kommen. LG Populous
Meistens belehrt erst der Verlust uns ueber den Wert der Dinge - Arthur Schopenhauer
Sorry, ich hatte überlesen, dass Eugene von "berechtigtem Interesse" gepostet hat. Das muss genau begründet werden und ist sehr eng begrenzt und geht nur über einen Anwalt, klar.
HS hat das Recht, Kopien ihrer Ermittlungsakten von ihren Anwälten zu verlangen, ( nicht von der STA ). Die muss sie nun nicht in der JVA aufbewahren, sondern kann sie ihrem Mann in Verwahrung geben, da muss nichts aus der JVA geschmuggelt werden.
HS kann sie auch an Dritte übergeben. Veröffentlicht werden dürfen sie erst nach Abschluss des Verfahrens, bzw. nach Abschluss der öffentlichen Verhandlung.
Die STA darf nur bei berechtigtem Interesse, Beschuldigte oder Verurteilte dürfen ihre Akten zeigen, wem sie wollen. Ich sehe da keine rechtlichen Probleme.
Ob HS im Besitz der Akten ist, das weiß ich natürlich nicht.
Zitat von populous@Repusto Ich denke, wenn man für einen RA arbeitet und mit der entsprechenden Schweigepflicht gebunden wird, besteht die Möglichkeit durchaus an die Akten zu kommen. LG Populous
Das ginge natürlich auch nur mit Erlaubnis von HS, sie müsste ihren RA von der Schweigepflicht entbinden. Die Akten einfach so weitergeben darf auch ein RA nicht.
Ist für mich auch die einzige Erklärung, entweder von HS oder ihrem Anwalt im Auftrag von HS.
Albstadt (dpa/lsw). Ein getötetes Ehepaar ist in Albstadt (Zollernalbkreis) in seinem Haus gefunden worden. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen laut Mitteilung von heute von einem Gewaltverbrechen aus. Nachdem die Kinder der Opfer vergeblich versucht hatten, ihre 81 und 77 Jahre alten Eltern zu erreichen, riefen sie gestern die Polizei.
So wie die Leichen gefunden wurden, müsse von einem Tötungsdelikt ausgegangen werden, hieß es weiter. Zu den Hintergründen und näheren Umständen der Tat machen die Ermittler zurzeit keine Angaben. Die Kriminalpolizei hat eine Sonderkommission mit 50 Beamten eingerichtet.
Zitat von ChristineGewalttat in Albstadt: Rentnerpaar tot
Albstadt (dpa/lsw). Ein getötetes Ehepaar ist in Albstadt (Zollernalbkreis) in seinem Haus gefunden worden. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen laut Mitteilung von heute von einem Gewaltverbrechen aus. Nachdem die Kinder der Opfer vergeblich versucht hatten, ihre 81 und 77 Jahre alten Eltern zu erreichen, riefen sie gestern die Polizei.
So wie die Leichen gefunden wurden, müsse von einem Tötungsdelikt ausgegangen werden, hieß es weiter. Zu den Hintergründen und näheren Umständen der Tat machen die Ermittler zurzeit keine Angaben. Die Kriminalpolizei hat eine Sonderkommission mit 50 Beamten eingerichtet.
Schau mal bitte im Forum unter "ungelöste Mord- und Kriminalfälle".
Dort ist der ganze Fall aufgeführt.
Ja, irgendwie gibt es schon Gemeinsamkeiten. Hier verfolgt man mittlerweile eine heiße Spur. Ist nur noch eine Frage der Zeit, wann der Täter festgenommen wird.
Aber auch hier Stichverletzungen. Ich fand bisher noch nichts wie der Täter ins Haus gelangt ist.
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Zitat von ChristineEs wird langsam mal Zeit, das sich hier in dem Fall was tut.
Das denke ich auch. Als das Urteil gesprochen wurde, war ich gerade im Sommerurlaub. Da war die Rede von sofortiger Revision. Braucht das so lange, oder wie kann man diese Zeit verstehen?
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